Waffengesetz erntet Kritik von Detaillisten und Kostümhändlern
Von Markus Prazeller. Aktualisiert am 24.01.2009 10 Kommentare
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Der 12. Dezember 2008 war ein besonderer Tag im Leben von Patrick Schlenker. Seither ist der 36-Jährige nicht mehr nur Kostümverleiher mit eigenem Lokal an der Schützenmattstrasse, sondern auch: Waffenhändler. Grund ist das revidierte Waffengesetz des Bundes, das seit Mitte Dezember in Kraft ist. In Artikel 4 Ziffer 1 des neuen Regelwerks heisst es: «Als Waffen gelten Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.» Für Kostümverleiher Schlenker hat das weitreichende Konsequenzen: Für die Vermietung seiner Spielzeugpistolen braucht er neu eine «Waffenhandelsbewilligung für Nichtschusswaffen». Dafür muss er beim Waffenbüro des Sicherheitsdepartements eine schriftliche Prüfung ablegen – ein «völlig unverhältnismässiger Aufwand», findet der Unternehmer. «Ich bin überhaupt nicht dagegen, dass man härter gegen den Besitz von illegalen Waffen vorgeht. Aber dieses Gesetz ist einfach nicht praktikabel und straft die Falschen.»
Prävention
Die Kritik von Schlenker stösst beim zuständigen Bundesamt für Polizei in Bern auf wenig Verständnis. Sprecher Guido Balmer räumt zwar ein, dass sich seit Dezember mehrere Personen mit Fragen zu Imitationswaffen gemeldet hätten. Dies sei aber «absolut normal» nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes. Dem Gesetzgeber sei es darum gegangen, «gefährliche und tragische Verwechslungen zu vermeiden, die mit dem Einsatz von Imitationswaffen entstehen können». Die Waffenhandelsbewilligung sei ein «geeignetes Mittel», die Händler auf die Problematik aufmerksam zu machen. Beim Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD), das in Basel für den Vollzug des Gesetzes zuständig ist, tönt es ähnlich: «Das Gesetz sieht so eine Prüfung vor. Wer mit solchen Waffen handeln will, muss diese machen», sagt Mediensprecher Klaus Mannhart.
Die Konsequenzen des neuen Gesetzes spüren neben den Händlern auch private Softgun-Besitzer. Das Gesetz erlaubt zwar unter bestimmten Voraussetzungen den Kauf von Imitationswaffen, verbietet jedoch das Tragen in der Öffentlichkeit – auch an Kostümpartys. Wer erwischt wird, muss mit der Beschlagnahmung der Waffe und einer Anzeige rechnen.
Unklares Gesetz
Gegen diese Regelung hat sich im Internet eine breite Front gebildet. In verschiedenen Diskussionsforen bemängeln Waffenbesitzer aus der ganzen Schweiz, dass das Gesetz nicht klar sage, welche Imitationswaffen unter die neuen Regelungen fallen. Einziges Kriterium sei die Verwechslungsgefahr. «Eine genaue Formulierung fehlt», sagt auch Patrick Schlenker: «Verwechslungsgefahr besteht grundsätzlich auch bei einer Spielzeug-Pistole aus dem Warenhaus.» Vor allem in der Vorfasnachtszeit finden sich in den Regalen der Grossverteiler Coop und Manor Spielzeugwaffen (siehe Text links). «Auch mit einer solchen Waffe und Alltagsgegenständen von entsprechendem Aussehen kann man einen Überfall begehen», so Schlenker.
«Man kann immer spitzfindig argumentieren», entgegnet JSD-Sprecher Mannhart. Jeder Polizist sei in der Lage, echt wirkende Imitationswaffen von offensichtlichen Spielzeugen zu unterscheiden. Sollte es dennoch zu Unklarheiten kommen, hätten die Experten vom Waffenbüro das letzte Wort. (Basler Zeitung)
Erstellt: 24.01.2009, 16:37 Uhr
10 KOMMENTARE
Oh, LaRoche, wenn Sie befürchten müssen, Ihr intelligentes Söhnchen könnte Benzin statt Wasser in seine Pistole füllen, dann hätten Sie jetzt endlich allen Grund, Ihr unnützes und konstant dümmliches Weibergewäsch hier definitiv einzustellen. Wäre bestimmt eine geeignete Aufgabe für Sie, den Gebrauch und den möglichen Missbrauch der Spielzeugpistole akribisch von morgens bis abends zu überwachen!
Spielzeugpistolen sind Unsinn. Es gibt genügend andere Spielzeuge und auch Möglichkeiten, um mit Wasser zu spritzen. Verantwortungsvolle Eltern handeln danach.
Die Mehrheit des Schweizervolkes hat ja diesem neuen Waffengesetz zugestimmt (ich nicht). Da ja jetzt sogar echtaussehende Wasserpistolen verboten sind, gibt es von nun an bestimmt keine Schusswaffenkriminalität mehr in der Schwez.
Was haben denn die Experten vom Waffenbüro gesagt, als vom EJPD gerade Dolche als verbotene Waffen (Verkauf verboten), Krummdolche nur als frei verkäufliche gefährliche Gegenstände eingestuft worden sind? Das ganze Gesetz ist voll von solchen Dummheiten, eine typische Büropolizistenlösung ohne Einfluss auf die wirkliche Kriminalität. Der längste Artikel ist die Gebührenverordnung, typisch Schweiz.
und was ist mit dem vermummungsverbot ? gilt das an der fasnacht nicht, ist das nur bei bewilligungspflichtigen kundgebungen
Waffenschein für eine Wasserpistole? Warum das Rad nochmals neu erfinden? In Skandinavien und GB haben alle Spielzeugwaffen einen grossen, orange-leuchtenden Zapfen vornedrauf, welcher schon auf grosse Entfernung erkennbar ist und die Speilzeugpistole als solche kennzeichned. So einfahc wär das Problem gelöst. Und nun nochmals zum Thema Einführung eines zentrales Register für ECHTE Waffen...
Ich hab letztens noch in den Billigläden in der Clarastrasse eine Menge Softair-Guns gesehen... und vor Jahren mal einen 13(?)-jährigen "Gangsta", der eine solche Pistole offensichtlich hinten am Rücken halb in der Hose stecken hatte und so in ein Einkaufszentrum lief, wo sich in einer Spielhalle seine älteren Kollegen aufhielten. War schon ein fragwürdiger Anblick.
Huch...und nochmals huch...ich habe meinem Söhnchen kürzlich eine Spritzpistole gekauft...sieht verdammt echt aus, aber eben statt Blei spritzt sie nur Wasser, nun bin ich in echter Bedrängnis, muss ich jetzt einen richtigen Waffenschein erwerben...und was wäre angenommen, mein Sohn füllt statt Wasser Benzin ein...huch habe ich dann ein Problemchen mit meinem Söhnchen....eventuell!!!
Herr Mannhart befindet sich in einem Irrtum, der u.U. tödlich sein kann. Und zwar tödlich für den Besitzer einer Imitationswaffe. Fast naiv verschliesst er sich vor der Tatsache in welcher Stresssituation sich z.B. ein bedrohter Polizeibeamter befindet. Anderseits möchte ich Herrn Mannhart sehen, ob er sich mit "grosser Sachkenntnis" einem potenziellen Täter zwecks Waffenprüfung nähern würde......
Da lachen wirklich die Hühner! Eine dumme Frage, weshalb werden eigentlich nicht die echten und gefährlichen Waffen verboten? Besonders die Kriegswaffen! Ist das etwa ein Fasnachtsscherz, oder haben wir etwa schon wieder den ersten April?
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