Basel
Mit der Machete durch den Bussendschungel
Von Michael Bahnerth. Aktualisiert am 18.05.2012 16 Kommentare
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Der Kanton Basel-Stadt nimmt jährlich rund 20 Millionen Franken an Bussgeldern ein. Der grösste Teil stammt von Verkehrsbussen. Büssen die Behörden hierzulande zu viel?
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Das klang einmal nach einer einfachen unterhaltsamen Geschichte u?ber absurde Bussen in diesem Land und dieser Stadt. Einer kleinen fröhlichen Tour durch den verschlungenen Dschungel der Paragrafen. Hin und wieder hätte man ein besonders gewachsenes Blu?mchen gepflu?ckt und genauer beschrieben. Etwa aus der Ordnungsbussenverordnung (OBV) aus dem Jahre 1996. Dort steht, dass keine Fahrradglocke zu haben, gleich viel kostet wie auf der Autobahn spazieren zu gehen, nämlich 20 Franken. Fährt umgekehrt ein Autolenker in eine Fussgängerzone, zahlt er 100 Franken. Dass das Nichtbenu?tzen des Fussgängerstreifens, sofern er weniger als 50 Meter entfernt ist, zehn Franken kostet. Bussen unter zehn Franken gibt es nicht. Das gu?nstigste «Strafgeld» sind die drei Franken «Standgebu?hr fu?r polizeilich weggeschaffte Fahrräder». Das Wegschaffen von Fahrrädern kostet u?brigens 35 Franken.
Eine Geschichte zur Fussgänger-Busse wär auch schon da gewesen. Ein Bekannter wurde als Kind 30 Meter entfernt von einem Fussgängerstreifen so u?bel und samt Fahrerflucht u?ber den Haufen gefahren, dass er drei Monate lang im Ganzkörpergips im Spital lag. Nach zwei Wochen erhielt der achtjährige Post. Eine zwingende Einladung zur Verkehrserziehung. Die Geburt der Strafe Aber die Geschichte u?ber Bussen ist mehr. Eine Busse ist, so stehts geschrieben, eine Sanktion wegen Verfehlungen, wegen Ordnungswidrigkeiten. Bussen, denkt man, sind also etwas, um einen Menschen, der die bestehende Ordnung verletzt hat, ermahnend zu bestrafen. Busse zu tun. Und um ihn, noch davor, abzuschrecken, das Ordnungskonstrukt einer Zivilgesellschaft u?berhaupt zu verlassen. Das war schon immer so. Glaubt man der Bibel, so fand die Geburt der Strafe gleich nach der Geburt des Menschen statt. Einst lag das exklusive Recht zu strafen bei Gott, dann bei Gott und Königen, schliesslich in aufgeklärten Gesellschaften beim Staat. Bussen sind ein Kontrollorgan, ein Machtinstrument, eine Einnahmequelle, ein Ärgernis. Basel-Stadt nimmt zurzeit insgesamt jährlich rund 20 Millionen Franken an Bussen ein, das meiste aus Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz.
Vor 2009 waren Bussgeldeinnahmen noch etwas, das in der Rechnung budgetiert wurde. Das nährte in der Bevölkerung völlig zu Recht die Vermutung, die Polizei wu?rde deshalb so tu?chtig Bussen verteilen, um einmal die Budgetforderungen zu erfu?llen und dann, um die hohen Personalkosten, also sich selbst, zu finanzieren. Inzwischen finden Busseneinnahmen nicht mehr im Pauschalbereich statt, sondern im Einzelpostenbereich, der «jene Bereiche umfasst, die der Regierungsratals nicht steuerbar erachtet – und sie deshalb auch nicht zu steuern trachtet». Klingt zumindest gut. 2010 wurden 18 861 «polizeilich verzeigte Gesetzesu?bertretungen» statistisch erfasst. 2000 waren es 14'959 und im Spitzenjahr 2007 mit 30 Millionen Bussgeldeinnahmen 26'132. 2010 wurden rund 18'000 Bussen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehrsgesetz ausgesprochen. Der Rest sind Einnahmen aus dem Übertretungsstrafgesetz.
Strafbares Fremdgehen
Das ÜStG umfasst 96 Paragrafen zwischen «Verrichten der Notdurft», «Lärm und Unfug» und «Rauschzustand». Es ist insofern ein dynamisches Werk, als dass es stetig an den vorherrschenden Ordnungssinn und Wahnsinn angepasst wird.
Unser ÜStG stammt aus dem Jahre 1978 und erfuhr am 1. Juli 2011 ein Update; Kleinigkeiten im Grossen und Ganzen. Man kann etwa seit 2011 nicht mehr dafu?r gebu?sst werden, wenn man es vorsätzlich unterlässt, einem Menschen in Lebensgefahr beizustehen, sondern nur noch, «wer vorsätzlich bei Unglu?cksfällen oder Gefahr der polizeilichen Aufforderung, Nothilfe zu leisten, ohne genu?genden Grund nicht nachkommt». Das klingt nicht gerade nach Fortschritt im Prozesse der Menschwerdung.
