Basel
Trommeln ab sofort erlaubt
Von Ralph Schindel. Aktualisiert am 30.11.2011 25 Kommentare
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Die Basler Regierung hat das Trommelverbot aufgehoben. Ab sofort können und dürfen Hochzeits- oder Geburtstagsständli ohne Bewilligung durch die Polizei stattfinden. Finden Sie es gut, dass das Trommelverbot gestrichen wurde?
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Einen Wirbel hatte er gestern Mittag noch nicht aufs Fell gelegt, doch die Freude war bei CVP-Politiker Balz Herter dennoch gross: Die Regierung hatte am Morgen entschieden, die «Verordnung in Betreff des Trommelns» vom 10. Januar 1852 aufzuheben. Wenn eine Clique bisher ein Geburtstags- oder Hochzeitsständeli bringen wollte, musste sie auf dem Waffenbüro der Kantonspolizei eine Bewilligung für die Trommler holen. Ganz im Gegensatz etwa zu Guggemuusige und Musikvereinen.
Der Entscheid der Regierung ist ein Erfolg für den Tambour der Rhyschnoogge, hatte er doch im März 2010 einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Dieser war breit abgestützt. «Aus jeder Partei hatten mindestens zwei Parlamentarier unterschrieben», erinnert sich Herter. 25 Unterschriften – ein Viertel des Grossen Rats – kamen zusammen. Herter konnte sich aber nicht nur der Unterstützung der Ratskollegen sicher sein. Weitere 400 Personen machten sich unter dem Namen «Freiheit fürs Drummle» auf Facebook für das Anliegen stark. Das Wohlwollen des damaligen Comité-Obmanns Felix Rudolf von Rohr war ihm ebenfalls gewiss. «Ich wurde auch von Regierungsräten ermuntert», sagt Herter, «ich solle mein Anliegen einbringen, wenn ich dann Grossrat sei.»
Im April 2009 war es soweit, Herter rückte für Stephan Gassmann ins Kantonsparlament nach. Mittlerweile ist Herter aus beruflichen Gründen zwar wieder zurückgetreten, das schmälert seine Freude aber nicht. «Für mich macht das keinen Unterschied.» Aber worum geht es eigentlich? Das Trommeln ist in der Fasnachtsstadt Basel das Jahr hindurch grundsätzlich verboten – mit zwei Ausnahmen: an der Fasnacht selber und vier Wochen davor.
Scheuwerden von Pferden
Die entsprechende Verordnung ist fast 160 Jahre alt. Das Verbot wurde am 10. Januar 1852 von Bürgermeister und Rat des Kantons Basel-Stadt verordnet, und zwar «in Betracht der vielfach erhobenen Klagen über unbefugtes Trommeln in und ausser der Stadt, und in fernerem Betracht der dadurch entstehenden Belästigung von Kranken, der Störung von Arbeitenden und der Gefahren, welche das Scheuwerden von Pferden mit sich bringt».
Diese Verordnung ist alles andere als zeitgemäss, stellte Herter in der Begründung zu seiner Motion fest. «Wo in der Stadt gibt es noch Pferde, die aufgescheucht werden können?» Die momentane Gesetzgebung reiche vollständig aus, um Lärmklagen nachzugehen. Diese Argumente anerkannte der Regierungsrat zwar, wollte in seinem Beschluss vom August 2010 dennoch an einer angepassten Verordnung festhalten. Diese ersatzlos zu streichen, wurde als Option erwähnt.
«131 Bewilligungen»
«Bei der Prüfung des Anliegens hat sich herausgestellt, dass die Verordnung eigentlich überflüssig ist», sagt Milko Dessi, Ressortchef Einsatzlogistik der Kantonspolizei. «Genügend andere Gesetze regeln das Musizieren an der Fasnacht.» Massgebend sind die «Polizeivorschriften betreffend die Fasnacht», die sich wiederum auf das Polizeigesetz, das Übertretungsstrafgesetz sowie das Strassenverkehrsrecht abstützten, wie die Regierung in ihrem Entscheid ausführt. In den Polizeivorschriften wird das Trommeln, Pfeifen und Musizieren ab dem fünften Wochenende vor der Fasnacht, in der Zeit während der Fasnacht sowie an den drei der Fasnacht folgenden Sonntagen geregelt.
Neu darf durch die Streichung der Trommelverordnung das ganze Jahr hindurch von Montag bis Samstag von 7 bis 22 Uhr ohne Bewilligung getrommelt werden. Das Waffenbüro hat dadurch weniger Arbeit, stellte es doch im vergangenen Jahr gemäss Dessi 131 Bewilligungen aus. Ab sofort darf «ohne» geruesst werden. Das wird die Tambouren der Region freuen. Balz Herter konnte gestern schon einige Gratulationen per Mail und Telefon entgegennehmen. Er mahnt aber auch zur Zurückhaltung: «Es soll nun nicht gerade jeder mit seiner Trommel auf die Strasse rennen.» (Basler Zeitung)
Erstellt: 30.11.2011, 07:33 Uhr
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25 Kommentare
dann kann man ja jetzt im Gegenzug die Fasnacht streichen? Nein ernsthaft, ich wohne im Kleinbasel und hier ist jetzt bereits jedes Wochenende Fasnacht.. und es nervt! Ich hab nichts gegen Trommelwirbel und Piccoloklänge. Ich war selber knapp 10 Jahre lang aktiv. Aber leider gilt hier das Gleiche wie für die Weihnachtsdekoration in der Innenstadt: weniger ist und bleibt halt doch mehr.. Antworten
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