Basel

Mieter vs. Gribi: «Schlechter Stil»

Neue Episode im Gribi-Streit: Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) Basel wirft dem Anwalt des Vermieters vor, die Unwahrheit zu sagen. Ausserdem zeuge das Vorgehen von Gribi von «schlechtem Stil». Gribi betreibt die Mieter für ausstehende ARA-Gebühren.

Gribi-Hochhaus: Nach den Betreibungen gehen die Emotionen hoch.

Gribi-Hochhaus: Nach den Betreibungen gehen die Emotionen hoch. (Bild: Tino Briner)

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Nachdem der MV Basel die Mieter des Hochhauses in der Hammer-/Sperrstrasse aufgefordert hatte, Rechtsvorschlag gegen die Zahlungsbefehle des Vermieters zu erheben, rechtfertigte der Anwalt der Gribi Theurillat die Betreibungen mit dem Argument, dass die Angelegengheit sonst verjähre.

Verjährungsverzicht ausgesprochen

Dem widerspricht nun der MV Basel: Die Vertrauensanwaltschaft des MV habe bereits im vergangenen Jahr einen Verjährungsverzicht für alle Beteiligten ausgesprochen. Die schriftliche Absprache sei auf Wunsch und mit vollem Wissen des Gribi-Anwalts getroffen worden und gelte für sämtliche vom MV vertretenen Mietparteien. «Das Entgegenkommen der MV-Seite sollte Druck von den gebeutelten Mietparteien nehmen, dem Gribi-Anwalt genügend Verhandlungszeit gewähren und ein Schlichtungsverfahren ohne Zeitdruck ermöglichen», so der MV Basel in einem Communiqué.

Der MV Basel wirft Gribi ausserdem schlechten Stil vor: «Zumindest ein Begleitschreiben an die verängstigten Mietparteien wäre angezeigt gewesen. Stattdessen liess man den Briefträger die schmutzige Arbeit verrichten. Dieser musste diese Woche Dutzende Mietparteien in ihren eigenen Hauseingängen zur Entgegennahme der ungerechtfertigten Zahlungsbefehle versammeln lassen.»

Bis zu 5000 Franken für ARA-Gebühren

Die Vorgeschichte: Die Gribi-Theurillat AG hatte zwei bis drei Dutzend auf angeblich ausstehende ARA-Gebühren betrieben. Der MV Basel wehrt sich gegen die Zahlungsbefehle in der Höhe von bis zu 5000 Franken und forderte die Mietenden auf, Rechtsvorschlag gegen die Betreibung zu erheben (bazonline.ch berichtete). (dw/PD/)

Erstellt: 18.01.2010, 12:28 Uhr

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2 Kommentare

Marcelle O'Palle

18.01.2010, 16:37 Uhr
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Es ist doch nicht Fehler der Mieter, wenn die Verträge von der Gribi-Theurrilat AG nicht einwandfrei redigiert worden sind bzw. Spielraum zu nachträglichen Interpretationen zu Gunsten der Vermieter darstellen sollten. Wer ist bereit einfach so Nachzahlungen vorzunehmen. Die "Profis" sitzen in der Gribi-Theurillat AG und für ihre Fehler sollten sicherlich nicht die Mieter nun aufkommen müssen. Antworten


rene klingler

18.01.2010, 14:00 Uhr
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Was soll den daran überhaupt schlimm und unkorrekt sein, betreiben kann man doch jeden und jede, unterlässt man es, kann es fatale Folgen für den Gläubiger haben, die Fristen sind einzuhalten und die Schuldner haben zu bezahlen, so einfach ist das! Die Entscheidungen bzw. Empfehlungen des Mieterverbandes können den Mieter sehr oft in eine noch misslichere Lage bringen drum Vorsicht! Antworten



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