Das ÜStG wiederum fusst auf dem 165 Paragrafen starken Basler Polizeigesetz von 1872 («Die einzelnen Polizeiu?bertretungen und ihre Bestrafung»). Das sind 69 Paragrafen, die in 140 Jahren auf der Strecke geblieben sind. Das heisst theoretisch, dass heute mehr erlaubt und weniger verboten ist. Das heisst aber nicht, dass heute weniger gebu?sst wird als fru?her. Fru?her, das war genau gesagt der 1. Januar 1873, als das Polizeigesetz in Kraft trat. Eine harte Zeit brach an. Fu?r alle. Insbesondere fu?r jene, die eine Geliebte hatten: «Personen, welche in fortgesetzter ausserehlicher Geschlechtsverbindung zusammenleben, werden mit einer Geldbusse bis zu 150 Franken oder Haft bis zu drei Wochen bestraft und sind voneinander zu trennen.»
Bestraft wurde auch, wer sich dem Mu?ssiggang ergab, und zwar mit «Versorgung in einer Zwangsarbeitsanstalt»Und «Weibspersonen, welche gewerbsmässig Unzucht treiben ... werden durch die Polizeidirection u?ber die Grenze transportiert». 30 Franken kostete damals, seinen Hund «Nachts nach zehn Uhr umherlaufen zu lassen». 30 Franken bezahlte auch, «wer unvorsichtig oder zu schnell reitet». Dafu?r war öffentliches Urinieren noch erlaubt.
«Verrichten der Notdurft auf Strassen, Plätzen oder Promenaden» heisst das heute und kostet 50 Franken. Nur, muss man sagen, das wären damals vielleicht 2.50 Franken gewesen. Wer 1873 seinen Hund (Gegenstände irgendwelcher Art) in Brunnentröge warf, musste 30 Franken bezahlen. Man machte sich einst mehr Sorgen um die öffentliche Ordnung. Wer 1872 ohne «anständige Bedeckung» badete, musste 30 Franken Busse bezahlen, das wären etwa 600 Franken in unseren Tagen, in denen ein Wicked-Weasel-Bikini, dieses Nichts, auch als Bedeckung gilt. Heute gibt es die «Baselstädtische Ordnungsbussenverordnung» vom 6. 12. 2005, die auf dem kantonalen ÜStG aufgebaut ist. Einiges ist noch wie anno 1872. Etwa Ziffer 910: Betreten verbotener Orte kostet 50 Franken. Damals 20 Franken. Oder Ziffer 916: Betteln. Wird mit 50 Franken gebu?sst, vor 140 Jahren kam man dafu?r bis zu drei Tage in Haft oder wurde, wohl zusammen mit den Ehebrecherinnen, von der Polizeidirektion u?ber die Grenze transportiert. Oder Störung der Nachruhe kostet heute pauschal 100 Franken, fru?her in schweren Fällen auch. Oder öffentliche Gefährdung oder Ärgerniserregung im Rauschzustand, also besoffen, heute 100 Franken, damals kam man gleich in Gewahrsam.
Bussen-Hitliste
Zum Schluss noch ein paar Mu?sterchern aus diversen Bussenkatalogen, zuerst aus jenem Basels: Parkieren auf Naturboden: 100 Franken. Verbotenes Plakatieren: ohne Klebestoff 100, mit 200, das ist die teuerste Busse in der BS-Ordnungsbussenverordnung. Freihalten ^von Parkflächen mittels Aufstellen von privatem Material (also etwa Stu?hlen beim Umziehen): 100 Franken. Missachten des allgemeinen Zutrittsverbots fu?r Hunde: 100 Franken. Nichtmitfu?hren der Fischerkarte sowie eines amtlichen Ausweises beim Fischen: 20 Franken. Verbotenes Baden in öffentlichen Gewässern: 100 Franken. Und hier noch die Nationalen: Halten auf einem Bahnu?bergang: 80 Franken. Parkieren näher als zehn Meter vor einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsmittel: 120 Franken. Missbräuchliche Verwendung der Warnblinklichter am stehenden Fahrzeug: 40 Franken. Unterlassen des Handzeichens beim Überholen (Fahrräder) 20 Franken. Mangelhafter Zustand eines Fahrradreifens pro Rad: 20 Franken. Fahren ohne fest angebrachten Ru?ckstrahler: 20 Franken.
Das heisst, dass alle, die ein Blinklicht an eine auf dem Ru?cken getragene Tasche klemmen, sich bussenrelevant verhalten. Benu?tzen eines Radweges durch Fussgänger, wenn ein Fussweg vorhanden ist: 10 Franken. Loslassen der Pedale durch Radfahrer: 20 Franken. Freihändig fahren: 20 Franken. Fahrradschieben auf dem Trottoir mit nur einer Hand: kostet nichts. Noch nichts. (Basler Zeitung)
Erstellt: 18.05.2012, 07:50 Uhr
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16 Kommentare
Ob die Welt am Plakatieren oder Wildpinkeln zu Grunde geht, oder am Hund im Brunnen resp. eines amtlichen Ausweises beim Fischen darf bezweifelt werden. Ob man als gieriger Banker mit seinem Handeln ein Staat und Volk in den Abgrund reist darüber schweigen sich Gesetze und Behörden mehr aus. Ich denke wir haben ein gestörtes Verhältnis zu den wahren Gefahren und dem kleinen Mann auf der Strasse. Antworten
Büsst mal bitte vermehrt Velofahrer die bei Rot über die Ampel fahren! Auch Fussgänger und Velofahrer sollten bei Missachten der Ampel Fr. 250.- bezahlen und nicht nur Fr. 60.- Rot ist Rot. Auch velofahrer die neben Trams herbeifahren und man aus dem Tram aussteigt und fast über den Haufen gefahren wird. Das war eine gute Aktion der Polizei letztes mal an der Schifflände :) Antworten
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