Basel

Panne bei Internetfahndung

Die Basler Behörden publizierten gestern auf der Website Flickr 17 Fahndungsbilder – ohne dies mit den Betreibern der Seite abzusprechen. Diese nahm die Bilder gestern Abend kurzerhand vom Netz.

So hat es auf Flikr ausgesehen (ohne Verpixelung), bevor die Webseiten-Betreiber die Fotos gelöscht haben.

So hat es auf Flikr ausgesehen (ohne Verpixelung), bevor die Webseiten-Betreiber die Fotos gelöscht haben.

Gestern Punkt acht Uhr morgens machte die Basler Staatsanwaltschaft wahr, was sie seit längerer Zeit angedroht hatte. Sie veröffentlichte im Internet Videostandbilder von 17 mutmasslichen Zürcher Fussballrowdys. Diese seien gefilmt worden, wie sie letzten November bei Ausschreitungen im St.-Jakob-Park eine «schwere Straftat» begangen haben, wie Markus Melzl von der Staatsanwaltschaft erklärt. Nach erfolglosen Identifikationsversuchen startete nun die öffentliche Fahndung nach den mutmasslichen Tätern. Nicht auf einer staatlichen Website, sondern auf der Seite des Fotodienstes Flickr, einem Tochterunternehmen von Yahoo. Erste Erfolge liessen nicht lange auf sich warten. Vier Personen meldeten sich gestern bei der Zürcher Polizei. Ihre Fotos wurden gelöscht.

Keine Manipulation

Um 18 Uhr dann die grosse Überraschung. Plötzlich waren alle Fotos verschwunden. Kriminalkommissär Markus Melzl erfuhr von der BaZ von der leeren Fahndungsseite. Er bot den Pikettdienst des kantonalen Zentralen Informatikdienstes (ZID) auf, der im Auftrag der Stawa die Internetfahndung aufgegleist hat. Kurz vor 20 Uhr waren die 13 noch nicht identifizierten Personenbilder wieder online.

Die Frage war aber, für wie lange? Denn nachdem der ZID zuerst einen Hackerangriff vermutete, klärte sich wenig später der Grund für die «Panne». Die Betreiber von Flickr selbst haben die Videostandbilder gelöscht. Das Publizieren von Fahndungsbildern widerspreche ihrer Geschäftsvorstellung, wurde den Basler Behörden mitgeteilt. Und prompt löschte Flickr die Bilder um 22 Uhr erneut. Der Informatiker des Kantons hatten offenbar nicht abgeklärt, ob die Fahndungsbilder auf Flickr platziert werden dürfen. «Nun muss der ZID die Bilder möglichst rasch auf einer kantonalen Homepage aufschalten», sagte Melzl. (Basler Zeitung)

Erstellt: 14.08.2010, 07:55 Uhr

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27 Kommentare

Daniel Landwehr

16.08.2010, 11:13 Uhr
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Erfreulich, dass Flickr reagiert hat. Die Polizei muss endlich begreifen, dass wir nicht in einem Polizeistaat zu leben wünschen, wo die Polizei alles darf. Ich und zahlreiche andere Flickr-Benützer haben bei Flickr gegen den Missbrauch von Accounts protestiert. Zu Recht und erfolgreich! Antworten


Hüttenmatt Peter

16.08.2010, 10:58 Uhr
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Und im Fussballstadion ist es in Ordnung wenn die kleinen Kinder die Taten der lieben Hooligans mitverfolgen können? Dort sind sie auch nicht vom deren Anblick geschützt.... Also gibt es nur eines. Die Täter finden und bestrafen. Antworten


Mari Wunderli

15.08.2010, 15:12 Uhr
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Hr. Huber: Flickr ist eine Foto Webseite mit Familenfotos, Reisefotos...mehr oder weniger gut.. Facebook ist für Leute die gern schwatzen und mit der ganzen Welt korrespondieren-. Fotos von Kriminellen gehören 100% NICHT auf flickr wo sich auch kleine Kinder vergnügen. Antworten


Alfred Meier

15.08.2010, 13:37 Uhr
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@Georg Fischer: Tja, das sieht man halt, dass Basel eben auch in dieser Sache anders tickt! Antworten


stefan meier

15.08.2010, 11:49 Uhr
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@Hr. Belser: Ich denke, der Betreiber einer Website bestimmt,was darauf publiziert wird und was nicht. Er ist ja auch verantwortlich. Ich kann die Vorgehensweise der ZID nicht anders als stuemperhaft bezeichnen. Es gibt ja wohl genug kantonale Websites, wo die Publikation moeglich gewesen waere. Antworten


