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Kein Verbot für Killerspiele

Der Bundesrat anerkennt, dass Gewalt in der virtuellen Welt unter Umständen zu Gewalt in der realen führen kann. Auf Verbote will er aber verzichten.

Gewalt kann von der virtuellen in die reale Welt übergehen: Game

Gewalt kann von der virtuellen in die reale Welt übergehen: Game "Cop Killer".

Jugendgewalt

Das Ausmass der Jugendgewalt scheint weit höher zu sein, als es die offizielle Statistik ausweist. Laut jüngsten Hochrechnungen werden jährlich 40 000 bis 55 000 Jugendliche zwischen 12 und 17 Opfer eines Raubüberfalls. Zudem rechnen Experten mit 30 000 Körperverletzungen, die einen Arztbesuch nötig machen, und rund 35 000 sexuelle Übergriffen. Der Kriminologe Manuel Eisner sprach gestern von einem «doch erheblichen Problem».
Der Bundesrat möchte dieses nun mit einem mehrjährigen Präventionsprogramm lindern. Er wird dazu eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft bilden, die bis Anfang 2010 ein Konzept vorlegen soll. Danach wird entschieden, wie viel Geld der Bund dafür freigibt. (fri)

Tendiert selber zur Gewalttätigkeit, wer sich im Fernsehen oder im Internet Brutalo-Szenen anschaut? Und greift auch im richtigen Leben schneller zur Waffe, wer am Computer regelmässig herumballert? Immer mehr Politiker neigen in letzter Zeit dazu, solche Fragen mit Ja zu beantworten. So haben Parlamentarier von links bis rechts Vorstösse eingereicht, in denen sie die Jugend vor Gewalt in den Medien schützen und zum Beispiel so genannte Killerspiele für den Computer verbieten wollen.

Seit gestern gibt es auf die Fragen auch eine staatliche Antwort, die im Amtsdeutsch so tönt: «Der Konsum von violenten Medieninhalten ist nicht ursächlich für gewalttätiges Verhalten.» Oder wie Olivier Steiner, der für den bundesrätlichen Bericht dazu die Grundlagen erstellt hat, formuliert: «Ein Medium wirkt nie allein.»

Der Bundesrat übernimmt damit die Auffassung, dass zwischen Gewaltkonsum und -ausübung kein direkter Zusammenhang besteht. Er räumt aber ein, dass etwa das Spielen brutaler Shooter-Games in Kombination mit anderen Faktoren durchaus zu gewalttätigem Verhalten führen kann. Mitentscheidend ist dabei die Persönlichkeit eines Jugendlichen, wie Steiner erklärt. Das Risiko einer gefährlichen Beeinflussung steige aber auch, wenn sich Kinder schon unter 12 Jahren exzessiv Gewalt anschauten oder wenn ihnen niemand die Folgen davon vermittle.

Prüfen und koordinieren

Dieses Gefährdungspotenzial anerkennt auch der Bundesrat. Gesetzlichen Handlungsbedarf sieht er aber derzeit nicht - weshalb er sich aufs Prüfen, Beobachten und Koordinieren beschränkt. Er wird zum Beispiel klären, ob Internetanbieter den freien Zugang zu Gewaltdarstellungen im Netz durch Filterprogramme beschränken sollen. Er will sicherstellen, dass die Medienbranche ihre Alterslimiten für Filme und Spiele leicht verständlich bekannt macht. Und er will beobachten, ob der Jugendschutz auch umgesetzt wird. Wenn nicht, könnte er doch noch selber aktiv werden.

Baldiger Entscheid im Nationalrat

Diese Haltung stösst auf Kritik. Der Bund dürfe den Jugendschutz nicht denen überlassen, die am Verkauf von Games und Filmen verdienten, sagt SP-Nationalrätin Chantal Galladé. Sie plädiert für einheitliche Schutzrichtlinien und Verbote von extremen Gewaltdarstellungen. Ob ihr das Parlament folgt, wird sich nächste Woche zeigen. Dann entscheidet der Nationalrat über ein Verbot von Killerspielen am Computer.

Einem solchen steht Olivier Steiner skeptisch gegenüber. Wichtiger sei, dass die Kinder lernten, mit den neuen Medien umzugehen. Dass er deren Gefahr nicht übertreiben will, zeigt Steiner in seinem Bericht mit einer Rückblende in Zeiten, als noch das Lesen in ähnlichem Verruf stand: «Den verderblichsten Einfluss hat die Lesesucht auf die Jugend (. . .), weil die Einbildungskraft ohnehin das Thätigste ihrer Seelenvermögen ist», schrieb 1821 der Aargauer Staatsmann Heinrich Zschokke. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 26.05.2009, 11:51 Uhr

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