Basel

Regierung will griffigeres Hundegesetz

Aktualisiert am 24.11.2009

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt steht einem nationalen Hundegesetz grundsätzlich positiv gegenüber. Der vom Nationalrat verabschiedete Entwurf ist ihr jedoch nicht griffig genug.

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Das vorgeschlagene eidgenössische Hundegesetz ermögliche weder einen konsequenten und effizienten Vollzug noch Prävention, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung fest. Sie schlägt deshalb vor, bewährte Vorschriften aus dem Basler Hundegesetz in jenes des Bundes aufzunehmen.

Als «speziell begrüssenswert» beurteilt die Basler Regierung den Verzicht auf das ursprünglich vorgesehene Rassenverbot. Gefährliche Hunde liessen sich durch ein solches nicht verhindern. Hingegen sollten die Kantone als «Ultima ratio» die Möglichkeit erhalten, Import, Zucht und/oder Haltung bestimmter Rassen von potenziell gefährlichen Hunden für das ganze Kantonsgebiet zu verbieten.

Ihre Vernehmlassung richtet die Basler Regierung an die Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur des Ständerates. Diese hatte ihren Entscheid zu dem vom Nationalrat im Sommer verabschiedeten Gesetz vertagt, weil sie zuerst die Meinung der Kantone einholen wollte. (amu/sda)

Erstellt: 24.11.2009, 12:44 Uhr

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