Basel
Wie «Basel Fair Tax» Wirkung erzielt
Von Patrick Marcolli. Aktualisiert am 15.04.2009 13 Kommentare
Für die Steuern von 2008 kommt die neue Steuerreform zum Einsatz. (Foto: Mischa Christen)
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Der 31. März war der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung. Erstmals müssen die Einwohner des Kantons Basel-Stadt ihre Steuern des Jahres 2008 nach dem neuen Gesetz berechnen oder berechnen lassen; nach jener Methode, die vom Finanzdepartement als «Basel Fair Tax» bezeichnet wurde – «fair», weil vor allem untere Einkommen und Familien steuerlich entlastet werden sollen und «Fair Tax» als Wortspiel, weil neu bei steuerbaren Einkommen bis 200'000 Franken (Alleinstehende) und 400'000 Franken (Ehepaare und Alleinerziehende) der Einheitssteuersatz von 23,5 Prozent gilt und das System deshalb einer «Flat Tax» ziemlich nahekommt.
Die durchschnittliche Steuerentlastung wurde von den Behörden im Vorfeld mit zehn Prozent angegeben. Dies weckte offenbar teilweise falsche Hoffnungen bei vielen Steuerzahlern. «Bei einigen Personen herrscht schon Irritation darüber, dass man nun nicht in diesem Umfang profitiert», sagt Karl Zeller, der bei der GGG inzwischen bereits 120 bis 130 Steuererklärungen ausgefüllt hat. Insgesamt werden bei der GGG rund 1700 Steuererklärungen ausgefüllt.
Entlastungen für Familien und sozial Schwächere
Zeller macht aber auch deutlich, dass die von der rot-grün dominierten Regierung gewünschte soziale Wirkung des Steuersenkungspakets tatsächlich eintreffen wird: Entlastet werden vor allem Familien und Ehepaare mit Kindern – «zum Teil namhaft entlastet», sagt Zeller. Daneben sind es vor allem die unteren und mittleren Einkommensklassen, die von den Steuersenkungen profitieren. Dies zeigt unter anderem das der BaZ zugetragene Beispiel eines Sportartikelverkäufers mit einem Nettolohn von knapp 46'000 Franken – er kommt laut Berechnungen der Steuerverwaltung in den Genuss einer über 13-prozentigen Steuerreduktion.
Die GGG füllt hauptsächlich für Steuerzahler in diesem Segment und für Rentner Steuererklärungen aus. Laut Zeller können deshalb rund 80 bis 85 Prozent seiner Kunden von den Senkungen profitieren. Alleinstehende, seien es Berufstätige oder Rentner mit «relativ gutem Einkommen», kämen tendenziell schlechter weg.
Höherer Betrag
Die Gleichung lautet, vereinfacht gesagt, also: Je höher das Einkommen, desto weniger die Steuerersparnis. Doch es gibt sogar echte Verlierer des neuen Systems – jene Steuerpflichtigen, die mehr zahlen als unter dem alten Regime mit progressiv steigenden Steuersätzen. Dies würden «Einzelfälle» bleiben, hatte das Finanzdepartement anlässlich der Präsentation der Steuergesetzesrevision betont.
Die BaZ wurde in den vergangenen Wochen mehrfach von Steuerpflichtigen kontaktiert, die einen höheren Betrag zahlen müssen als im Steuerjahr 2007 – bei gleichgebliebenem Einkommen. Dies betrifft, so haben nun Nachfragen ergeben, vor allem Konkubinatspaare mit Kindern.
Christian Mathez, stellvertretender Leiter der Steuerverwaltung, bestätigt diesen Sachverhalt. Beim alten System seien die Entlastungen stärker über den Tarif B für verheiratete Personen und Einelternfamilien erfolgt, der sowohl Alleinerziehenden wie Konkubinatspaaren zustand. «Beim neuen System dagegen erfolgt die Entlastung vor allem über die Abzüge – und Konkubinate haben den Abzug für Alleinerziehende nicht zugute, sonst wären sie im Vergleich zu Ehepaaren massiv besser gestellt.»
Bei Einverdiener-Konkubinaten komme hinzu, dass die Abzüge des Nichtverdiener-Partners mangels Einkommen ins Leere gingen. Mathez bestätigte ausserdem die generelle Aussage Zellers, dass Alleinstehende und alleinstehende Rentner von den Steuersenkungen nicht so stark profitieren. (Basler Zeitung)
Erstellt: 15.04.2009, 10:22 Uhr
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13 Kommentare
Also wenn es stimmt was mir das BalTax vorgerechnet hat bezahle ich für das Jahr 2008 fast 1000 Franken weniger Kantonale Steuern. Aber wir fallen eben unter die Rubrik Familie (verheiratet mit zwei Kindern). Ich finde dieses System gut und ich hoffe, dass nun die Landflucht etwas gebremst werden kann! Antworten
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