Basel

Neuapostolische Kirche im zweiten Anlauf anerkannt

Aktualisiert am 11.01.2012 3 Kommentare

Die Neuapostolische Kirche Basel (NAK) wird doch noch kantonal anerkannt: Der Grosse Rat hat dies am Mittwoch im zweiten Anlauf knapp beschlossen.

Die privatrechtliche Anerkennung der NAK wurde vom Grossen Rat beschlossen.

Die privatrechtliche Anerkennung der NAK wurde vom Grossen Rat beschlossen.

Vor einem Jahr hatte der Grosse Rat die formelle Anerkennung der Neuapostolischen Kirche Basel NAK auf SP-Antrag wegen ungenügenden Abklärungen vertagt. Das Geschäft gab nun im Rat trotz nachgereichten Dokumenten und Retuschen nochmals über eine Stunde zu reden. Diskutiert wurde zumeist grundsätzlich; von linker Seite etwa wurden Aspekte von Gleichberechtigung und Autorität moniert. Ein Anspruch auf Anerkennung besteht nicht, wie auch ein Freisinniger festhielt.

Der SP fiel insbesondere schwer, als Parlament nicht über Religionsinhalte befinden zu können, weil das die Kantonsverfassung nicht vorsieht. Die Partei war dennoch mehrheitlich für die Anerkennung, auch weil dies eine Einbindung in den interreligiösen Dialog bringe. Trotz Zweifeln am Paragrafen war auch die GLP dafür.

Die EVP bezweifelte die gesellschaftliche Bedeutung der NAK, wie sie für die Anerkennung vom Gesetz verlangt wird: Da solle man streng sein und den Antrag ablehnen.

Anerkennung mit Minimum der nötigen Stimmen

Die SVP plädierte für ein Nein, weil die Anerkennung sinngemäss nur vorgesehen sei zusammen mit bestimmten besonderen Rechten; das «Label» allein gehe nicht. Die NAK hat explizit auf besondere Rechte verzichtet, die verbunden mit einer Anerkennung von Gesetzes wegen möglich sind. So hat diese vor allem symbolischen Charakter

Bürgerliche mahnten hingegen, nun nicht wegen juristischen Grundsatzüberlegungen einer Gemeinschaft die Anerkennung zu verweigern. Die privatrechtliche Anerkennung der NAK wurde am Ende mit 51 gegen 20 Stimmen bei 16 Enthaltungen beschlossen. So wurde das erforderliche Absolute Mehr aller Ratsmitglieder just erreicht. Die NAK Basel zählt gemäss eigener Internet-Webpage 600 Mitglieder, darunter 48 Kinder (Stand November). Ihr einziger Gemeindesaal steht im Kleinbasel an der Breisacherstrasse. (amu/sda)

Erstellt: 11.01.2012, 22:50 Uhr

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3 Kommentare

Marco Müller

12.01.2012, 03:13 Uhr
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Staat und Religion gehören klar getrennt. Der Glauben muss reine Privatsache sein, und darf auch nicht mit Steuergeldern finanziert werden, nichts gegen die Menschen welche an etwas Glauben wollen, ist deren Sache solange diese einem in Ruhe lassen, nur das Problem besteht darin, dass nun andere Glaubensgemeinschaften ebenso anerkennt werden wollen, was zu einer enormen Bürokratie führen kann! Antworten


Phil Bösiger

12.01.2012, 09:44 Uhr
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Was ist der Unterschied zwischen einer Kirche und einer Sekte? Doch nur die Anzahl der Mitglieder. Soll doch jede und jeder glauben, was er/sie will, so lange kein Missonierungszwang dahinter steht. Ich habe einfach Mühe, einen Tiefstgläubigen, der sich im 21. Jahrhundert auf ein mehrfach umgeschriebenes und verfälschtes Buch und auf Wunder bezieht, ernst zu nehmen. Das ist meine Glaubensfreiheit. Antworten



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