Mari Wunderli

14.08.2010, 20:56 Uhr
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Flickr? das ist eine Foto Webseite ... mit Hochzeitsfotos, Ferienfotos... was haben da Fotos von Kriminellen zu suchen? Hallo? Ist hier jemand zuhause? Hat das die Polizei nicht gewusst? Facebook und Flickr sind dasselbe- Herr Huber Antworten


Eduard J. Belser

14.08.2010, 18:11 Uhr
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Wichtig ist doch einfach, dass diese Kriminellen gefasst, der Strafjustiz zugeführt, abgeurteilt und hart bestraft werden, wo die Bilder letztlich im Internet veröffentlich werden ist völlig unwesentlich, so lang sie gut zugänglich sind. Ein Datenschutz der zum Kriminellenschutz verkommt verliert seine Legitimation und muss kritisch hinterfragt und allenfalls in die Schranken gewiesen werden. Antworten


Reto La Roche

14.08.2010, 18:05 Uhr
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@Can Boz! Es hält sie ganz bestimmt niemand in der Schweiz zurück, wenn sie gehen möchten, dann gehen sie ruhig! Was sie hier produzieren, sich hinter einem Pseudonym (Can Boz) zu verstecken und andere zu beschimpfen ist wahrlich keine Meisterleistung, solche Leute brauchen wir in der Schweiz ganz bestimmt nicht! Antworten


peter meier

14.08.2010, 17:18 Uhr
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@ Cebi Pletikosa, ..vielleicht solltes Du Dich etwas schlau machen, bevor Du solchen Stuss rauslässt. Die Stawa hat ja wohl nichts mit dem ZID (für Dich: Zentraler Informations-Dienste) zu tun. Die Stawa gibt den Auftrag an das ZID, wenn man dort nicht weiss wie zu Handhaben...dürfte wohl eher der Fehler beim ZID zu suchen sein. Also erst denken dann schreiben.... Antworten


Stephan Huber

14.08.2010, 16:18 Uhr
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Es ist ganz interessant, wie sich jetzt gewisse Leute zu Fackelträgern des Persönlichkeitsschutzes hochstilisieren. Ist es frech, zu vermuten, dass sich darunter die gleichen Atomphysiker befinden, welche jeden Samstag in einem Club die Hosen runterlassen, um es dann brandheiss auf Facebook zu laden. Nach dem Motto: Mein nackter H....... möchte auch neue freunde treffen....? Antworten


Cebi Pletikosa

14.08.2010, 13:33 Uhr
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Was sind das für Stümper bei der Stawa.Irgendwie bestätigt das meine Meinung das Basel tiefste Provinz ist. Antworten


Michael Trümmer

14.08.2010, 12:02 Uhr
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Unverständlicherweise ist es Flickr egal, wenn Fotografen Bilder dort veröffentlichen, wo die darauf abgebildeten Personen verspottet werden... Täterschutz ist in Ordnung (Fahndungsbilder löschen), aber das Leben nichtöffentlicher, harmloser Personen darf ruiniert werden. Flickr unterliegt eh den Gesetzen der V.S.A. und diese sind eher faschistoid und sozialdarwinistisch. Antworten


Uschi Glaus

14.08.2010, 11:43 Uhr
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Einige besserwisserische Kommentare entlarven nur die Ignoranz des Schreibers. Z.B. Martin Meier (08:42): Das Urheberrecht wird nicht an Flickr abgetreten! Oder Can Boz (10:05): Es wurde gegen keine AGB verstossen. Aber diese Kommentare gehen sowieso an der Sache vorbei: Solche Fotos gehören, wenn schon, dann auf eine Seite der Basler Behörden, und nicht auf irgendeinen privaten Dienst. Antworten


georg fischer

14.08.2010, 11:13 Uhr
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Ein sehr schlechtes Zeugnis für die Arbeitsweise einer STAWA. Was im ländlichen St.Gallen funktioniert sollte doch auch im grossen Basel funktionieren. Schon erstaunlich.! Antworten


