Basel
Schwimmstunden-Verweigerer wurden gebüsst
Aktualisiert am 29.07.2010 30 Kommentare
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In Basel haben Eltern Bussen erhalten, weil sie ihre Kinder nicht zum Schul-Schwimmunterricht schickten. Sind Bussen für Eltern, die ihre Kinder nicht in den Schwimmunterricht schicken, sinnvoll?
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Seit einem Jahr ist das revidierte kantonale Schulgesetz in Kraft, das Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten regelt. Es enthält unter anderem Bussen für Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder vernachlässigen oder unbewilligt den Unterricht versäumen lassen. Das Gesetz nimmt explizit keine Rücksicht auf die Motive.
In fünf Fällen verweigerten Eltern den Schwimmunterricht aus religiösen Motiven, wie Erziehungsdirektor Christoph Eymann auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte - in einem anderen Fall ging es um individuelle Ferienplanung ausserhalb der Schulferien. Betroffen seien jeweils Mädchen im Primarschulalter, die folglich keine zehn Jahre alt seien.
Getrenntes Schwimmen für Geschlechtsreife
Basel-Stadt biete getrennten Schwimmunterricht für geschlechtsreife Mädchen an. Für Jüngere sei gemischter Unterricht in Badekleidern gemäss Absprache mit religiösen Organisationen zumutbar, findet Eymann.
Der gesellschaftliche Zusammenhalt sei wichtig. Eymann will Parallelgesellschaften verhindern. Derzeit besuchen im Kanton insgesamt 1033 muslimische Buben und Mädchen die Primarschule.
Bussen sind als ultima Ratio für renitente Eltern vorgesehen. Sie können bis zu 1000 Franken betragen; zuständig ist der Vorsteher des Erziehungsdepartements. Eymann hat sie nun auf 350 Franken pro Kind und Elternteil festgelegt - sie sollten «spürbar» sein und die Einsicht fördern. Eine Familie mit Mutter, Vater und zwei betroffenen Kindern soll so 1400 Franken zahlen.
Nicht aus heiterem Himmel
Die Bussen wurden nach «langer Vorgeschichte» ausgesprochen: Davor gab es Gespräche mit Lehrern, Rektorat und Volksschul-Leitung - ergebnislos. Die Eltern können die Busse bei der Gesamtregierung anfechten, und diese kann den Entscheid ans Verwaltungsgericht delegieren. Im Wiederholungsfall sind erneute Bussen möglich.
Vierstellige Bussen für nicht kooperative Eltern kennen auch die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Baselland. Die baselstädtische Regelung gilt als die umfassendste. Die Lehrerschaft hatte sich im Übrigen vorab für die Einführung von Bussen ausgesprochen.
Die baselstädtische Schulgesetz-Revision war zustande gekommen, weil zunehmend Erziehungsdefizite in die Schule getragen wurden. Manche Eltern lassen Kinder im Haushalt arbeiten statt Hausaufgaben machen oder schicken sie ohne Zmorge in die Schule. Vorher waren die Eltern-Pflichten im Gesetz nur schwach festgeschrieben.
Mehr zum Thema in der BaZ von Freitag. (jg/sda)
Erstellt: 29.07.2010, 13:51 Uhr
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30 Kommentare
Eine sehr durchdachte und sinnvolle Regelung. Es ist nur schade, dass sie nötig ist. Wo doch das Schwimmen überlebenswichtig sein kann und sonst einfach Spaß macht. Mit einem Schwimmverbot wird dem Kinde ja Bewusstsein für Mixoskopie aufgedrängt! Das ist völlig kontraproduktiv. Auch sinnvoll ist die Regelung, weil sonst als nächstes die Kreationisten die Naturwissenschaftlichen Fächer aussparen! Antworten
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