Basel

Videofilm überführte den Sex-Täter

Von Mischa Hauswirth. Aktualisiert am 15.11.2011 43 Kommentare

Ein Türke wurde heute vom Basler Strafgericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er vier Frauen angefallen hat und sie zum Sex zwingen wollte. Überführt wurde er dank einer Kamera im Tram.

Kamera im Tram: Ein Mann wird dabei gefilmt, wie er sein Opfer vor der Tat im Tram beobachtete. Symbolbild: Mischa Christen

Kamera im Tram: Ein Mann wird dabei gefilmt, wie er sein Opfer vor der Tat im Tram beobachtete. Symbolbild: Mischa Christen

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Die 22-jährige Schweizerin schilderte um Fassung ringend, wie sie ziemlich genau vor vier Jahren kurz nach 20.30 Uhr vom Nachhilfeunterricht nach Hause gegangen war. Weil sie nicht aufs Tram warten wollte, entschied sie sich, zu Fuss durch die Allschwilerstrasse zu gehen. Plötzlich wurde sie von hinten angerempelt. In eine Garageneinfahrt gestossen. Ein 85 Kilo schwerer Mann warf sich auf sie. Griff ihr grob zwischen die Beine. Rieb sich an ihr. Als die junge Frau zu schreien anfing, griff er an ihren Hals. «Wäre der Anwohner nicht herbeigeeilt, hätte er weitergemacht», erzählt die junge Frau dem Gericht.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat einen in Basel lebenden 35-jährigen Türken angeklagt, weil er insgesamt viermal Frauen sexuell genötigt haben soll. Im zweiten Fall war das Opfer eine 17-Jährige. Staatsanwältin Eva Eichenberger sagt: «Es handelt sich um eine Serie von Taten, die alle nach dem gleichen Handlungsmuster ausgeübt und nur durch Ermittlungen im letzten Fall überhaupt zur Anklage gebracht werden konnten.»

Phantombild veröffentlicht

In den ersten drei Fällen hatte die Polizei zwar DNA-Spuren und Opfer-, beziehungsweise Zeugenbeschreibungen, jedoch keinen Anhaltspunkt, wer der Täter sein könnte. Erst die vierte Sex-Attacke brachte die Ermittler auf eine Spur: Am 14. Mai 2011 stieg um halb sechs Uhr morgens eine 22-jährige Schweizerin bei der Tramhaltestelle Strassburgerallee aus, um zu Fuss nach Hause zu gehen. Unmittelbar vor dem Eingang sprang sie der verheiratete Vater von zwei Kindern an, drückte die junge Frau zu Boden, begann sie sexuell zu begrabschen, hielt ihr den Mund zu. Nur weil es dem Opfer gelang, sich den Mund freizuschlagen und zu schreien, wurde ein Anwohner auf den Vorfall aufmerksam und der Türke liess von ihr ab.

Weil die Frau später angab, den Mann bereits im Tram gesehen zu haben, wurde das Videomaterial angeschaut. Die Frau erkannte darauf den Täter. Da an einer Stelle des Films nur der Mann und das spätere Opfer zu sehen waren, beschloss die Staatsanwaltschaft, ein Phantombild zu veröffentlichen. Der Arbeitgeber des mutmasslichen Täters lieferte den entscheidenden Hinweis auf die Identität des Mannes. Erst kam es zu einer DNA-Probe, dann zu einer Gegenüberstellung, dann zur Verhaftung. Eichenberger: «Ohne diese Videoaufnahmen wäre es nicht gelungen, den Täter zu überführen.» In ihrem Plädoyer sagte die Staatsanwältin, von hinten bei Nacht auf leerer Strasse angefallen zu werden, sei «der Albtraum jeder Frau» – und forderte drei Jahre Strafe unbedingt.

«Für ihn sind Frauen Freiwild»

Der Angeklagte stellte nicht die Taten an sich in Abrede, er gestand sie teilweise sogar ein und entschuldigte sich bei den Opfern dafür. Die Tatabläufe hätten sich allerdings im Detail nicht so abgespielt, wie die Frauen dies darstellen würden. Er sagte, die Frauen hätten ihn angelächelt, ihm ihr Interesse signalisiert. Ausserdem sei eine der Frauen selber ins Gebüsch gefallen und nicht hineingestossen worden. Eine Opferanwältin kritisierte den Täter scharf. Sein Grundproblem sei seine abschätzige Haltung gegenüber Frauen: «Für ihn sind Frauen Freiwild.» Die Verteidigung nannte eine überstrenge Erziehung als Grund. Der Angeklagte leide deswegen unter Aggression und Ohnmachtsgefühlen. Diese würden vom Umstand verstärkt, dass er sehr schlecht Deutsch spreche. Der Verteidiger wies auf den Zusammenhang zwischen mangelndem Integrationserfolg und einer erhöhten Gefahr hin, Straftaten zu begehen. Die Verteidigung forderte deshalb Integrationshilfe sowie eine Paartherapie.

Das Gericht verurteilte den Türken am Dienstagmorgen wegen mehrfacher sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon wurden 12 Monate unbedingt ausgesprochen. Zudem muss der Täter seinen Opfer eine Gutmachung in der Höhe von mehrere Tausend Franken zahlen. (Basler Zeitung)

Erstellt: 15.11.2011, 12:03 Uhr

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43 Kommentare

christian mueller

15.11.2011, 16:07 Uhr
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Auch als vollblutlinker kann ich nur sagen: ausschaffen, und zwar sofort. Der mann hat sein gastrecht verspielt und wirft schlechtes licht auf tausenden anständigen türken. Nulltoleranz bei gewalt + sexualverbrechen. Antworten


heinz schwob

15.11.2011, 16:28 Uhr
Melden 71 Empfehlung

Ausländer sind eben nicht nur eine bereicherung, es gibt viele Kriminelle und Sex-Unholds!
Sofort ausschaffen und nicht noch füttern auf Staatskosten!!!
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