Basel

Welche Gebühren besonders nerven

Von David Weber. Aktualisiert am 13.09.2010 21 Kommentare

Gebühren zahlen, wenn es regnet? Die BaZ hat sich umgehört, welche Abgaben der Bevölkerung spanisch vorkommen.

Vier Meter über dem Boden: Für dieses Schild bezahlt Radio TV Winter an der Feldbergstrasse jedes Jahr 638 Franken und 40 Rappen Allmendbenutzungsgebühr.

Vier Meter über dem Boden: Für dieses Schild bezahlt Radio TV Winter an der Feldbergstrasse jedes Jahr 638 Franken und 40 Rappen Allmendbenutzungsgebühr.
Bild: Margrit Müller

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Allmendbenützung 1: Für sein Boulevardcafé auf der Allmend zahlt ein Wirt 66 Franken pro Quadratmeter für die Sommersaison und 80 Franken übers ganze Jahr. Es gibt aber Ausnahmen: Während Grossveranstaltungen wie der Fasnacht steigt der Tagessatz für die Allmendbenützung vorübergehend um die Hälfte – zum Ärger der Wirte. Tiefbauamt-Sprecher André Frauchiger begründet: «Durch den starken Publikumsverkehr sind auch die Einnahmen höher.»

Allmendbenützung 2: Ein weiteres Beispiel betrifft Werbeschilder. Sobald diese von der Fassade abstehen, sind sie gebührenpflichtig. Der Grund: Nicht nur der Boden, auch der Raum darüber gehört zur Allmend. So muss Radio TV Winter an der Feldbergstrasse für ihre 4,84 Quadratmeter grosse Leuchtreklame jährlich 638.40 Franken bezahlen, obwohl diese in knapp vier Metern Höhe hängt. Sie begreife das nicht, sagt Monika Meschinski von Radio TV Winter.

Abwasser: Wer Abwasser in die Kanalisation leitet, zahlt Abwassergebühren. Ein Mann, der auf seinem Gartengrundstück keinen Abwasseranschluss hat, wehrte sich gegen die ihm gestellte Abwasserrechnung über 37 Franken. Mit Erfolg. Die Abteilung Stadtentwässerung teilte ihm mit, dass er von den Abwassergebühren befreit werde. «Gebühr für diese Veranlagung: CHF 50.00». Die Befreiung von der nicht geschuldeten Gebühr kostete den Mann also 50 Franken Gebühr.

Bereits früher hatte CVP-Grossrat Lukas Engelberger in der BaZ die «Niederschlagsableitungsgebühr» kritisiert. Diese muss ein Hausbesitzer zahlen, wenn Regenwasser ins Leitungssystem fliesst. Auch bei der Basler Ombudstelle sind Gebühren immer wieder Gegenstand von Beschwerden, wie Ombudsfrau Beatrice Inglin-Buomberger erzählt. Zwei Beispiele:

Erbenbescheinigung: Erbt jemand nach einem Todesfall Vermögen, braucht er eine Erbenbescheinigung, um etwa gegenüber einer Bank handlungsbevollmächtigt zu sein. Für dieses Formular bezahlte jüngst ein Erbe 300 Franken. Die Gebühr ist abhängig von der Höhe des Erbes und kann zwischen 50 und 500 Franken betragen. «Störend ist», sagt Inglin-Buomberger, «dass diese Gebühr nicht am Aufwand bemessen ist.»

Fahrausweisentzug: Wem der Fahrausweis entzogen wird, kann diesen Entscheid grundsätzlich anfechten. Voraussetzung dafür ist aber eine schriftliche Verfügung, die auch die Rechtsmittelbelehrung enthält. Dieses Papier kann bei der Polizei bezogen werden. Gegen eine Gebühr von 200 Franken.

Rechtliche Grundlage für die Abgaben sind das Gesetz und die Verordnung über die Verwaltungsgebühren, welche allgemeine Grundsätze zur Bemessung enthalten. Die exakte Höhe wird von den jeweiligen Departementsstellen festgelegt. Wie Regierungssprecher Marco Greiner erklärt, bemisst sich eine Gebühr «grundsätzlich nach dem Verwaltungsaufwand». Es gilt das Prinzip der Gesamtkostendeckung. Eine Gebühr könne aber aufgrund des Interesses und Nutzens des Gebührenpflichtigen erhöht oder ermässigt werden. Damit wird etwa die von der Erbsumme abhängige Erbenbescheinigung begründet.

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Erstellt: 13.09.2010, 07:47 Uhr

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21 Kommentare

Andreas Dietrich

13.09.2010, 08:07 Uhr
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Es ist halt so Brauch, dass man sich über die staatlichen Gebühren aufregt; ich manchmal auch. Die grössten Abzocker von Gebühren sind aber unsere Banken wie sie unschwer den Bilanzen entnehmen können. Da kann die Staatsverwaltung nur neidisch zusehen und noch viel übers Kassieren lernen. Beim heutigen Zinsniveau machen alle mit einem Lohnkonto stets rückwärts und Ende Jahr ist weniger Geld da. Antworten


Urs Engler

13.09.2010, 08:09 Uhr
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Gewiss kann man auch die Gebühr für Erbenbescheinigungen hinterfragen. Das Wesentliche ist doch, dass sorgfältig abgeklärt werden muss, wer tatsächlich erbberechtigt ist. Das ist manchmal einfach, manchmal aber auch kompliziert. Antworten



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