Basel
Rauchverbot gilt auch an der Fasnacht
Von Ralph Schindel. Aktualisiert am 19.02.2011 59 Kommentare
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An der Fasnacht darf auch in Cliquenkellern nicht geraucht werden, wenn sie öffentlich zugänglich sind. Braucht es entsprechende Kontrollen in den Cliquenkellern?
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Die Aussage ist klar und deutlich: «In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, die dem Gastgewerbegesetz unterstellt sind, darf nicht geraucht werden. Sind Vereins- und Clubwirtschaften ausnahmsweise für die Öffentlichkeit zugänglich, darf auch in Vereins- und Clubwirtschaften nicht geraucht werden.» So steht es im Merkblatt des Bauinspektorats für die Fasnacht 2011 vom 14. bis 16. März. Mit Vereins- und Clubwirtschaften sind Cliquenkeller gemeint.
Damit wird die kommende Fasnacht zum Härtetest für das seit dem 1. April 2010 geltende Rauchverbot in Gastronomiebetrieben. Denn: «Wir gehen genau gleich wie immer und überall vor in Sachen Rauchen», kündigt Marc Keller, Sprecher des Bau- und Verkehrsdepartements an und betont den Aspekt der öffentlichen Zugänglichkeit. Im Klartext heisst dies, dass auch während der Fasnacht kontrolliert wird. Detailliertere Informationen dazu will Keller nicht preisgeben, ausser dass «Normalbetrieb» herrsche. «Wir sagen wie immer nichts zu Zeitpunkt, Häufigkeit, Umfang der Kontrollen oder zur Stärke der Kontrollteams.» Das erinnert ein wenig an die Polizei: Sie begründet ähnlich lautende Aussagen jeweils mit der Ermittlungstaktik.
Kein Schutz
Thierry Julliard, Anwalt und Sekretär des Vereins Fümoar, dem Zusammenschluss der Raucherbeizen, weiss noch nicht, was an der Fasnacht passieren wird. Erst durch die BaZ hat er erfahren, dass das Bauinspektorat auch an den drey scheenschte Dääg Kontrollen durchführen will und wird. «Passieren wird aber gar nichts: Die gehen rein, sehen, dass geraucht wird, und schicken am Donnerstag oder Freitag einen Brief an die betreffenden Cliquen», ist Julliard überzeugt. «Damit ist aber niemand vor Passivrauchen geschützt», gibt der Anwalt zu bedenken. «Das Bau- und Verkehrsdepartement hätte sich auch etwas einfallen lassen können.» Das gehöre aber nicht zum Kerngeschäft des Departements.
Julliard hatte dem Bauinspektorat eine gütliche Regelung vorgeschlagen: Geraucht werden dürfte demnach nur in Fümoar-Beizen, die aber öffentlich zugänglich wären. Nichtraucher hätten sich daran orientieren können. «Das nicht als Vorschrift, sondern als Anregung im fasnächtlichen Geist und im Sinne der Toleranz», sagt Julliard. Auch, weil er bezweifelt, dass Ausweiskontrollen in Fümoar-Beizen oder Cliquenkellern und Überprüfungen durch das Amt tatsächlich durchgeführt werden können. «Stellen Sie sich eine Kontrolle um zwei Uhr morgens im ‹Schnabel› vor…» Das Bauinspektorat sei aber nicht auf seinen Vorschlag eingegangen. Deshalb sei auch eine Sonderregelung mit einer Mitgliedschaft der Cliquenkeller als Fümoar-Keller kein Thema. Vom Bauinspektorat ist er enttäuscht. «Kooperation ist nicht erwünscht, für sie ist der Fümoar-Verein nicht existent.»
Für das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist das Rauchverbot an der Fasnacht kein Thema. «In Cliquenkellern arbeiten Freiwillige im Service, weshalb wir nicht zuständig sind», sagt Antonina Stoll, zuständig für den Bereich Arbeitsbedingungen und damit für den Schutz von Mitarbeitern vor Passivrauchen.
Übliche Schritte
Keller erwartet keine grösseren Schwierigkeiten. «Das Rauchverbot verursacht ausserhalb der Fasnacht keine Probleme, also wird es dies auch während der Fasnacht nicht tun», ist Keller überzeugt. Wird dennoch festgestellt, dass in einem öffentlich zugänglichen Cliquenkeller geraucht wird, läuft es gleich wie bei einem Beizer. Der Kellerwirt erhalte zuerst eine Ermahnung und dann gehe es weiter bis hin zur Androhung der Schliessung. «Wir ticken nicht anders, nur weil Fasnacht ist», sagt Keller. Der Cliquenbeizer müsste also von Fasnacht zu Fasnacht einen weiteren rechtlichen Schritt gewärtigen.
Julliard kann sich vorstellen, dass sich der eine oder andere Kellerwirt durch diese Ankündigung eingeschüchtert fühlen könnte. «Das müssen wir abwarten und vielleicht mit einer neuen Regelung wie etwa einem Fasnachtsausweis reagieren.» Dafür sei es aber für diese Fasnacht zu spät. Und: «Vielleicht halten sich die Leute ja auch an das Rauchverbot.» (Basler Zeitung)
Erstellt: 19.02.2011, 08:04 Uhr
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59 Kommentare
Da werden die Raucher noch an der Fasnacht, vom Bauinspektorat diskriminiert und bevormundet. Heilige Bimbam!
So ein Theater wegen dem Rauchen, das ist in meinen Augen ein Problem das gar keines ist.Lasst doch mal den armen Bürger in frieden, in der CH wimmelt es ja nur noch von unzähligen Verboten! Meinung: von Nichtraucherin. Bin gespannt was für Kommentare jetzt wieder kommen. E Schöne Tag.
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@Urs von Felten: Ein Vorschlag zur Güte von mir. Wir verlegen die Fasnacht in die Gemeinde Campbell im US-Bundesstaat Kentucky. Die hat letzte Woche ein beabsichtigtes Rauchverbot in der Gastronomie aufgehoben. Moritz Suter fliegt die Fasnächtler mit seiner Airline «Hello» dorthin. Kostenlos - natürlich. Somit muss Herr Marc Keller seine Lachnummer nicht bis zum bitteren Ende durchziehen. Antworten
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