Basel
Schwimmstunden-Verweigerer wurden gebüsst
Aktualisiert am 29.07.2010 30 Kommentare
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In Basel haben Eltern Bussen erhalten, weil sie ihre Kinder nicht zum Schul-Schwimmunterricht schickten. Sind Bussen für Eltern, die ihre Kinder nicht in den Schwimmunterricht schicken, sinnvoll?
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Seit einem Jahr ist das revidierte kantonale Schulgesetz in Kraft, das Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten regelt. Es enthält unter anderem Bussen für Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder vernachlässigen oder unbewilligt den Unterricht versäumen lassen. Das Gesetz nimmt explizit keine Rücksicht auf die Motive.
In fünf Fällen verweigerten Eltern den Schwimmunterricht aus religiösen Motiven, wie Erziehungsdirektor Christoph Eymann auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte - in einem anderen Fall ging es um individuelle Ferienplanung ausserhalb der Schulferien. Betroffen seien jeweils Mädchen im Primarschulalter, die folglich keine zehn Jahre alt seien.
Getrenntes Schwimmen für Geschlechtsreife
Basel-Stadt biete getrennten Schwimmunterricht für geschlechtsreife Mädchen an. Für Jüngere sei gemischter Unterricht in Badekleidern gemäss Absprache mit religiösen Organisationen zumutbar, findet Eymann.
Der gesellschaftliche Zusammenhalt sei wichtig. Eymann will Parallelgesellschaften verhindern. Derzeit besuchen im Kanton insgesamt 1033 muslimische Buben und Mädchen die Primarschule.
Bussen sind als ultima Ratio für renitente Eltern vorgesehen. Sie können bis zu 1000 Franken betragen; zuständig ist der Vorsteher des Erziehungsdepartements. Eymann hat sie nun auf 350 Franken pro Kind und Elternteil festgelegt - sie sollten «spürbar» sein und die Einsicht fördern. Eine Familie mit Mutter, Vater und zwei betroffenen Kindern soll so 1400 Franken zahlen.
Nicht aus heiterem Himmel
Die Bussen wurden nach «langer Vorgeschichte» ausgesprochen: Davor gab es Gespräche mit Lehrern, Rektorat und Volksschul-Leitung - ergebnislos. Die Eltern können die Busse bei der Gesamtregierung anfechten, und diese kann den Entscheid ans Verwaltungsgericht delegieren. Im Wiederholungsfall sind erneute Bussen möglich.
Vierstellige Bussen für nicht kooperative Eltern kennen auch die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Baselland. Die baselstädtische Regelung gilt als die umfassendste. Die Lehrerschaft hatte sich im Übrigen vorab für die Einführung von Bussen ausgesprochen.
Die baselstädtische Schulgesetz-Revision war zustande gekommen, weil zunehmend Erziehungsdefizite in die Schule getragen wurden. Manche Eltern lassen Kinder im Haushalt arbeiten statt Hausaufgaben machen oder schicken sie ohne Zmorge in die Schule. Vorher waren die Eltern-Pflichten im Gesetz nur schwach festgeschrieben.
Mehr zum Thema in der BaZ von Freitag. (jg/sda/)
Erstellt: 29.07.2010, 13:51 Uhr
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30 Kommentare
Es geht nicht darum dass die Kinder nicht Schwimmen lernen dürfen, im Gegenteil. Sie sollen es Lernen. Wieso klappt der getrennte Schwimmunterricht bei den Juden? Sind die etwa eine Paralellgesellschaft? Muslime wollen sich Integrieren in dem Sie die öffentlichen Schulen Besuchen, wieso kann mann da wegen einigen keine Ausnahme machen? Die Muslime werden zu einer Parallelgesellschaft gezwungen! Antworten
Ich finde es richtig, dass Basel so handelt. Meine Eltern sind Hindus. Als Kind durfte ich (24) auch nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. Deswegen kann ich heute noch nicht schwimmen. Wenn ich in den Ferien an den Strand oder ins Schwimmbad will, habe ich angst, dass ich ertrinken würde. Ich wünsche keinem Kind, dass es später mal angst haben muss. Antworten
Herr Eymann sollte unbedingt dem Polizeidepartement vorstehen, er macht einen sehr guten und korrekten Job und traut sich auch Entscheide zu fällen und sich energisch durchzusetzen. Zudem wäre er der ideale Regierungspräsident, er hat ein sicheres und gewinnendes Auftreten und präsentiert sich optimal, solche Repräsentanten bzw. Persönlichkeiten braucht Basel in Zukunft mehr denn je! Antworten
