Basel
Rauchverbot in Basler Beizen gilt ab 1. April 2010
Aktualisiert am 17.12.2008 104 Kommentare
(Bild: Keystone)
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Die Rauchverbotsinitiative der Lungenliga war vom Volk am 28. September angenommen worden. Nachdem das Gesundheitsdepartement im Oktober und November in Gesprächen die Standpunkte von Lungenliga und Wirteverband evaluiert habe, habe die Regierung nun festgelegt, wann die Änderung des Gastgewerbegesetzes wirksam wird, teilte sie am Mittwoch mit. Der Grosse Rat hatte die Initiative um die Schlussbestimmung ergänzt, dass der Regierungsrat den Zeitpunkt der Wirksamkeit bestimmt.
In den Gaststätten sei eine Reihe von Umsetzungsmassnahmen mit teils erheblichem Zeitbedarf nötig, hält die Regierung zu ihrem Entscheid fest. So brauche es zur Einrichtung von Fumoirs etwa Raum- oder eventuell Lüftungsplanungen. Möglich sei auch, dass die Zustimmung von Vermietern und Verpächtern oder Baubewilligungen eingeholt werden müssten.
Cliquenkeller teils betroffen
Zur Umsetzung des Rauchverbots hat die Regierung inzwischen aber Leitlinien formuliert. Darin einbezogen seien Erkenntnisse aus den Gesprächen mit Lungenliga und Wirtverband. Entlang der Leitlinien sollen nun die zuständigen Departemente bis Ende Januar Ausführungsbestimmungen ausarbeiten und der Regierung vorlegen.
Gemäss den Leitlinien sollen unter anderem Cliquenkeller von Fasnachtscliquen und andere Vereinslokale vom Rauchverbot ausgenommen sein, solange sie nur von Vereinsmitgliedern benutzt werden. Sind sie auch der Öffentlichkeit zugänglich, fallen sie hingegen unter das Verbot.
Wird eine Gaststätte oder ein Raum ausschliesslich von einer geschlossenen Gesellschaft genutzt und ist die Öffentlichkeit vollständig ausgeschlossen, gilt das Rauchverbot ebenfalls nicht. Als Beispiele dafür nennt die Regierung Familienfeiern, Hochzeiten oder Vereinsabende.
Gegen Umgehungsmitgliedschaften
Als missbräuchlich und somit unzulässig erachtet die Regierung Mitgliedschaften und andere juristische Konstrukte, die einzig der Umgehung des Rauchverbots dienen. Generell solle der Begriff der öffentlichen Zugänglichkeit von Räumen, für die gemäss der Regelung das Rauchverbot gilt, «weit ausgelegt» werden.
Allgemein nicht dem Rauchverbot unterständen somit private Räume, heisst es in der Mitteilung. Ebenso gelte das Verbot nicht für Räumlichkeiten, die nur auf persönliche Einladung hin einem geschlossenen Kreis von Teilnehmenden offen stehen.
Die mit einem Stimmenmehr von 52,8 Prozent angenommene Initiative der Lungenliga will ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Gaststätten. Ausgenommen sind Fumoirs: separate unbediente Räume mit eigener Lüftung. (rfd/sda)
Erstellt: 17.12.2008, 11:09 Uhr
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104 Kommentare
Ich verstehe nicht ganz warum die N-raucher zuhause bleiben sollen Fränzi Franke. keiner kommt als raucher auf die welt.man wird es.in der welt gibts keinen rauch.nur durch euch kommt er. warum soll der,der sich nicht von der sucht anstecken lässt zuhause bleiben und die paffer egoistisch die welt geniessen? normalerweise bleiben auch die kranken zu hause und die gesunden gehen raus. Antworten
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