Lucius Zehmir

14.08.2010, 11:03 Uhr
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Ich finde den Internetpranger OK. Wenn Rechte von anderen die Persönlichkeitsrechte überwiegen, finde ich das mehr als OK. @ ZID -->>> stellet einen Wordpress Blog auf und die Bilder dazu. Verlinkt die bs Seite zum Pranger Blog. RSS Feed ist auch dabei, so kann man sich gemütlich ein paar Gesichter vorführen lassen... Das schafft jeder! Antworten


Dani Tischhauser

14.08.2010, 10:54 Uhr
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Dienstleister aus der Privatwirtschaft, ohne Absprache für diesen Zweck zu missbrauchen ist nicht nur dilettantisch, sondern auch grob fahrlässig. Es wiederspiegelt ein massives Unverständnis dieser Medien und Spielregeln. Das dies vom kantonalen IT Dienstleister in Eigenregie (?) erfolgte zeugt von sehr wenig Fachkompetenz. Antworten


Peter Müller

14.08.2010, 10:33 Uhr
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@MarcoLardi: NICHT Polizei (Uniform / operativ), sondern STAWA (Büro / Ermittlung/ Anklage). Bitte nicht zu sehr auf Fehler achten, auch wenn sie nicht passieren sollten. Wichtig ist, dass unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen diese Rechtsbrecher ermittelt und bestraft werden. Weiter so, Polizei und Stawa, aber besser vorbereitet. Antworten


Urs Gautschi

14.08.2010, 10:28 Uhr
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Warum nur um Himmelswillen kann die STAWA BS diese Fotos nicht auf der eigenen Webiste publizieren? Über die Fähigkeit einiger Leute muss man sich schon fragen... Antworten


Norbert Rufer

14.08.2010, 10:23 Uhr
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@alle Meckerer: Ihnen ist wohl noch nie so etwas unterlaufen, wie? Antworten


Guenther Gassner

14.08.2010, 09:53 Uhr
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Das kam mir auch sehr befremdlich vor, als sich nach dem Klick auf den Link die flickr-Seite öffnete. Antworten


Stefan Weise

14.08.2010, 09:41 Uhr
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Bei der STAWA Basel-Stadt wundert mich nichts mehr. Antworten


Piero Gros

14.08.2010, 09:37 Uhr
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Naja kann doch passieren ist vermutlich ein Missverständnis. Wichtig ist, dass die Delinquenten wieder ins Netz kommen und auch identifiziert werden. Sonst werden diese Delinquenten früher oder später wieder vermummt Menschen in Gefahr bringen und der Allgemeinheit unnötige Kosten verursachen. Eins ist nun definitiv sicher gerade stehen zu ihrem Vandalismus werden diese Bubis nie stehen! Antworten


Marco Lardi

14.08.2010, 09:13 Uhr
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Das ist einfach nur dilettantisch was die Basler Polizei da betreibt. Antworten


Lucas Integer

14.08.2010, 09:01 Uhr
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Insiderinformationen zufolge, war diese Aktion ein persönlicher Rachefeldzug von Basler Fans aus den Reihen von Verwaltungsangestellten. Es war ein Grauzonenakt, weil die Fahndungserfolge ausblieben. Das ewige feindschaftliche Thema; "Basler gegen Zürcher" oder vice versa ... Antworten


otto ris

14.08.2010, 08:39 Uhr
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Nun ja, das Ganze ist ja neu und somit noch nicht wirklich "ausgetestet" - die Stawa (Herr Melzl) hätte sich das allerdings schon etwas genauer überlegen können - das wäre ja wie wenn Fahndungsbilder (WANTED...) an Wände von Privathäusern geklebt worden wären... klar, dass die Eigentümer da nicht einverstanden sind! Antworten


André Stohler

14.08.2010, 08:35 Uhr
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Na toll, was da wieder mal für Dilletanten am Werke sind. Haben die damals bei der Veröffentlichung von Videobildern der Schlägerei im 30er Buss und den gemachten Fehlern nichts gelernt? In der Privatwirtschaft wäre ein solcher Dillentantismus wägen Schädigung des Firmenrufes ein Kündigungsgrund!!! Zuerst Hirn einschalten und dann handeln! Antworten


Ignaz Schweizer

14.08.2010, 08:15 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft kann ihre Aufgaben also nicht unbegrenzt und ungefragt kostenlos an Dritte delegieren. Antworten



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