Bussen dürfen vom Sozialamt nicht bezahlt werden. Sie können jedoch in einigen Kantone abgearbeitet werden. Die Bussen müssen dem Einkommen des Gebüssten entsprechen. Ich Zürich gibt das Behördenhandbuch darüber Auskunft (http://www.sozialhilfe.zh.ch/internet/ds/sa/handbuch/de/weitereRechtsgebiete/strafrecht/Bestimmungen/erwachsen.html). Es ist davon auszugehen, dass das in Basel nicht anders ist. Antworten
@ A. Martin: Wasser ist neutral, es kann alle betreffen. Wie schon erwähnt, was im Schulschwimmunterricht vermittelt wird, reicht niemals aus, um in einem Bergsee oder in einem Fluss baden zu gehen! Diesen Unterricht erachte ich als verführerisch, Risiken einzugehen, denen man dann nicht gewachsen ist. Wie alle 'Breitensportarten' (Auto- oder Radfahren) produziert schmale Ausbildung eben Opfer. Antworten
@Sabine Fischer: Völlig daneben, welch an den Haaren herbeigezogenes und hier nun wirklich total deplatziertes Beispiel Sie als "Verweigerungs"-Grund auftischen - Sind gnädigerweise wenigstens auch nicht-muslimische Kinder in Ihre ach so "tolerante", "freiheitliche" Haltung mit einbezogen, oder ist Ihre abstruse Argumentation vielleicht nicht doch eher Ausdruck einer ideologischen Gesinnung?... Antworten
Manchmal frage ich mich weshalb Menschen dieses Glaubens bei uns leben. Wenn die Haut zeigen in ihren Augen Sünde ist, dann muss der Alltag bei uns unerträglich sein. Ich fände es besser, wenn sie ihren Glauben so leben würden, dass eine gewisse Anpassung an unser Land möglich wird. Ansonsten wird das Zusammenleben sehr schwierig. Ich denke den Kindern würde der Unterricht Spass machen! Antworten
@ M.Trachsel: Mir war dieser Schwimmunterricht auch zuwieder, man lernt dort sowieso nicht richtig schwimmen, das lernte ich erst im Schwimmklub. Es könnte irgend ein Kind missbraucht worden sein, das nicht schwimmen gehen will, ja, vielleicht bringt ein Gespräch etwas zu Tage, vielleicht auch nicht. Zwingen wir es dann trotzdem? (Alli glych!) @ M.Hoch: Sie sehen nur das, was Sie sehen wollen. Antworten
Es ist richtig dass Basel so gehandelt hat. Die Kinder sind nämlich die leidtragenden, wenn sie nicht mitspielen und schwimmen können. Wenn sich die Eltern nicht anpassen können, sollten sie wieder in ihre Heimat zurück gehen. Sonst gibt es in unserem Schulwesen ein noch größeres durcheinander, als dass wir jetzt schon haben. Antworten
Die Entscheidung ist im Prinzip richtig - ich bin überzeugt, dass diese Familien von Staat oder von Sozialwerken ünterstützt werden - die Busse beim Einkommen läuft also ins Leere oder wird wieder von einer staatlichen oder sozialen Institution ausgeglichen - ausser einem riesigen bürokratischen Aufwand kein Resultat - oder glaubt jemand, dass bei Nichtbezahlen eine Betreibung/Haftstrafe folgt? Antworten
Die Bussen werden wir sowiso indirekt mit unseren Steuern bezahlen. Wahrscheinlich sind eh die meisten dieser Familien vom Staat gestützt oder abhängig. Wer sich nicht an unsere Gesetze und Normen halten will, darf dies gerne tun, nämlich in dem Land aus dem sie her kommen! Antworten
Das beste an der Schule waren doch die Pausen, der Schulweg mit Freunden, die Schwimm- und Turnstunden. Wie wichtig gerade der Schwimmuntericht ist sieht man wenn man fremde Länder bereist. Wenn wir die Kinder schon aus religiösen Gründen trennen, wie sollen sie sich den als Erwachsene verhalten. Es wäre wünschenswert wenn alle für ein friedliches Miteinander einstehen würden. Antworten
@Sabine Fischer Ihr Kommentar ist hier fehl am Platz. Es geht nicht darum, dass ein Kind missbraucht wurde, sondern um den eklatanten Anspruch des Islam, hier in der Schweiz eine Parallel-Gesellschaft einzurichten. Dies dürfen wir nicht dulden, Schweizer Recht steht über der Scharia! oder etwa bald nicht mehr? Bei der Blauäugigkeit unserer Behörden ist das eh nicht sicher. Antworten
