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Datenschützer zieht Google vor Gericht

Datenschützer Hanspeter Thür hat mit dem Internetkonzern Google in Sachen Street View keine Einigung gefunden. Jetzt muss die Justiz entscheiden. Google reagiert verschnupft.

Auf dem Verhandlungsweg war er seiner Ansicht nach nicht erfolgreich: Sitz des Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür in Bern auf Google Street View.

Auf dem Verhandlungsweg war er seiner Ansicht nach nicht erfolgreich: Sitz des Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür in Bern auf Google Street View.

Unzufrieden: Datenschützer Hanspeter Thür.

Unzufrieden: Datenschützer Hanspeter Thür.

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Google (GOOG 611.46 0.26%) habe die Umsetzung seiner Empfehlung in Sachen Street View mehrheitlich abgelehnt, so Thür in einer Mitteilung. Nun klagt er vor Bundesverwaltungsgericht gegen Google. Thür hatte von Google verschiedene Massnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre im Onlinedienst Street View gefordert. Im seit Mitte August 2009 online geschalteten Dienst Street View seien zahlreiche Gesichter und Autonummern aus Sicht des Datenschutzes nicht genügend unkenntlich gemacht oder würden Betroffene in sensibler Umgebung gezeigt.

Im seit Mitte August 2009 online geschalteten Dienst Street View sind zahlreiche Gesichter und Autonummern aus Sicht des Datenschutzes nicht genügend unkenntlich gemacht oder werden Betroffene in sensibler Umgebung, zum Beispiel vor Spitälern, Gefängnissen oder Schulen, gezeigt. Aus diesem Grund habe Thür am 11. September 2009 eine Empfehlung erlassen, mit der er Google aufforderte, dem Schutz der Personendaten und der Privatsphäre besser Rechnung zu tragen. Google habe in der Folge die Forderungen in weiten Teilen abgelehnt, so Thür.

Kamera zu hoch

Bereits die Vorinformation von Google sei unvollständig gewesen. So habe Google angekündigt, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren. In der Folge habe Google jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet gestellt. In Aussenquartieren sei das einfache Unkenntlichmachen von Gesichtern nicht mehr ausreichend.

Auch die Höhe der Kamera auf den Google-Autos bemängelt Thür. Dank der Einblicke, die sie über Zäune, Hecken und Mauern gewähre, könne man in Street View mehr sehen, als ein gewöhnlicher Passant von der Strasse aus. Damit sei die Privatsphäre nicht mehr gewährleistet.

Google wird Klage anfechten

«Wir sind sehr enttäuscht, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte mitteilte, er wolle vor Gericht gehen. Wir halten das für unnötig und glauben, dass Street View vollständig legal ist. Wir haben uns vor und nach dem Launch mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten getroffen und unsere Technologie erklärt. Wo gewünscht, haben wir Massnahmen vorgeschlagen, um die Technologie zum Schutz der Privatsphäre zu verstärken und jegliche Bedenken auszuräumen», heisst es in einer Stellungnahme von Google Schweiz.

Die heutige Entscheidung Thürs sei deshalb bedauerlich und deute darauf hin, dass sich der Datenschützer nicht auf «unsere umfangreichen Lösungsvorschläge einlassen will», so Google weiter. Man werde jede Klage energisch anfechten. Street View habe sich in der Schweiz von Beginn an als sehr beliebt erwiesen. (cpm)

Erstellt: 13.11.2009, 11:15 Uhr

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