Basel
Nach dem «Bässlergut»-Vorfall: Ausländerrecht wird angepasst
Aktualisiert am 17.03.2010 1 Kommentar
Ausschaffungsgefängnis «Bässlergut» in Basel.
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Das baselstädtische Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht wird totalrevidiert. Der Grosse Rat hat am Mittwoch das kantonale Recht neuem Bundesrecht angepasst.
Die Kantone haben kaum Rechtssetzungsspielraum; sie müssen vor allem Bundesrecht von 2008 anwendbar machen. Vollzugsbestimmungen sind in Basel-Stadt in einer Regierungsverordnung geregelt. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) hatte an der Gesetzesvorlage nur wenige Präzisierungen angebracht.
Die SP beantragte im Plenum weitere Präzisierungen zum Umgang mit Jugendlichen und Kindern, damit die UNO-Kinderrechtskonvention sicher umgesetzt werde. Sie sprach dabei von «Nachholbedarf» bei der Sensibilisierung des Staatspersonals.
Mitte-Links-Mehrheit
Konkret beantragte sie unter anderem einen Passus zum Rechtsbeistand für Jugendliche. Dies kam mit 56 gegen 33 Stimmen durch. Eine Ergänzung zur Haftanordnung bei Jugendlichen wurde mit demselben Stimmenverhältnis ins Gesetz geschrieben. Die Revision wurde am Ende klar beschlossen gegen die Stimmen von SVP und LDP.
JSSK und Regierung hatten nicht übergeordnetes Recht im kantonalen wiederholen wollen. Die Ratslinke wurde jedoch mit ihrem Anliegen von der CVP und teils der GLP unterstützt; LDP und FDP kritisierten die Anträge als zu kurzfristig und unsinnig.
Schlagzeilen-Fall
Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass äusserte sich am Rande zum Fall eines jungen Tunesiers, der Schlagzeilen gemacht hatte, weil er im Ausschaffungsgefängnis «Bässlergut» nach Randalieren und Selbstgefährdung ohne Kleider hatte übernachten müssen: Das Bässlergut sei «nicht Guantanamo»; die Zellen seien menschenrechtskonform.
Gass räumte allerdings einen Fehler ein, weil bei der Wegnahme der Kleider nicht ein Beistand informiert wurde. Er habe das zuständige Amt angewiesen, bis zur Klärung des Vorfalls keine Jugendlichen in Ausschaffungshaft zu nehmen; im Schnitt gehe es da um einen Fall pro Monat. Der Tunesier werde übrigens dieser Tage ausgeschafft. (amu/sda)
Erstellt: 17.03.2010, 12:47 Uhr
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1 Kommentar
Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass ist nicht lernfähig. Spätestens seit den Demütigungen von muslimischen Gefangenen im Gefängnis Abu Ghraib in Bagdad sollte es zur Allgemeinbildung eines Polizeibeamten gehören, dass es für einen Muslim ausserordentlich demütigend ist, sich nackt vor Fremden ausziehen zu müssen. Gass ist verantwortlich für einen Hauch von Abu Ghraib in der Schweiz! Unerträglich! Antworten
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