Basel
Minderjähriger nackt in der Gefängniszelle
Von Markus Prazeller. Aktualisiert am 14.03.2010 10 Kommentare
Das Bässlergut: Aymen K. wartet seit November auf seine Abschiebung. (Bild: Margrit Müller)
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von baz.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Ein Vorfall im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut Ende Februar wirft Fragen auf. Wie Recherchen der BaZ aufdeckten, musste am 24. Februar ein 17-jähriger Asylbewerber die Nacht nackt auf dem Fussboden einer Arrestzelle verbringen. Die Zelle wurde die ganze Zeit von einer Überwachungs-kamera gefilmt. Das basel-städtische Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) begründet diese Massnahme mit der Selbstgefährdung des jugendlichen Tunesiers. Er habe am Tag zuvor in seiner Zelle randaliert und gedroht, sich das Leben zu nehmen.
Fehlerhafter Informationsfluss
Diese Argumentation stösst bei seinem Anwalt Guido Ehrler auf Unverständnis. Laut einem psychiatrischen Gutachten der Universitären Psychiatrischen Kliniken bestünden keinerlei Hinweise auf Suizidabsichten des 17-Jährigen. «Wenn die Gefahr wirklich akut gewesen wäre, hätte man auch einen fürsorgerischen Freiheitsentzug durchführen müssen – das wurde jedoch unterlassen», sagt Ehrler.
Die Strafvollzugsbehörde setzte nicht nur drastische Massnahmen ein, sie verpasste es auch, den Beistand des Jugendlichen beizuziehen. So unterliess es die Gefängnisleitung, die Mitarbeiterin der Vormundschaftsbehörde über Disziplinarmassnahmen gegen den Jugendlichen zu informieren, wie sie der BaZ bestätigt. Dazu sagt ein Sprecher des JSD: «Leider unterblieb in diesem Fall versehentlich die Orientierung. Wir nehmen dies zum Anlass, den Informationsfluss zu verbessern.»
Keine konkreten Richtlinien
Der Fall des 17-jährigen Ausschaffungshäftlings verschärft die Diskussion, ob jugendliche Asylbewerber in Haft gesetzt werden sollen. Gemäss den Richtlinien des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen sollte aufgrund der geistigen und seelischen Entwicklung der Jugendlichen darauf verzichtet werden.
In der Schweiz fällt der Entscheid in die Zuständigkeit der Kantone. Mehrere Westschweizer Kantone verzichten auf eine Inhaftierung. In Basel wird Minderjährigen bei Haftantritt eine Einzelzelle angeboten. Konkrete Richtlinien zum Umgang mit Minderjährigen bestehen nicht.
Lesen Sie am Montag in der Basler Zeitung, was der Basler Strafrechtsprofessor Peter Albrecht zu den Vorgängen im Bässlergut meint. (Basler Zeitung)
Erstellt: 14.03.2010, 15:14 Uhr
Kommentar schreiben
10 Kommentare
Auch als Mitglied einer bürgerlichen Partei finde ich eine solche Behandlung als absolut stossend und menschenunwürdig. In unserer hochtechnischen und modernen Welt kann mir keiner weismachen, dass das Nacktausziehen, die einzige Möglichkeit ist, einen Infhaftierten vor Suizid zu schützen. Es scheint mir eher, dass gewisse Personen überfordert sind, verständlich aber nicht akzeptabel. Antworten
Absolut schockierend. Dass dies allermindestens die sofortige Freistellung der Verantwortlichen zur Folge haben muss ist wohl offensichtlich. Die unglaublich lapidare und trivialisierende Antwort mit 'Anlass den Informationsfluss zu verbessern' zeigt leider wie unverbesserlich und uneinsichtig die Betreffenden sind. Als Gesellschaft dürfen wir Solches nicht dulden! Antworten
























