Polizist nach Urteilsverkündung fristlos entlassen

Das Basler Strafgericht hat am Donnerstag zwei Polizisten wegen Amtsgeheimnisverletzung und Widerhandlungen gegen Urheber- und Markenschutzrecht zu bedingt vollziehbaren Geldstrafen verurteilt.

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Für den älteren Angeklagten gab es 240 Tagessätze à 140 Franken. Das Gericht hat den 48-jährigen Polizeiwachtmeister wegen mehrfacher Gewaltdarstellung und Pornografie schuldig gesprochen. Er ist nach der Urteilsverkündung fristlos entlassen worden. Das Strafmass für den 31-jährigen Angeklagten im Range eines Korporals beträgt 45 Tagessätze à 160 Franken.

Der gegen beide gerichtete Vorwurf des Amtsmissbrauchs bezog sich auf Fotos, die die Polizisten mit privaten Digitalkameras im Dienst gemacht hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem dem Wachtmeister Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil der Ex-Chef eines Alarmpiketts seine Position als Vorgesetzter ausgenutzt habe, um Untergebene unter Druck zu setzen.

Kein Amsmissbrauch

Das Gericht ist in allen Fällen zum Schluss gekommen, dass die beiden Angeklagten ihre Amtsgewalt nicht missbraucht haben. Dies gilt nach Meinung des Gerichts auch für die sexuellen Avancen, die der Wachtmeister in seiner Freizeit in Zivil einer psychisch angeschlagenen Frau gemacht hat. Dieses Verhalten sei zwar kein Amtsmissbrauch, aber nicht korrekt, frech und charakterlos, sagte der Gerichtspräsident.

Das Ablegen der Fotos ausserhalb der Diensträume taxierte das Gericht als versuchte Amtsgeheimnisverletzung. Die Schuldsprüche wegen Verletzungen des Urheber- und des Markenschutzrechts beziehen sich auf das Herunterladen von Musikdateien und Computersoftware ohne Lizenzen sowie das Kopieren und Verkaufen von Filmen.

Die Staatsanwältin hatte für den Wachtmeister eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen und für den Korporal eine Geldsrafe von 180 Tagessätzen gefordert - für beide mit bedingtem Vollzug. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Getrübtes Arbeitsklima

Die Vorfälle, die das Gericht zu beurteilen hatten, ereigneten sich zwischen 2003 und 2005. Hintergrund des Falls war das getrübte Arbeitsklima in der Bezirkswache, in der die Angeklagten arbeiteten. Der Gerichtspräsident betonte, dass es auch bei der Polizei «menschelt» und nicht jedes Fehlverhalten von strafrechtlicher Relevanz sei.

Der Wachtmeister wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung fristlos entlassen, wie das baselstädtische Justiz- und Sicherheitsdepartement am Donnerstag mitteilte. Beim Korporal, dessen Verschulden das Gericht als sehr gering eingestuft hat, werden personalrechtliche Massnahmen in den nächsten Tag geprüft. (amu/sda)

Erstellt: 10.12.2009, 16:20 Uhr

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20 KOMMENTARE

Hagbard Celine

11.12.2009, 14:30 Uhr

warum dauert das 4 jahre, bis da endlich mal etwas geschieht...?!?!


Ulrich von Bern

11.12.2009, 12:24 Uhr

Menschen bleiben Menschen, auch wenn sie Uniform tragen. Weil Menschen Stärken und Schwächen haben, braucht es den Staat. Im Idealfall wäre dies der freiheitliche und mensch-liche Rechtsstaat. Die Schweizer Polizeien und Gerichte geben sich mühe. Sie machen im Internationalen vergleich ihre Arbeit äusserst vorbildlich! Polizei und Gerichte haben hier sehr hart, aber rechtlich richtig gehandelt!


Hugo Reichmuth

10.12.2009, 23:39 Uhr

1. Die Entlassung dieses schwarzen Schafes im Sinne einer Schadensbegrenzung ist sicher gerechtfertigt. 2. Das Polizeibild von gewissen Leuten hier ist echt selbst-disqualifizierend. Mein Tipp: Melden Sie sich doch bei der Polizei. Die Menschheit (und die Polizei) wartet auf Sie! Sie machen's sicher besser....


rene klingler

10.12.2009, 23:08 Uhr

@Michael Philipp! Werter Herr Philipp in ihrer Funktion als Gesetzeshüter ist doch eine gewisse Beobachtungs- bzw. Wahrnehmungs- und Interpretationsgabe sicher eine Voraussetzung! Wer hat hier von Verständnis oder Nichtverständnis gesprochen?...ich ganz bestimmt nicht! Nur, ich hoffe sie gestatten, sind sie Polizist und nicht Richter...glaublich wird ihnen der Richter auch nicht dreinreden!


