Basel

Minderjähriger nackt in der Gefängniszelle

Ein 17-jähriger Ausschaffungshäftling musste im Basler Gefängnis Bässlergut eine Nacht unbekleidet auf dem Fussboden der Zelle verbringen. Es fehlen Richtlinien im Umgang mit jungen Ausschaffungshäftlingen.

Das Bässlergut: Aymen K. wartet seit November auf seine Abschiebung.

Das Bässlergut: Aymen K. wartet seit November auf seine Abschiebung. (Bild: Margrit Müller)

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Ein Vorfall im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut Ende Februar wirft Fragen auf. Wie Recherchen der BaZ aufdeckten, musste am 24. Februar ein 17-jähriger Asylbewerber die Nacht nackt auf dem Fussboden einer Arrestzelle verbringen. Die Zelle wurde die ganze Zeit von einer Überwachungs-kamera gefilmt. Das basel-städtische Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) begründet diese Massnahme mit der Selbstgefährdung des jugendlichen Tunesiers. Er habe am Tag zuvor in seiner Zelle randaliert und gedroht, sich das Leben zu nehmen.

Fehlerhafter Informationsfluss

Diese Argumentation stösst bei seinem Anwalt Guido Ehrler auf Unverständnis. Laut einem psychiatrischen Gutachten der Universitären Psychiatrischen Kliniken bestünden keinerlei Hinweise auf Suizidabsichten des 17-Jährigen. «Wenn die Gefahr wirklich akut gewesen wäre, hätte man auch einen fürsorgerischen Freiheitsentzug durchführen müssen – das wurde jedoch unterlassen», sagt Ehrler.

Die Strafvollzugsbehörde setzte nicht nur drastische Massnahmen ein, sie verpasste es auch, den Beistand des Jugendlichen beizuziehen. So unterliess es die Gefängnisleitung, die Mitarbeiterin der Vormundschaftsbehörde über Disziplinarmassnahmen gegen den Jugendlichen zu informieren, wie sie der BaZ bestätigt. Dazu sagt ein Sprecher des JSD: «Leider unterblieb in diesem Fall versehentlich die Orientierung. Wir nehmen dies zum Anlass, den Informationsfluss zu verbessern.»

Keine konkreten Richtlinien

Der Fall des 17-jährigen Ausschaffungshäftlings verschärft die Diskussion, ob jugendliche Asylbewerber in Haft gesetzt werden sollen. Gemäss den Richtlinien des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen sollte aufgrund der geistigen und seelischen Entwicklung der Jugendlichen darauf verzichtet werden.

In der Schweiz fällt der Entscheid in die Zuständigkeit der Kantone. Mehrere Westschweizer Kantone verzichten auf eine Inhaftierung. In Basel wird Minderjährigen bei Haftantritt eine Einzelzelle angeboten. Konkrete Richtlinien zum Umgang mit Minderjährigen bestehen nicht.

Lesen Sie am Montag in der Basler Zeitung, was der Basler Strafrechtsprofessor Peter Albrecht zu den Vorgängen im Bässlergut meint. (Basler Zeitung)

Erstellt: 14.03.2010, 15:14 Uhr

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10 Kommentare

Daniel Müller

22.08.2010, 15:04 Uhr
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@Roland Caviezel: Ich weiss nicht, wie es mit Ihrer Unterhose bestellt ist, aber üblicherweise eignet sie sich nicht für einen Suizid! Man muss nicht links sein, und kann die Ausländerproblematik durchaus differenziert betrachten - aber so ein Vorfall sollte mit dem Ausländerproblem eigentlich überhaupt nichts zu tun haben. Würde bleibt Würde - egal welche Nationalität. Wir sind doch alle Menschen Antworten


