Basel
Nur Basel kennt die Promillegrenze
Von Michael Rockenbach. Aktualisiert am 04.08.2010 16 Kommentare
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Der Bund ist daran, für die Freizeitschifffahrt eine Alkohollimite einzuführen. Ins Visier werden vor allem Motorbootfahrer genommen. Ist es richtig, dass sie vielleicht bald schärfer kontrolliert werden?
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Auf dem Bielersee geht ein schöner Sonntag zu Ende, als sich die 24-jährige Frau und ihr Freund in einem Gummiboot auf den Rückweg von der Petersinsel nach Lüscherz machen. Nach einigen wenigen Paddelschlägen wird die Idylle jäh zerstört, von einem Motorboot, das auf das Paar zurast. Die beiden schreien und fuchteln mit den Händen – umsonst. Die Motoryacht bleibt auf Kurs, beide springen ins Wasser, retten kann sich nur der junge Mann. Seine Freundin wird von der Motorschraube getroffen und verblutet.
Der schreckliche Unfall vom 11. Juli und die Suche nach dem geflüchteten Bootsführer beschäftigen die Schweiz seit über drei Wochen. Stark beschäftigt ist auch das Bundesamt für Verkehr (BAV). Denn die Debatte über die Gefahren von Motorbooten hat eine Gesetzeslücke offenbart: Von den Lenkern wird zwar verlangt, dass sie fahrtüchtig sind, eine klare Promillegrenze gibt es aber nicht. Alkoholkontrollen darf die Polizei zudem nur bei begründetem Verdacht – bei unsicherer Fahrweise etwa – durchführen. Ein krasses Manko, zumindest nach Darstellung des «Beobachters», der bereits darüber spekuliert hat, dass der Todesfahrer unter Alkoholeinfluss gestanden haben könnte. In seiner aktuellen Ausgabe zitiert das Magazin Schifffahrtsbehörden mehrerer Kantone, die für den Schiffsverkehr die gleiche Alkohollimite wie für den Strassenverkehr fordern: 0,5 Promille.
Gegen «Bevormundung»
Die Aussichten einer Gesetzesreform stehen gut, wie eine Nachfrage der BaZ in Bern zeigt. «Der Bund ist am Prüfen, wie die Limite am besten eingeführt werden könnte», sagt Gerhard Kratzenberg, Leiter der Sektion Schifffahrt beim BAV. Noch müssten aber «einige Detailfragen» geklärt werden. Etwa, ob die neue Bestimmung auch für die Führer kleiner Ruder- und Paddelboote gelten soll, die deutlich weniger gefährlich sind als Motorboote. Oder ob die Polizei künftig auch auf dem Wasser systematisch Alkoholkontrollen durchführen soll, ohne dass ein konkreter Verdacht besteht.
Noch gibt es aber verbissenen Widerstand, vor allem vom Verein Aqua Nostra, der sich für eine «bürgerliche Umweltpolitik» einsetzt. Gegenüber dem «Beobachter» beklagte sich Geschäftsführer Christian Streit über eine drohende «Bevormundung der Wassersportler und einen unnötigen Eingriff in deren Freizeitgestaltung». Verkehrsaufkommen und Kollisionsgefahr seien auf dem Wasser deutlich geringer als auf der Strasse, sagt er.
Basel als Vorbild
In Basel hat man wenig Verständnis für solche Aussagen. Anders als in der übrigen Schweiz gilt die 0,5-Promille-Limite hier schon heute. Möglich ist das dank der internationalen Rheinpolizeischifffahrtsverordnung, die 1993 für die grossen Last- und Personenschiffe eingeführt worden ist. Nach juristischen Abklärungen ist die Basler Rheinpolizei aber schon vor Jahren zum Schluss gekommen, dass sie den Paragrafen 1.02 der Verordnung im Abschnitt Basel-Rheinfelden auch für Motorboote und andere kleinere Boote anwenden kann. In der entsprechenden Passage heisst es, dass der Schiffsführer nicht durch «Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder aus einem anderen Grund beeinträchtigt» sein darf. Bei einer «Blutalkoholkonzentration von 0,5 oder mehr Promille» ist es dem Lenker darum verboten, sein «Fahrzeug zu führen».
Bei der Grossschifffahrt werde diese Regelung «ohne jegliches Pardon» durchgesetzt, wie Peter Sauter, Leiter Schifffahrt und Hafenbetrieb bei den Schweizerischen Rheinhäfen, sagt: «Auf dem Wasser ist die Sicherheit genau gleich wichtig wie auf der Strasse.» Schliesslich seien einige Schiffe mit Tonnen gefährlicher Fracht unterwegs, Benzin zum Beispiel. «Mit Alkohol verträgt sich das überhaupt nicht», sagt Sauter.
Für gefährlich hält Thomas Schweizer, Chef der Basler Rheinpolizei, Alkohol auch an Bord eines Motorschiffes. Darum mussten in Basel in den vergangenen Jahren mehrere Hobbykapitäne eine Busse zahlen oder ihren Ausweis abgeben, weil sie zu viel getrunken hatten. «Das sind aber Einzelfälle», sagt Schweizer, der davon ausgeht, dass das Alkoholproblem auf dem Rhein vergleichsweise gering ist: «In der Strömung muss ein Schiffsführer immer aufmerksam sein. Darum ist die Versuchung, Alkohol zu trinken, hier wahrscheinlich weniger gross als auf einem See.» Doch ausgerechnet dort gibt es in der Schweiz keine Promillegrenze. Zumindest heute noch nicht. (Basler Zeitung)
Erstellt: 04.08.2010, 08:02 Uhr
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16 Kommentare
@ Eugen Motz: Kontrolle auf dem See ist einfach: Ein Polizeiboot fordert Sie per Megaphon auf, anzuhalten, weil sie Sie kontrollieren möchten. Ich wurde schon 2x zur Stichprobe bei Routinekontrollen - es werden leicht überprüfbare Dinge kontrolliert, z.B. ob ich einen Schiffsführerschein habe, ob genug Rettungswesten / Signalhörner / Paddel vorhanden sind,ob die Lichter funktionieren etc. Antworten
@ Norbert Rufer: Nach über 750.000 selbst gefahrenen Strassenkilometern in den letzten 25 Jahren mit dem Auto habe ich noch nie eine Verkehrskontrolle gehabt. Und man kann doch annehmen, dass die Polizeipräsenz auf unseren Strassen gut ist, oder nicht? Und wie stellen Sie sich da eine Kontrolle auf den Gewässern vor, wenn es nicht einmal auf der Strasse klappt? Antworten
Basel
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.




