Zwei Polizisten vor Basler Strafgericht

Aktualisiert am 07.12.2009 15 Kommentare

Zwei Basler Polizisten stehen seit Montag wegen Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und einer Reihe weiterer Delikte vor dem Basler Strafgericht. Das Urteil des Dreiergerichts wird auf Donnerstagvormittag erwartet.

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Die Angeklagten zwei Polizeiangehörige im Alter von 48 und 31 Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, während des Dienstes mit ihren privaten Digitalkameras ohne gesetzlichen Auftrag zahlreiche Fotos erstellt, unrechtmässig Filme und Musikdateien kopiert und zum Verkauf angeboten sowie Kopien von lizenzierten Softwareprodukten hergestellt zu haben.

Dem Älteren legt die Anklage zudem zur Last, er habe Mitarbeiter unter Missbrauch seiner Vorgesetztenstellung unter Druck gesetzt. Eine Untergebene soll er mit Fragen zu ihrem Sexualleben und einem Griff ans Gesäss belästigt haben. Vor Gericht der Mann die sexuelle Belästigung; ein Schuldspruch wäre wegen Verjährung aber ohnehin nicht möglich.

Die Liste der Vorwürfe gegen den Mann umfasst weiter die unerlaubte Mitnahme von Privatpersonen im Patrouillendienst, sexuell motivierte Avancen gegenüber einer psychisch angeschlagenen Frau, die er bei einem Einsatz kennengelernt hatte, und die Herstellung von harter Pornografie und Gewaltdarstellungen.

Vorwürfe kamen ans Licht

Den Stein gegen den heute 48-Jährigen ins Rollen brachte ein Bericht der angeblich sexuell belästigten Untergebenen, des zweiten Angeklagten und zwei weiterer Polizeiangehöriger. Der damalige Leiter der betreffenden Bezirkswache sagte als Zeuge vor Gericht, er habe von den Verfehlungen nichts gewusst. Sonst hätte er sofort eingegriffen, versicherte er.

Den 48-Jährigen schilderte er als engagierten, pflichtbewussten Mitarbeiter und Vertrauensperson mit sehr hoher Fachkompetenz. Masslos enttäuscht sei er gewesen, beschrieb er seine Reaktion auf den internen Bericht. Er habe es zuerst gar nicht wahrhaben wollen, dann aber ein Verfahren beantragt.

Wegen der Vorwürfe wurde der ältere Angeklagte darauf für 14 Tage suspendiert und dann in die Verkehrsabteilung versetzt. Der Prozess dauert dreieinhalb Tage; die Urteilseröffnung ist für Donnerstagvormittag vorgesehen. (amu/sda)

Erstellt: 07.12.2009, 16:52 Uhr

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15 Kommentare

Peter Müller

07.12.2009, 17:12 Uhr
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Peinlich, Peinlich... zuerst versucht die ZH-Polizei mit bewusster Überreaktion und sinnlosen Gewaltorgien Respekt zu gewinnen, dann erfährt man von Porno-Polizten... ayayay. Diesen Leuten sollen wir trauen?! Antworten


rene klingler

07.12.2009, 17:36 Uhr
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Die Polizei Dein Freund und Helfer! Bedenke bitte, auch Polizisten sind nur Menschen mit Schwächen und Fehlern wie Du und Ich. Die Angeschuldigten werden abgeurteilt wie Privatpersonen und bekommen ihre verdiente Strafe "thats it"! Nun wird aber sehr rasch wieder hochgespielt, gemutmasst und alle möglichen und unmöglichen Theorien aufgestellt....schon recht dekadent die heutige Gesellschaft. Antworten



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