Basel
Sanktionen für Sanierungsmuffel
Von David Weber. Aktualisiert am 22.12.2010 12 Kommentare
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23'000 Bauten gibt es im Kanton Basel-Stadt. 90 Prozent davon verbrauchen ein Vielfaches mehr an Energie als ein heutiger Neubau. Bislang setzte die Politik auf finanzielle Anreizmodelle, um die Hausbesitzer zu einer energetischen Sanierung ihrer Liegenschaft zu bewegen. Durch das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen erhalten die Eigentümer in Basel-Stadt heute bis zu 30 Prozent der Sanierungskosten erstattet. «Zudem können die Investitionen von den Steuern abgezogen und der Rest kann auf die Mietzinse übertragen werden», sagt Jürg Hofer, Leiter des basel-städtischen Umwelt- und Energieamts. Mit einfachen Sanierungsmassnahmen könnten 60 Prozent des Energieverbrauchs eingespart werden. Das Potenzial gerade bei Altbauten ist laut Hofer «riesig». Trotzdem ist die Sanierungsrate in Basel-Stadt relativ bescheiden. Jährlich werden ein bis zwei Prozent der bestehenden Bauten saniert oder teilsaniert – zum Beispiel durch Fensterersatz oder Estrichisolationen.
Gestaffeltes System
Mit der jetzigen Sanierungsrate würde es 50 bis 100 Jahre dauern, bis alle Liegenschaften saniert wären. Dies soll beschleunigt werden – und zwar nicht nur mit Anreizen, sondern auch mit der Androhung von Strafen. «Dort, wo Anreizmodelle keinen Erfolg bringen, sind Vorschriften notwendig», fordern die Grossratsfraktionen Grünes Bündnis, SP und Grünliberale. Die Motion von Elisabeth Ackermann (Grünes Bündnis) will Hausbesitzer darauf verpflichten, ihre Immobilien auf einen wirtschaftlich vertretbaren Mindeststandard zu sanieren. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren sollen säumige Hausbesitzer sanktioniert werden können. Ein solches Sanktionssystem für Besitzer von Bauten mit hohem Energieverbrauch wäre ein Novum. Und die Regierung hegt durchaus Sympathien dafür, wie ihrer Antwort auf die Motion Ackermann zu entnehmen ist. Die Regierung schlägt aber nicht Mindeststandards mit einer fixen Übergangsfrist vor, sondern ein «gestaffeltes Anreizsystem», um Eigentümer möglichst rasch zur Sanierung ihrer Liegenschaft zu bewegen.
Konkret könnte das so aussehen: Je länger ein Hausbesitzer mit Sanierungsmassnahmen wartet, desto kleiner werden die Förderbeiträge. Und ab einem bestimmten Zeitpunkt kippt das Modell vom Anreiz zur Bestrafung. Ein Beispiel: Wenn heute für ein neues Fenster ein Betrag von 70 Franken pro Quadratmeter ausbezahlt wird, reduziert sich dieser Betrag innert 20 bis 40 Jahren auf null. Hat der Hausbesitzer dann seine Fenster noch immer nicht saniert, muss er eine jährliche Abgabe zahlen.
Mit gutem Beispiel voran gehen
Diese «Staffelung der Förderbeiträge» für einzelne Sanierungsmassnahmen findet Ackermann eine «bedenkenswerte Idee». Allerdings sei ein Zeithorizont von 40 Jahren viel zu lang. Effektvoller wären zehn Jahre. Keine Freude an einer Strafgebühr hätte der Hauseigentümerverband (HEV). Erst müsse der Regierungsrat alle staatlichen Bauten energetisch sanieren, bevor er dies von Privaten verlangen könne, sagt HEV-Geschäftsführer Andreas Zappalà. Dass die Regierung ein Modell der «gestaffelten Förderbeiträge» vorschlage, könne er nachvollziehen; einer Strafgebühr steht Zappalà aber skeptisch gegenüber. Die in der Motion Ackermann geforderte fünfjährige Übergangsfrist bezeichnet er als «völlig unrealistisch».
Ist eine Bestrafung von sanierungsunwilligen Hausbesitzern tatsächlich sinnvoll? Auch Ackermann sind Fördergelder sympathischer als Sanktionen. «Aber Anreizsysteme verfehlen im Fall von vermieteten Gebäuden oft ihre Wirkung», sagt sie. Für den Vermieter seien tiefere Energienebenkosten nicht sehr relevant, da diese von den Mietern bezahlt würden.
Wettbewerbsnachteil
Zappalà vom Hauseigentümerverband hingegen setzt hier auf den Markt. Ein Vermieter habe ein Interesse daran, dass die Mieten aufgrund der Energienebenkosten nicht zu hoch seien, sagt Zappalà. Sonst habe er einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Eigentümern von Bauten mit geringem Energieverbrauch. Wie ein «gestaffeltes Anreizsystem» konkret ausgestaltet werden könnte, will der Regierungsrat nun genauer überprüfen. Sehr eilig hat er es aber nicht. Denn er beantragt dem Parlament, ihm die Motion Ackermann in der unverbindlicheren Form eines Anzugs zu überweisen. So müsste er lediglich prüfen und berichten, aber noch keine konkrete Gesetzesvorlage ausarbeiten. (Basler Zeitung)
Erstellt: 22.12.2010, 07:18 Uhr
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12 Kommentare
Nehmen wir uns ein Beispiel an unseren französischen Nachbarn : dort muss schon jetzt jede Mietwohnung auf dem Markt ihren Energieverbrauch in kWh/m2.a mit Note von A bis G, sowie ihren Ausstoss an CO2 in kg/m2.a angeben. Somit sind Anreize geschaffen um auf dem Mietmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Zusätzlich gilt für Renovationen der Immobilien ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 5.5%. Antworten
Basel
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