Basel
Zwischen Nüchternheit und Frustration
Von Patrick Künzle. Aktualisiert am 04.04.2010 1 Kommentar
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Die Geschichte sorgte für Aufsehen. Mehrere Mädchen im Volta-Schulhaus nehmen seit längerer Zeit aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht teil, obschon sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dies machte «Telebasel» neulich publik.
Die Reaktion aus der Politik liess nicht lange auf sich warten: Die Basler SVP reichte eine Motion im Grossen Rat ein, die den Entzug der Aufenthaltsbewilligung für jene Eltern fordert, die ihre Kinder vom Schwimmunterricht fernhalten. 30 Parlamentarier unterzeichneten das Begehren, unter anderem die Fraktionschefs der restlichen bürgerlichen Parteien: André Weissen (CVP), Christophe Haller (FDP) und Christine Wirz (LDP), aber auch Martina Bernasconi (Grünliberale).
Falsches Bild
Ausgeblendet bei diesem Thema wurde bislang die Perspektive der Lehrerinnen und Lehrer. Wie gehen sie mit dem Thema um? Dominique Baeriswyl ist Leiter der Primarschule Volta, wo es Fälle von verweigertem Schwimmunterricht gibt. Er findet, dass die politische Diskussion ein falsches Bild vermittelt. Baeriswyl sagt: «Nur ein verschwindend kleiner Teil der muslimischen Eltern schickt seine Kinder nicht in den Schwimmunterricht. Das gilt auch für unsere Schule.»
Die offiziellen Zahlen, die das Erziehungsdepartement (ED) liefert, stützen die Beobachtungen Baeriswyls. Bei 3000 muslimischen Mädchen und Jungen in Basels Schulen gibt es insgesamt neun Fälle von verweigertem Schwimmunterricht. Diese neun Kinder stammen aus sechs Familien. Die Fälle betreffen die Primarstufe (1. bis 4. Schuljahr), sobald die Schüler in die Pubertät kommen, findet der Schwimmunterricht getrennt nach Geschlechtern statt.
Ordnungsbusse für die Eltern
Schulleiter Baeriswyl äussert sich denn auch sehr nüchtern zum Thema. Zum einen plädiert er dafür, dem Schwimmunterricht nicht eine überhöhte Bedeutung zu geben. «Die Integration eines Kindes geschieht nicht in erster Linie dort», findet er. «Die betroffenen Kinder sind eigentlich alle gut integriert.» Zum anderen habe das Erziehungsdepartement klare Richtlinien zum Schwimmunterricht, und daran halte sich seine Schule.
Damit spricht er den Leitfaden «Umgang mit religiösen Fragen an der Schule» an, der seit 2007 verbindlich ist. Seither werden in Basel-Stadt keine Dispensen mehr bewilligt. Doch was passiert, wenn ein muslimisches Mädchen trotzdem nicht zum Schwimmunterricht erscheint? «Es gibt einen klaren Ablauf», sagt Baeriswyl. Vereinfacht dargestellt sieht dieser so aus: Zunächst weist der Lehrer die Eltern im persönlichen Gespräch darauf hin, dass das Kind gesetzlich zum Schwimmunterricht verpflichtet ist. Hilft dies nicht, tritt die Schulleitung auf den Plan. Ist auch eine Intervention der Schulleitung erfolglos, stellt sie bei der Stufenleitung einen Antrag auf eine Ordnungsbusse für die Eltern.
Viele Verbote
Dass es mittlerweile die Möglichkeit einer Busse gibt, stösst bei Christine Aegerter auf Anklang. Sie sagt: «Es muss Konsequenzen haben, wenn Eltern ihr Kind nicht zum Schwimmen schicken.» Aegerter ist Primarlehrerin im Gotthelf-Schulhaus. Sie teilt zwar den Eindruck, dass nur wenige Familien ihren Kindern den Schwimmunterricht verbieten. Sie hat jedoch erlebt, wie belastend ein solcher Einzelfall für sie als Lehrerin sein kann. Während vier Jahren unterrichtete sie ein muslimisches Mädchen, das an keinen ausserschulischen Aktivitäten teilnehmen durfte. Dessen Eltern hielten es nicht nur vom Schwimmunterricht fern, sondern auch von Theaterstücken oder Schulfesten. Anfangs verboten sie ihrer Tochter gar, den Buben die Hand zu geben.
Frustrierende Machtlosigkeit
Christine Aegerter versuchte vergeblich, die Eltern zum Einlenken zu bringen. Die Schulhausleitung meldete den Fall ans Rektorat. Es fanden etliche Gespräche statt, auch das Amt für Kindes- und Jugendschutz wurde miteinbezogen. «Verändert hat sich an der Situation jedoch nichts», sagt Aegerter. «Ich empfand diese Machtlosigkeit als sehr frustrierend, denn ich möchte, dass es dem Kind gut geht, dass es nicht von Schulaktivitäten ausgeschlossen wird.» Sie hofft daher, dass das Erziehungsdepartement künftig entschlossener eingreift.
Anzeichen dafür gibt es. Weil es die Möglichkeit einer Busse erst seit dem 1. August 2009 gibt, werden nun die älteren Fälle neu aufgerollt. Zurzeit führt das Rektorat mit den betroffenen Familien Gespräche, fordert sie auf, ihren Kindern das Schwimmen zu gestatten, und teilt ihnen mit, dass Ende April ein Antrag auf Busse gestellt wird, sofern ihre Kinder am Schwimmen nicht teilnehmen. Einige Gespräche sind schon geführt worden, einige werden nach den Frühlingsferien geführt. Sofern das Schwimmobligatorium nicht erfüllt ist, wird Erziehungsdirektor Christoph Eymann (LDP) als letzte Instanz im Mai über eine Busse entscheiden.
Wirkung ungewiss
Die Frage ist jedoch, was eine Busse bewirken kann. In einem Fall von verweigertem Schwimmunterricht, welcher der BaZ bekannt ist, bezieht die Familie Sozialhilfe. Das heisst: Sie würde die Busse aus Mitteln bezahlen, die sie vom Staat erhält.
Hans Georg Signer, Leiter Bildung im ED, ist dennoch überzeugt, dass die Möglichkeit einer Busse ein gutes Instrument ist. «Sie hat vor allem prohibitiven Charakter», sagt er. Die Bussandrohung bringe viele Eltern zum Einlenken. «Es gibt kein basel-städtisches schulisches Angebot, das aus religiösen Gründen nicht zumutbar wäre», sagt Signer weiter. Es sei ihm deshalb unverständlich, dass eine kleine Gruppe von Eltern Schwierigkeiten bereite und Angriffsflächen für politische Debatten liefere. «Diese Eltern leisten damit auch ihren Kindern keinen guten Dienst, denn sie grenzen sie aus.» (Basler Zeitung)
Erstellt: 04.04.2010, 09:51 Uhr
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