Basel

Mehr Wettbewerb für Basler Spitäler

Aktualisiert am 30.08.2010 2 Kommentare

In Zukunft werden nicht mehr die Spitäler finanziert, sondern die erbrachten Leistungen. Diese Regelung birgt Risiken.

Die Basler Spitäler müssen sich dem Wettbewerb stellen.

Die Basler Spitäler müssen sich dem Wettbewerb stellen.
Bild: Bettina Matthiessen

Die Basler Regierung will die staatlichen Spitäler in öffentlich-rechtliche Anstalten umwandeln. Den entsprechenden Gesetzesentwurf legt sie nun dem Parlament vor. Die ab 2012 geltende neue Spitalfinanzierung erfordert laut Regierung diese Neuregelung.

Mit der Neuregelung würden nicht mehr die Spitäler finanziert, sondern die erbrachten Leistungen, sagte Gesundheitsdirektor Carlo Conti am Montag vor den Medien. Die Basler Spitäler müssten sich deshalb einem Wettbewerb stellen.

Verselbständigt werden soll das Universitätsspitals (USB), das Felix Platter-Spital und die Universitären Psychiatrischen Kliniken. Das Universitäts-Kinderspital beider Basel ist bereits eine öffentlich-rechtliche Institution.

Conti betonte, dass der Kanton Eigentümer der Spitäler bleibe. Eine Privatisierung erachte er als unnötig. Er wies darauf hin, dass einzig die beiden Basel ihre Spitäler noch nicht verselbständigt haben.

Neues Gesundheitsgesetz

Laut Gesetzesentwurf sollen die Spitäler mit dem Personal öffentlich-rechtliche Arbeitsverträge abschliessen. Zudem sollen sie sich der staatlichen Pensionskasse anschliessen. Es werden die gleichen Strukturen wie bei den Basler Verkehrsbetrieben und den Industriellen Werken Basel angestrebt.

Die Gegner der Verselbständigung riskieren laut Conti, dass sich das USB dem Wettbewerb nur ungenügend stellen könne. Heute betreue das Universitätsspital 45 Prozent ausserkantonale Patienten. Sollten diese nicht mehr kommen, müsste das Spital die Leistungen reduzieren. «Dann wird das Universitätsspital zum Stadtspital», meinte er.

Gleichzeitig präsentierte die Gesundheitsdirektion ein neues Gesundheitsgesetz. Dieses fasst Regelungen aus bisher sieben Gesetzen und mehreren Verordnungen zusammen. Im neuen Gesetz werden die Patientenrechte festgelegt und Massnahmen zur Gesundheitsförderung verankert.

Zudem ist ein jährlicher Gesundheitsversorgungsbericht vorgesehen. Dieser soll Daten zu Qualität und Preisen in Spitälern, Pflegeheimen und spitalexternen Institutionen liefern. (amu/sda)

Erstellt: 30.08.2010, 13:40 Uhr

2

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

2 Kommentare

Marianne Gautschi

30.08.2010, 20:03 Uhr
Melden

Und jedes Mal, wenn ich zu einer Operation ins Spital komme, kriege ich eine Marke zum einkleben. Die 12. Operation ist dann gratis. So eine Art Spital-Supermarkt, oder? Antworten


Geri Manser

30.08.2010, 21:53 Uhr
Melden

Grundsätzlich eine gute Idee, aber als Unispital hat man auch einen Lehrauftrag und Ausbildungsfunktion, die es schwierig machen wird, im freien Marktumfeld honoriert zu werden. Zudem ist es heute schon so, dass die Privatspitäler (die dann ja die Konkurrenz sind) nur diejenigen Fälle behandeln, wo sie Geld verdienen. Der Bodensatz bleibt dann wieder dem Unispital... und der bringt kein Geld! Antworten



Basel

Populär auf Facebook Privatsphäre

Verzeichnis

Werbung


Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!