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Street View: Japan viel härter als die Schweiz

In der Schweiz streitet man sich noch über die Rechtsmässigkeit der Street-View-Bilder. In Japan musste Google auf Druck der Regierung bereits handeln.

Bilder, die Google vom Netz nehmen musste: Der Grapscher (links oben), ein Pärchen auf dem Weg ins Liebeshotel (rechts oben), ein Obdachloser (links unten) und ein Model im Park (rechts unten).

Bilder, die Google vom Netz nehmen musste: Der Grapscher (links oben), ein Pärchen auf dem Weg ins Liebeshotel (rechts oben), ein Obdachloser (links unten) und ein Model im Park (rechts unten).

In der Schweiz ist seit der Aufschaltung von Google Street View eine Kontroverse über die Rechtmässigkeit solcher Panoramabilder entfacht. Der eidgenössische Datenschutzbeauftrage Hanspeter Thür hat nach eine Unterredung mit Google gefordert, dass das Bundesgericht das Recht auf das eigene Bild zu klären habe.

Die Schweiz ist aber nicht das einzige Land, wo sich die Behörden mit Google Street View befassen. Auch in Japan wurden Klagen über den Missbrauch der Privatsphäre wegen unzureichender Zensur laut. Bereits im Mai dieses Jahres musste Google Japan zahlreiche Panoramabilder aus einer 40 Zentimeter tiefer angelegten Perspektive neu aufnehmen, da sich die Beschwerden über unfreiwillige Einblicke in Wohnungen gehäuft hatten.

Google Japan hat zwar von Anfang an den Leuten die Möglichkeit gegeben, Beschwerden und Aufforderung zur Löschung von Inhalten direkt abzulegen. Dies genügte dem japanischen Ministerium für Inneres und Kommunikation aber nicht. Im August hat es Google Japan aufgefordert, seine Bemühungen um den Schutz der Privatsphäre auszuweiten.

Vorankündigung von Aufnahmen nötig

So hat das Kommunikationsministerium verlangt, dass Google künftig öffentlich bekanntgeben muss, wo und wann der Aufnahmewagen für die Panoramabilder durchfahren wird. Über eine Informationsbroschüre müssen die lokalen Behörden und die betroffenen Einwohner vor einer Street-View-Aufnahme benachrichtigt werden.

In der Broschüre muss klar angegeben sein, wie sich die Bilder löschen lassen. Eine Telefonnummer von Google ist ebenfalls notwendig. Zudem müssen sie den Menschen, die keinen Internetanschluss haben, die Möglichkeit geben, ihre Beschwerden gegen eine unerlaubte Street-View-Aufnahme möglichst einfach deponieren zu können. Hierfür hat Google bereits ein Callcenter eingerichtet.

Die böswillige Zweitverwendung von Bildern

Die Aufregung um Street View hat sich in Japan jedoch immer noch nicht gelegt. Denn seit kurzem machen vermehrt Klagen über böswillige Zweitverwendungen von Street-View-Bildern auf Webseiten von Drittpersonen die Runde. Google musste auch hier Abhilfe versprechen.

Künftig können sich entsprechende Opfer direkt bei Google melden. Falls der Tatbestand der Ehrverletzung oder Belästigung gegeben ist, muss Google den Administrator der betroffenen Webseite auffordern, die Bilder sofort vom Netz zu nehmen. Weigert sich der Administrator, so wird die Webseite in der Google-Suche blockiert. Japan ist das erste von neun Street-View-Ländern, das sich der Problematik der Zweitverwendung angenommen hat.

Bedenken bleiben

Das Ministerium für Kommunikation hat die Verbesserungen von Google als «vorausschauend» gelobt. Trotzdem halten manche Japaner diese Massnahmen für nicht ausreichend. Opfer von böswilligen Zweitverwendungen von Street-View-Bildern müssen sich so immer noch direkt an Google wenden und nur Google alleine entscheidet, ob ein Bild tatsächlich potenziell schädigend oder illegal ist.

Eine unparteiliche Entscheidungsinstanz fehlt, das Opfer ist von der Kulanz des Internetgiganten abhängig. Und selbst wenn die Webseite von der Google-Suche blockiert würde, gäbe es für den Administrator immer noch die Möglichkeit, die schädigenden Street-View-Bilder auf einer neuen Webseite mit neuer Adresse zu publizieren.

Google reagiert auf staatlichen Druck

Google Schweiz hat nach einer Unterredung mit Hanspeter Thür ebenfalls gelobt, Verbesserungen in die Wege zu leiten. Noch fehlt der staatliche Druck wie in Japan. Denn erst die klaren Worte nach Verbesserungen durch das Kommunikationsministerium haben Google Japan zum Handeln bewogen.

Das Ministerium hat zu diesem Zweck diesen August 49 schädigende Street-View-Fälle von Menschenrechtsorganisationen, Anwälten, lokalen Behörden und Privatpersonen zusammengetragen und daraus konkrete Forderungen formuliert. (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 08.09.2009, 09:54 Uhr

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6 Kommentare

Ernst Boller

08.09.2009, 15:37 Uhr
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Zitiert mir bitte jemand einen Gesetzesartikel, der die "Privatsphäre im öffentlichen Raum" so schützt, wie das so kategorisch gefordert wird? Ich habe ausgiebig recherchiert und weder das Datenschutzgesetz, das ZGB, das Strafgesetzbuch oder die Bundesverfassung bieten die Spur einer Handhabe. Es sind nur reichlich phantasievolle Interpretationen im Umlauf. Antworten


Andreas Stofer

08.09.2009, 13:59 Uhr
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Im realen Leben sind Gesichter und Autonummern frei erkennbar. TV-Teams stellen auch ihre Kameras auf und filmen alle möglichen Leute ungefragt. Bloss bei Street View wo alte Aufnahmen zu sehen sind wird wieder so ein Taram gemacht. Komischerweise wird dann in anderen Bereichen (wenn man selber nicht betroffen ist) die Total-Überwachung gefordert. Antworten


Manuel Fischer

08.09.2009, 12:54 Uhr
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Mit Google Street-View wird Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Ein einfaches, knallhartes Verbot ist die einfachere Lösung als "Ja unter Bedingungen" mit Hundert Ausnahmen. Es geht hier um die Privatsphäre im öffentlichen Raum und die muss geschützt sein. Antworten


Remo Senn

08.09.2009, 11:52 Uhr
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Ich habe in meinem Rechtsstudium gelernt,dass man Leute auf der Strasse frei fotografieren kann,dass dies aber im privaten Bereich verboten sei.Zum privaten Bereich gehört z.B.auch das Haus respektive alles innerhalb einer Umfriedung.Die Umfriedung braucht keine Hacke zu sein,sondern kann auch bloss Rasen etc.sein. Google verstösst klar gegen die Grenzen.Dies musss man juristisch nicht abklären. Antworten


Thomas Vogt

08.09.2009, 11:15 Uhr
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Tolle Sache dieses Street View aber Personen und Fahrzeuge müssen komplett verschwinden. Antworten


Martin Fürst

08.09.2009, 10:59 Uhr
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Meines Erachtens genügt die blosse Verpixelung von Gesichtern nicht. Selbst wenn ein Gesicht zB. wie oben vor einem "Liebeshotel" unkenntlich gemacht wird, so erkennen nahestehende Dritte (zB. Arbeitgeber, Ehefrau etc.). die Person trotzdem anhand anderer Merkmale wie Kleidung, Körperhaltung etc. Die Persönlichkeitsrechte sowie die Rechte am eigenen Bild bleiben verletzt auch bei Verpixelung. Antworten



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