Dave Meier

10.12.2009, 22:14 Uhr

Warum wird der 2. geschuetzt? Sowas gehoert fristlos entlassen. Wenn ich bei meiner Arbeit illegal Software kopiere, dann gehts ruck zuck... Leider werden Polizisten immer mit Samthandschuhen angefasst. Leider ist die Schweiz eher ein Polizeistaat als eins Rechtsstaat....


rene klingler

10.12.2009, 22:07 Uhr

Ja sorry...verdammt nochmal, wenn wir an unseren Richtern, die ihr Metier von der Pike auf erlernten zweifeln und uns wie nach gewissen eigens ermächtigten Pseudorichter die sich in diesem Forum aufspielen wollen orientieren wollen...liebe Freunde, dann steht es "sauschlecht" um uns! Vieles anzuzweifeln ist sinnvoll aber alles anzweifeln zu wollen ohne Hintergrundkenntnisse zu haben ist schlecht!


stephan steiger

10.12.2009, 21:20 Uhr

mit dem urteil wird uns bürgern einmal mehr gezeigt wer hier beschützt wird. wohl kaum der bürger. schämt euch ihr sogenannten RECHT sprechende!


Michael Trümmer

10.12.2009, 20:58 Uhr

Bei einer anderen Zeitung ist von Kinderpornos die Rede und nicht etwa legale Pornos. Musik- und Filmdateien herunterzuladen ist in der Schweiz übrigens erlaubt.


eugen bissegger

10.12.2009, 20:00 Uhr

@Egon Kraier: Eine interessante Aussage, welche offenbart, dass der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz überwacht wird. Das entsprechende Überwachungsprogramm ist natürlich für den Arbeitenden nicht sichtbar und wird vom Überwacher mit einer Tastenkombination gestartet. Wir leben doch bereits in einem kranken Überwachungsstaat, und welche, die meinen, mit@bla,xy seien sie unsichtbar, sind sehr, sehr naiv


Michael philipp

10.12.2009, 19:33 Uhr

Ja Herr Klingler, Auch ich gehöre diesem Berufsstand an. Selbstverständlich ist dieser Fall auch ein Thema bei uns. Ich kenne keinen/e aber wirklich keine/n Kollegen/in die in irgendweiner Weise dafür Verständnis aufbringen können für die den Verurteilten zur Last gelegten Delikte.


Juan Hurtado

10.12.2009, 19:28 Uhr

Es heisst doch immer, dass die Polizei voll ausgelastet und unterdotiert sein soll. Dass Polizisten während ihrer Dienstzeit herumsurfen, kopieren, Fotos bearbeiten etc. können, beweist das Gegenteil und auch, dass keinerlei Kontrolle besteht, was da gewisse Herren treiben, auf Kosten der Steuern zahlenden StaatsbürgerInnen. Kein Amtsmissbraucht heisst neu "nicht korrekt oder frech oder...". Toll!


Egon Kraier

10.12.2009, 18:21 Uhr

Man braucht keinen Richter um festzustellen ob am Arbeitsplatz Pornos konsumiert wurden. Jede Firma hätte sofort gehandelt, aber beim Staat spielt es anscheinend keine Rolle.Wieder mal nichts anderes als Verschwendung von Steuergeldern.


Heinrich Lang

10.12.2009, 18:20 Uhr

Das zeigt wieder mal eindeutig, dass Polizisten reine Machtmenschen sind. In diesem Berufsumfeld können sie ihre Machtgelüste meist rücksichtslos ausleben, ohne dass sie mit ernsthaften Konsequenzen rechnen müssen. Dieses Urteil ist aber ein leiser Hoffnungsschimmer. Bravo!


frank sido

10.12.2009, 17:34 Uhr

@rene klinger; würde mich interessieren, wie sie über diese Urteilsverkündung denken würden, wäre ihre Tochter/Mutter nackt auf der Harddisk von diesen Herren?? Betreffend fristlose Entlassung nach der Urteilsverkündung, finde ich eine Schande, da steht Herr Lips sehr schlecht da.


karl stöcklin

10.12.2009, 17:05 Uhr

erstaunlich was nicht involvierte menschen über gerichtsurteile schreiben . ich hab zu den gerichten mehr vertrauen .


Daniel Fürst

10.12.2009, 17:01 Uhr

@ Rene Klinger Ihre Kommentare scheinen immer sehr rechtslastig. Sollte die Polizei nicht als Vorbild dienen? Daher ist das Urteil wirklich eher Mild!


Peter Ammon

10.12.2009, 16:47 Uhr

Für mich nicht nachvollziehbar dass man für die fristlose Entlassung erst das Urteil abwartete. In den meisten Firmen wenn Mitarbeiter Pornos runterladen hat das eine sofortige fristlose Entlassung zur Folge. Dazu braucht es nicht erst ein Gerichtsurteil. Ich kenne die Fakten beim 2. Polizisten nicht, sollte er ebenfalls im Dienst das Internet entsprechend missbraucht haben gibt es nur eins, weg.


rene klingler

10.12.2009, 16:33 Uhr

@Michael Philipp! Wie wollen sie das beurteilen, sind sie Richter oder näher in den Fall involviert...würde mich interessieren?!


Kurt Bächtlin

10.12.2009, 16:32 Uhr

Für Hooligans will man die härtesten Strafen, aber wenn es mal die Polizisten selber betrifft, lässt man Milde walten. Urteil eindeutig zu mild. Auch der zweite "Kollege" gehört fristlos entlasten.


Michael Philipp

10.12.2009, 16:08 Uhr

Ein mildes (zu mildes) Urteil für "Kollegen" die einen ganzen Berufsstand in den Dreck ziehen!



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