Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Schwieriges Veloparkieren in der Stadt

Eine Velostadt: Doch das Parkieren in Basel ist gar nicht so simpel.

Basel sieht sich gerne als Velostadt. Dabei ist eine der wichtigsten Fragen für Velofahrer noch ungenügend klar: Wohin mit dem Rad, wenn man gerade nicht drauf sitzt? Die Veloparkiersituation ist in Basel unklar. In diesem Jahr wurden bis dato 1649 Velos wegen Falschparkierens eingezogen.

In erster Linie gilt: Die Räder gehören auf die markierten Veloparkplätze. «Meiner persönlichen Meinung nach gibt es davon in der Innenstadt zu wenig», sagt Pro-Velo-Präsident David Wüest-Rudin, «zu Stosszeiten sind diese Plätze überfüllt, man stellt das Velo also daneben ab und riskiert damit eine Busse». Wie und wo darf man in solchen Fällen aber legal wild parkieren?

Polizei entscheidet vor Ort

Auf dem Trottoir zum Beispiel darf das Rad dann abgestellt werden, wenn eine Breite von 1,5 Meter für die Fussgänger frei bleibt. Doch was passiert, wenn die Fahrräder umkippen oder sich häufen und die 1,5 Meter damit doch nicht eingehalten werden? «In diesem Fall entscheidet die Polizei vor Ort, ob die Räder stören», so Andreas Knuchel von der Kantonspolizei. In Strassen ohne Trottoir und markierten Feldern dürfen Fahrräder ausserdem auch direkt auf die Fahrbahn gestellt werden – solange sie nicht stören. Wann genau ein Fahrrad stört, entscheidet auch hier die Polizei. Dabei sei sie «zurückhaltend und entscheidet mit Augenmass».

«Solange es niemanden behindert, darf das Rad auch im Park abgestellt werden», ergänzt Martin Weibel vom Baudepartement. Doch wann behindert ein Rad? Weggeräumt werden Fahrräder, sofern «gegen ein konkretes Verbot verstossen wird, oder eine Behinderung oder Gefährdung vorliegt», erklärt Knuchel die Kriterien der Velosammler. Die konkreten Verbote finden sich unter Artikel 19 der Verkehrsregelverordnung und entsprechen jenen für Autos.

Grössere Anlagen

Als Hauptproblem beim Veloparkieren sieht Velo-Lobbyist Wüest-Rudin aber nicht die subjektive Einschätzung der Polizisten, die vor Ort einstufen, was «störend» und «nicht störend» ist wird. Das Hauptproblem sei die Kommunikation grundsätzlich: «Sie funktioniert nicht immer optimal. Ein Beispiel dafür ist die Planung neuer Veloparkplätze.» Während Wüest-Rudin für mehr kleine, dezentrale Veloparkplätze plädiert, «damit man keine langen Strecken zu Fuss gehen muss, sondern mit dem Velo tatsächlich von Tür zu Tür kommt», erklärt Florian Mathys vom Bau- und Verkehrsdepartement: «Langfristiges Ziel ist es, eher grössere Anlagen und dafür weniger dezentrale Veloabstellflächen zu haben».

Dass die Regelung über das Parkieren von Velos mehr vom Menschenverstand als vom Regelwerk abhängig ist, erklärt sich dann Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen so: «Velos kann man ja einfach weg- oder umstellen, darum ist Falschparkieren weniger tragisch.»

Busse und Abschleppgebühr

Und wie erhält man ein Fahrrad, dass von der Polizei eingezogen wurde, wieder in den eigenen Velokeller? Gegen eine Busse von 20 Franken und eine Abschleppgebühr von 35 Franken kann das Rad im Zeughaus abgeholt werden. Wer aber der Meinung ist, sein Rad sei unrechtmässig abgeschleppt worden, habe also am betreffenden Ort nicht gestört, der kann auf verwaltungsrechtlichem Weg Rekurs einlegen. Ob man auf diesem Weg erfolgreich vorwärts kommt, ist fraglich, denn was stört und was nicht, ist wiederum die subjektive Einschätzung der Verwaltung.

Wüest-Rudin appelliert dabei an das Augenmass der Polizisten und fordert «mehr Toleranz für Velofahrer. Man sollte die Räder nur entfernen, wo es unumgänglich ist». Oder jene Regeln, die klar festgesetzt sind, besser kommunizieren. «Mehr Klarheit wäre wünschenswert, aber das kann man wohl nie ganz lösen. Die Realität ist nicht vollständig reglementierbar.»