Getrenneter Unterricht ab der "Geschlechtsreife"? Ich war der erste Jahrgang welcher im Gymnasium im "gemischten" Unterricht teilnehmen durfte. Der Kirche hat man dies damals 1976 abgetrotzt. Den Muslimen wegen fallen wir wieder hinter diese "Aufklärung" zurück. Der Kanton Basel Stadt hat vor religiösen Eiferern kapituliert und verkauft sich wider besseren Wissens als Gleichberechtigungskämpfer. Antworten
Das Bundesgerichtsurteil zum Schwimmunterricht ist eindeutig: "Integration geht vor Ausübung der Religionsfreiheit". Jeder kann Muslim sein, muss aber in den Schwimmunterricht, denn dort wird seine Religion nicht verletzt. Ein Mädchen im Badeanzug wird hier nicht diskriminiert. Deshalb: Richtig so! Und bei Zuwiderhandlung soll das Kind dem Schwimmunterricht zugeführt werden. Sonst: Abschiebung! Antworten
@S. Fischer: Sie sprechen hier von zwei verschiedenen Themen. Eltern, welche ihre Kinder nicht in den Schwimmunterricht lassen und Mädchen welche missbraucht wurden. Der Artikel zeigt ja, dass die Busse das Letzte Mittel ist, zuvor finden Gespräche statt. Meinen sie nicht, dass ein Missbrauch dort aufgedeckt würde und denken Sie das ED würde die Eltern dieses Kindes auch büssen? Nicht wircklich! Antworten
Man kann über diese muslimischen Eltern denken was man will. Mit den Bussen lassen sich die Behörden in einer letztlich nicht weltbewegenden Angelegenheit auf einen Kampf ein, den keine der Parteien gewinnen kann. Die Eltern werden - vielleicht - jährlich ihre Busse zahlen. Die Kinder aber werden kaum in den offiziellen Schwimmunterricht gehen. Antworten
@ Matti Hoch: und wenn es nicht in jeder Gemeinde anders gehandhabt wird, dann sicher in jedem (Halb-)Kanton anders, unserer 'Freiheit' sei Dank! Können Sie sich vorstellen, dass ein Kind missbraucht wurde und es deshalb vielleicht nicht will, spärlich bekleidet erblickt zu werden? Wohl nicht, aber Hauptsache, wir scheren alle über den gleichen Kamm! Antworten
Verkehrte Welt: In BS wird Schwimmunterricht angeboten und Eltern müssen gebüsst werden, weil sie sich verweigern. In BL wäre der Schwimmunterricht eigentlich auch obligatorisch, aber da es zuwenig Bäder und ausgebildetes Lehrpersonal gibt, wird einfach nichts gemacht... Wir Eltern müssen also privaten Schwimmunterricht finanzieren, wenn wir wollen dass die Kinder Schwimmen können... Antworten
Traurig, dass viele Eltern heutzutage nicht mehr fähig sind ihre Kinder zu leiten. Ihren Elternpflichten nicht mehr nachkommen wollen oder können. Diese Kinder sind die nächste Generation welche unsere Stadt prägen wird. Ob Bussen helfen? Das bezweifle ich. Besser wäre ein obligatorischer Info Tag schon im Kindergarten mit den Hinweisen, dass Kinder richtig essen sollten etc. Antworten
Doch es wäre wünschenswert, wenn diese Bedingungen in der ganzen Schweiz gelten würden! Je nach Gemeinde u. Schule wird das anders gehandhabt. Z.B. wird in Emmenbrücke so eine Schwimmdispens überhaupt nicht als tragisch eingestuft, wiewohl es klar ist, dass dieses Kind so ausgeschlossen ist. Und die Argumentation des Mädchens: Jungen dürfen meinen Körper nicht sehen...wo sind wir denn?? Antworten
Absolut richtig so, es müssen endlich Zeichen gesetzt werden! Sehr erbaulich, dass es in der baselstädtischen Regierung auch Menschen gibt, die "Mut" beweisen, sich durchsetzen und nicht bloss "Lippenbekenntnisse" zum Besten geben! Vielen Dank Herr Eymann! Antworten
Eine sehr durchdachte und sinnvolle Regelung. Es ist nur schade, dass sie nötig ist. Wo doch das Schwimmen überlebenswichtig sein kann und sonst einfach Spaß macht. Mit einem Schwimmverbot wird dem Kinde ja Bewusstsein für Mixoskopie aufgedrängt! Das ist völlig kontraproduktiv. Auch sinnvoll ist die Regelung, weil sonst als nächstes die Kreationisten die Naturwissenschaftlichen Fächer aussparen! Antworten
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Serhad Karatekin
@Tabea und wohin willst du die Schweizer Muslime abschieben? @Franz Reber Ihre Beleidigungen und Anmerkungen führen nur zu Provokationen. Ich teile Ihre Gefühle, aber diskriminierend muss man nicht werden. Und ja, Islam ist keine AUSLÄNDER sache, sondern es gibt viele Schweizer Muslime. Also bitte Aufhören mit Abschieben oder Herkunftsland Ausweisung.. lächerlich.. dies führt zu keine Lösung.. Antworten