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Pädophiler Pater: Bistum Basel wusste alles
Aktualisiert am 19.03.2010 3 Kommentare
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«10vor10»
Freitag, 19. März 2010, 21.50 Uhr, SF 1.
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Der Kommunikationsbeauftragte des Bistums Basel, Giuseppe Gracia, bestätigte heute gegenüber «10vor10» schriftlich: «Als Pater G. M. in den Dienst übernommen wurde, wussten die Verantwortlichen des Bistums Basel offenbar, dass er die vorherigen Einsatzorte in Deutschland und Österreich wegen unerlaubter sexueller Handlungen hatte verlassen müssen.»
Dennoch stimmte die Bistumsleitung in Absprache mit den Ordensvorgesetzten dem Einsatz als Aushilfspriester, später als Pfarrhelfer, unter folgenden Auflagen zu: «Ärztliche Behandlung und Begleitung durch den zuständigen Pfarrer als Vorgesetzten und geistlichen Vater», schreibt Gracia weiter. Pater G. M. war dann von 1971 bis 1987 im Bistum Basel tätig, in der Pfarrei Baden AG - und hat dort auch einen Kinderchor gegründet.
Wegen sexuellem Missbrauch versetzt
«10vor10» zeigte gestern Abend ein Polizeidokument aus Österreich, welches besagt, dass der Pater Knaben missbrauchte und dass die Ordensvorgesetzten von Anfang an Bescheid wussten – und ihn trotzdem immer wieder Knaben betreuem liessen. Im Polizeidokument heisst es wörtlich: «Pater G. M. soll Ende der 60er-Jahre vom deutschen Kloster Birnau wegen wiederholtem sexuellem Missbrauch ins Gymnasium Mehrerau versetzt worden sein und dort über einen längeren Zeitraum die Missbrauchshandlungen an Schülern fortgesetzt haben.»
Das Bistum Basel bezeichne heute die Anstellung «aus heutiger Sicht als unvertretbare Fehleinschätzung», schreibt Gracia weiter. Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe die Bistumsleitung aber keine Kenntnis davon, dass Pater G. M. während der 16 Jahre seines Einsatzes im Bistum Basel pädophile Übergriffe verübt habe.
Seit 1992 ist Pater G. M. Priester in Schübelbach SZ, das zum Bistum Chur gehört. (bru)
Erstellt: 19.03.2010, 13:10 Uhr
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3 Kommentare
Es mögen damals Fehler passiert sein und es ist sicher richtig, diese kirchenintern und/oder (so noch nicht geschehen) auch juristisch aufzuarbeiten. Was für einen Sinn es aber machen soll, einen mittlerweile alten Mann öffentlich auffliegen zu lassen, nachdem er sich in den letzten 40 Jahren offenbar nichts diesbezügliches mehr zu Schulden lassen kommen hat, erschließt sich mir nicht. Antworten
Sexuelle Übergriffe sollen niemals verjähren, sondern auch nach 40 Jahren durch ein Gericht in ein Urteil erfasst werden um auch nach 40 Jahren die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und die katholische Kirche ist hoffentlich bald zu Ende, ist rein nur noch eine Geldmaschine und absolut Nutzlos Antworten
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