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Regierung will Ausgaben künftig besser prüfen
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Die beiden Volksbegehren hatten CVP, FDP, LDP und SVP im Sommer 2007 gegen die «Verschwendung von Steuergeldern» lanciert und vor Jahresfrist eingereicht. Im September überwies der Grosse Rat die Initiativen der Regierung auf deren Antrag zur Berichterstattung, statt sie direkt dem Volk vorzulegen.
Von der Finanzreferendums-Initiative will die Regierung wie schon früher geäussert nichts wissen. Die heutige Situation, die unter anderem ein fakultatives Referendum beinhaltet, sei «absolut ausreichend, effizient und zielführend», schreibt die Regierung in einer Mitteilung vom Dienstag.
Überprüfung der Staatsaufgaben
Die Exekutive beantragt dem Parlament, das Volksbegehren dem Souverän ohne Gegenstimme und mit Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten. Die Initiative verlangt, dass alle Finanzbeschlüsse des Grossen Rats über 3 Millionen Fr. dem Volk vorgelegt werden müssen, wenn die Zustimmung im Parlament nicht mindestens 80 Prozent beträgt.
Der zweiten Initiative, die eine Überprüfung der Staatsaufgaben verlangt, steht die Regierung dagegen positiv gegenüber. Sie schlägt dem Parlament dabei eine Ergänzung des Finanzhaushaltsgesetzes vor.
Demnach soll die Regierung die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Effizienz sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und ihre Tragbarkeit überprüfen. Unter die Lupe genommen werden sollen die Staatsaufgaben mindestens einmal pro Legislaturperiode. (alx/sda/)
Erstellt: 16.03.2010, 15:24 Uhr
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