Basel
Sterbehelfer Peter Baumann begnadigt
Von Patrick Marcolli. Aktualisiert am 07.04.2010 7 Kommentare
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Der Fall des Zürcher Psychiaters und Sterbehelfers Peter Baumann (75) sorgte schweizweit für Aufsehen. Im Jahr 2001 hatte er in Basel einem damals 46-jährigen zwangsgestörten und schwer depressiven Mann beim Suizid geholfen. In zwei weiteren Fällen (2002 und 2003) wurde Baumann wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord angeklagt, aber freigesprochen.
Für Aufsehen sorgte auch die Basler Justiz: Das Strafgericht verurteilte Baumann im Jahre 2007 für die im Jahre 2001 begangene Tat wegen fahrlässiger Tötung. Es war die erste Verurteilung eines Sterbehelfers in der Schweiz. Das Appellationsgericht sprach ihn in zweiter Instanz der vorsätzlichen Tötung schuldig. Es verschärfte somit das Verdikt des erstinstanzlichen Strafgerichts. Entsprechend erhöhte sich das Strafmass von drei auf vier Jahre Freiheitsentzug. Im Juni 2009 bestätigte das Bundesgericht das Urteil.
Entscheid blieb unbeachtet
Angesichts der grossen medialen Begleitung des Falles erstaunt es, dass ein bemerkenswerter Entscheid des Basler Parlamentsin dieser Sache von den Medien völlig unbeachtet geblieben ist: Am 3. Februar beschloss der Grosse Rat mit 69 Ja-Stimmen, Baumann zu begnadigen. Er folgte damit der Begnadigungskommission, die Baumanns Gesuch einstimmig zugestimmt hatte. Lediglich sieben Grossräte sagten Nein, vier enthielten sich der Stimme.
Über die Gründe, weshalb der grossrätliche Akt der medialen Aufmerksamkeit entging, kann spekuliert werden. Es war wohl einer Verkettung verschiedener Umstände zuzuschreiben: Zum einen hatte die neue Grossratspräsidentin Annemarie von Bidder (EVP) kurz davor mit ihrer Antrittsrede die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Dann sind Berichte der Begnadigungskommission zu Begnadigungsgesuchen keine Seltenheit – das Plenum folgt der Kommission in der Regel diskussionslos. Drittens wurde Baumanns Name im Parlamentssaal nicht genannt.
Für Doris Gysin (SP), Präsidentin der Begnadigungskommission, kam die gestrige Nachfrage der BaZ deshalb einigermassen überraschend. Rückblickend nennt sie den Fall Baumann ihren bisher schwierigsten, seit sie vor fünf Jahren das Kommissionspräsidium übernommen hat: wegen seiner rechtlichen Komplexität, vor allem aber auch, weil das Thema ein «Politikum» sei.
Eine wichtige Begründung für die Begnadigung Baumanns sei die Tatsache gewesen, dass die passive Sterbehilfe bei psychisch Kranken nach der Praxis des Bundesgerichts inzwischen unter gewissen Bedingungen erlaubt ist. Ausserdem sei die Einsicht Baumanns durch eine Aussage belegt, die er gegenüber den Mitgliedern seines Vereins Suizidhilfe schriftlich gemacht hat. Seine Verurteilung sei «eine Tatsache, nach der ich mich richten werde wie nach anderem, was mir nicht passt».
Kommission war es nicht ganz wohl
Letztlich den Ausschlag für das Ja zum Begnadigungsgesuch durch die Politik gegeben hat aber die Beurteilung des Basler Appellationsgerichts. Dasselbe Gremium, welches Baumann zuvor verurteilt hatte, beantragte auf der Basis seines Gesuchs eine «teilweise Begnadigung» (drei Jahre Freiheitsentzug, ein Jahr zu vollziehen). Die Tat habe «im Übergangsbereich zwischen Beihilfe zu Selbstmord und Tötung auf Verlangen» gelegen, der Vollzug der gesamten Strafe stelle «eine Härte des Gesetzes dar», zitierte Gysin vor dem Rat das Gericht. Zwei Kommissionsmitglieder hätten diese teilweise Begnadigung einer vollumfänglichen vorgezogen, wurden von der Mehrheit aber umgestimmt.
Ganz wohl war es der Kommission offenbar nicht: Man wolle mit dem Entscheid «in keiner Weise ein falsches Signal setzen», sagte Gysin im Grossen Rat, und stimme der vollumfänglichen Begnadigung unter dem Aspekt zu, dass damit das rechtskräftige Urteil nicht aufgehoben werde.
Gerichtsentscheid Gegensteuer gegeben
Helmut Hersberger (FDP) war der einzige Grossrat, der sich damals kritisch äusserte: Es handle sich um einen rechtskräftigen Entscheid des Bundesgerichts, und er werde den Eindruck nicht los, dass in der Begnadigungskommission rechtlich argumentiert worden sei. Er glaube nicht, «dass eine Begnadigungsinstanz die höhere Instanz über dem Bundesgericht sein kann». Gysin konterte gestern gegenüber der BaZ: Eine Begnadigungsinstitution könnte ihren Zweck nicht erfüllen, hätte sie nicht die Möglichkeit, bei einem Gerichtsentscheid nachträglich Gegensteuer geben zu können.
Baumann selbst nannte den Basler Parlamentsentscheid «einen politischen Donnerschlag». Er betonte jedoch, dass die «rechtsgültige Ungerechtigkeit», seine Verurteilung und der Eintrag ins Strafregister, bestehen blieben. Für eine Irritation sorgte bei Gysin die Publikation von Baumanns Dankesschreiben auf der Website der militanten Tierschutzorganisation «Verein gegen Tierfabriken» (VGT). Dieses Schreiben, so Baumann, habe er für seinen Verein Suizidhilfe verfasst. Der Text sei ohne sein Wissen auf die VGT-Website gelangt. (Basler Zeitung)
Erstellt: 07.04.2010, 12:07 Uhr
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7 Kommentare
Sterbehilfe, was für ein Unwort! Mord muss man das Ding richtig beim Namen nennen. Wie weit sind wir eigentlich von der Schöpfungsordnung gefallen, dass wir Menschen meinen, wir seien Herr über Leben u. Tod!? Schrecklich! Und das alles mit dem sog. Segen des Staates! Gott lässt sich nicht spotten, was der Mensch sät wird er ernten müssen! Ungerechtigkeit u. Mord erntet ewigen Tod! Tut Busse! Antworten
Späte Erkenntnis gegenüber einem Pionier in Sachen Sterbehilfe. Die Argumente des Gerichts wirkten arg konstruiert, die selbstsüchtigen Beweggründe waren frei erfunden. Es ging um das Politikum Sterbehilfe. Obschon das individuelle Recht zu Suizid in Art. 8 EMRK verankert ist, passt das vielen politischen und religiösen Gruppierungen nicht. Schön ,dass ausgerechnet der Grossrat ein Einsehen hatte. Antworten
Basel
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.
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