Basel

Schwimmverweigerer müssen zahlen

Von Patrick Künzle. Aktualisiert am 09.12.2010 24 Kommentare

Das Erziehungsdepartement büsste fünf muslimische Familien, die ihre Kinder vom Schwimmunterricht fernhielten. Nun hat das Verwaltungsgericht ein Rekursverfahren vorzeitig beendet.

Sieben Mädchen aus fünf Familien schwänzten den obligatorischen Schwimmunterricht. (Bild: Roland Schmid)

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Die anscheinend endlose Geschichte um muslimische Familien, die ihre Kinder nicht in den Schwimmunterricht schicken, ist um ein merkwürdiges Kapitel reicher: Das Basler Verwaltungsgericht beendete ein erstes Rekursverfahren ohne Urteil. Zur Vorgeschichte: Sieben Mädchen aus fünf Familien schwänzen im Kanton Basel-Stadt aus religiösen Gründen den obligatorischen Schwimmunterricht. Im Juli sprach Erziehungsdirektor Christoph Eymann (LDP) Bussen aus: 350 Franken pro Kind und Elternteil. Vier von fünf Familien akzeptierten den Entscheid nicht und reichten im Herbst einen Rekurs ein.

Rekursinstanz war der Gesamtregierungsrat. Dieser leitete zwei der vier Rekurse an das Basler Verwaltungsgericht weiter – nicht zuletzt, um Rechtssicherheit für die kommenden Jahre zu erhalten.

Verfügung nicht abgeholt

Dass nun das erste Verfahren ohne Urteil abgeschlossen worden ist, hat einen simplen Grund: Die Rekurrenten haben den für das Gerichtsverfahren verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlt. Konkret haben sie die entsprechende, per Einschreiben verschickte Verfügung nicht auf der Post abgeholt. Für die betreffenden Eltern bedeutet dies, dass sie die Busse bezahlen müssen. Mit dem Abschluss des Verfahrens ist der Entscheid von Erziehungsdirektor Eymann rechtskräftig.

Im zweiten Fall läuft das Verfahren noch. Der Ball liegt dort momentan beim Erziehungsdepartement. Es muss dem Verwaltungsgericht eine Stellungnahme liefern und sich darin zur Rekursbegründung äussern, welche die gebüssten Eltern dem Gericht abgegeben haben. In diesem Fall wird es noch einige Zeit dauern, bis es zu einem Entscheid kommt. «Es ist auch hier noch offen, ob es eine Verhandlung geben wird», sagt Gabrielle Kremo, erste Gerichtsschreiberin am Appellationsgericht. Das Verwaltungsgericht ist die letzte kantonale Instanz, die sich mit den Schwimmbussen befasst. (Basler Zeitung)

Erstellt: 09.12.2010, 14:29 Uhr

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24 Kommentare

Peter Meier

09.12.2010, 15:47 Uhr
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Es ist im Sinne der muslimischen Mädchen den Schwimmunterricht zu besuchen und ohne Kopftuch rumzulaufen. Dies hilft den unterdrückten Mädchen sich etwas zu integrieren. Das Diktat der Eltern zu verfolgen ist nicht förderlich. Antworten


Morten Lupers

09.12.2010, 14:50 Uhr
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Was für ein erbärmliches Armutszeugnis für den Dialog zwischen Schule und Eltern/Kindern. Und woher hat Eymann die 350.-? Einfach so erfunden, die Zahl? Wer kann sich das schon leisten? Schon allein deswegen sollten die Familien zuerst Rekurs einlegen--und sich dann an einen Tisch setzen, um mit der Schule eine richtige Alternative zu finden. Zwang und Busse sind der falsche Weg. Antworten



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