Lena Studinger

17.03.2010, 11:05 Uhr
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Es ist erschreckend festzustellen, mit welcher Überheblichkeit und Ignoranz hier diskutiert wird. "Menschenwürde nur dem, der Würde zeigt?"Traurig.Und Beschämend. Ist das in der Schweiz die üblicher Vorgehensweise bei suizidgefährdeten Personen? Akzeptabel, solange es nicht das eigene Kind ist? Haben sie ein Glück, zufällig auf der sicheren Seite zu stehen...Anmaßend, schrecklich anmaßend.. Antworten


hansruedi zürcher

15.03.2010, 12:50 Uhr
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Ich verstehe die Aufregung nicht, lieber nackt als tot... Die Drohung, sich das Leben zu nehmen hat er ja schliesslich selber gemacht... Stellt euch vor er hätte sich gehängt, dann wären wieder einmal die Beamten schuld gewesen. Anders gesagt: Menschenwürde verdienen eben nur diese die auch Würde zeigen! Antworten


David Meier

15.03.2010, 11:51 Uhr
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Auch als Mitglied einer bürgerlichen Partei finde ich eine solche Behandlung als absolut stossend und menschenunwürdig. In unserer hochtechnischen und modernen Welt kann mir keiner weismachen, dass das Nacktausziehen, die einzige Möglichkeit ist, einen Infhaftierten vor Suizid zu schützen. Es scheint mir eher, dass gewisse Personen überfordert sind, verständlich aber nicht akzeptabel. Antworten


Ronald Lack

15.03.2010, 10:27 Uhr
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Dieser Fall zeigt einmal mehr wie das schweiz. Asylgesetz ausgehebelt wird, dies vorallem von den Linken. Der Junge hatte in Italien die Schule besucht, um dann in einem anderen Land ein besseres Leben zu finden. Er ist illegal und ohne Ausweise abgetaucht. Die Disskusion ob jugendliche in Ausschaffungshaft genommen werden erübrigt sich, wenn einer allein ohne Eltern durch halb Eurpa fahren kann Antworten


Thomas Rieder

15.03.2010, 10:08 Uhr
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Geht es eigentlich noch? Absolut skandalös und menschenunwürdig. Und dann über Guantanamo reklamieren! Da muss ein Zeichen gesetzt werden und die Verantwortlichen umgehend entlassen werden. Antworten


Roland Caviezel

15.03.2010, 10:01 Uhr
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Da sind sind sie wieder unsere Linken Weltverbesserer! Für mich ist absolut in Ordnung wenn sich ein lebensmüder entkleiden muss. Damit er sich nichts antun kann! Ich möchte mal den Aufschrei der Linken höhren wenn dieser sich mit den Kleider umgebracht hätte. Der informationsfluss ist sicher verbesserungswürdig. Antworten


Andrea Elekes

15.03.2010, 09:27 Uhr
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Da der Jugendliche drohte, sich das Leben zu nehmen, finde ich es nicht skandalös, dass er unbekleidet war. Wenn es ihm gelungen wäre, sich mit seinen Kleidern umzubringen, wäre die Polizei einer auch harten Kritik ausgesetzt. Antworten


Corinne Banora

15.03.2010, 09:09 Uhr
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Ich kritisiere nicht nur die fragwürdige Massnahme der Inhaftierung dieses Jugendlichen in eine Arrestzelle, ich veruteile auch aufs Schärfste die Massnahmen der erzwungenen Nacktheit. Das JSD verletzte damit den Schutz der Freiheitsphäre diese jungen Mannes; diese Handlung ist menschenverachtend und beraubt den Betroffenen seiner Würde. Antworten


Andreas Bürki

15.03.2010, 07:37 Uhr
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Absolut schockierend. Dass dies allermindestens die sofortige Freistellung der Verantwortlichen zur Folge haben muss ist wohl offensichtlich. Die unglaublich lapidare und trivialisierende Antwort mit 'Anlass den Informationsfluss zu verbessern' zeigt leider wie unverbesserlich und uneinsichtig die Betreffenden sind. Als Gesellschaft dürfen wir Solches nicht dulden! Antworten



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