Basel
Noch einmal Osmanoglu
Von Jochen Schmid. Aktualisiert am 25.04.2012 32 Kommentare
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Am 9. Mai geht es vor Gericht erneut um Aziz Osmanoglu. Das ist der Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel. Er hatte der Dokumentarfilmerin Karin Bauer ein Interview gegeben, das in die Fernsehreportage «Hinter dem Schleier – Muslim Report Schweiz» Eingang fand. Die Reportage wurde am 1. April 2010 auf SF 1 gezeigt.
Osmanoglu sprach sich darin für die Einführung der Scharia, der Gesetze des Islam, in der Schweiz aus. Auch erklärte er es angesichts eines von ihm konstatierten Sittenverfalls in diesem Land (wobei er beispielhaft die Prostitution und den Drogenkonsum nannte) für richtig und wichtig, Peitschenhiebe und das Abhacken der Hände als Strafsanktion einzusetzen. «Ja, das isch sinnvoll, der Gott will, dass mir so stark sinn, weil der Gott kennt uns besser.» Überdies nannte er es «okay», dass Männer ihre Frauen schlagen, um sie zum Geschlechtsverkehr zu zwingen; andernfalls («De Maa bruucht de Sex») drohe der Mann fremdzugehen und damit die Familienbande zu gefährden, «was vom Islam eigentlich nit erwünscht wird».
Grosses Kopfschütteln
Es kam am 10. September 2010 zum Prozess vor dem Basler Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte Aziz Osmanoglu der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen und Gewalt angeklagt und eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken gefordert. Sie drang damit nicht durch. Gerichtspräsident Dominik Kiener meinte zwar, Osmanoglus Äusserungen müssten unter Schweizer Bürgern grosses Kopfschütteln auslösen. Aber eine «Aufforderung» zu gewalttätigem Tun im Sinne der Missionierung seiner Glaubensbrüder sei darin nicht zu erkennen. Demnach: Freispruch.
Im schriftlich formulierten Urteil hob das Strafgericht hervor, dass Osmanoglu weder ausdrücklich noch implizit zu verstehen gegeben habe, dass sich die Muslime in der Schweiz nach den Regeln der Scharia richten sollten, geschweige denn, dass er dies mit der vom Gesetz verlangten Eindringlichkeit gefordert hätte. Osmanoglu habe lediglich seine Glaubensansichten ausgesprochen, das sei durch die Meinungsfreiheit gestützt. Osmanoglus Verteidiger Christian von Wartburg sprach auch von einem «Konstrukt» der Anklagebehörde; ihn einen Radikalen zu nennen, sei «Blödsinn». Osmanoglu selbst hatte in seinem letzten Wort vor dem Strafgericht betont: «Wir halten uns an die Regeln, wir halten uns an die Gesetze.» Und: «Ich bin für Frieden, mit den Juden, mit den Christen.»
Urteil weitergezogen
Doch die Anklagebehörde in Person von Staatsanwältin Eva Eichenberger liess nicht locker und hat das Urteil weitergezogen. Für Eichenberger war und ist es offensichtlich, dass der für den Film befragte Osmanoglu die Gunst der Stunde nutzte, seine Meinung mit grosser Breitenwirkung unters Volk zu bringen. Er habe die Einführung der Scharia für die Schweiz für erwünscht erklärt, eingeschlossen Sanktionen des Handabhackens, des Auspeitschens, der Schläge gegen die Ehefrau, die sich sexuell verweigere.
Eichenberger zur BaZ: «Aus der fraglichen TV-Dokumentation ging ferner unmissverständlich hervor, dass er (Osmanoglu) sich als Vertreter einer fundamentalistischen Ausrichtung des Islam versteht und seinen Alltag auch entsprechend gestaltet. Ihm kommt damit als Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel und als prominentem Protagonisten in der Kontroverse um den gemischten Schwimmunterricht zumindest unter Moslems einer ähnlichen Ausrichtung eine gewisse Autoritäts- und Leitbildfunktion zu.» Das habe Wirkungsmacht: «Seine Äusserungen waren im Gesamtkontext geeignet, den Willen Dritter, namentlich seiner Gesinnungsgenossen, zu beeinflussen.»
Noch freie Meinungsäusserung oder schon strafbewehrte Indoktrination? Am 9. Mai kommt dem Appellationsgericht die Aufgabe zu, juristisch die Grenze zu ziehen. Spannend. (Basler Zeitung)
Erstellt: 25.04.2012, 11:08 Uhr
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32 Kommentare
Hier ist ein richtungsweisendes Urteil zu Gunsten der Anklage zu erwarten, und zwar eines das an Deutlichkeit nicht zu überbieten sein wird. Setzen wir bzw. die Schweiz auch hier nicht Grenzen, ist uns das Chaos in nicht allzu langer Zeit vorprogrammiert. Sollte ein spitzfindiger Jurist eine Gesetzeslücke entdecken die zum Freispruch führen könnte, ist das Gesetz sofort zu ändern. Antworten
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