Fotografieren nicht ohne Zustimmung Berns

Aktualisiert am 05.09.2009

Online-Dienste, die in die Persönlichkeitssphäre eingreifen, sollen künftig bewilligungspflichtig sein.

Bevor die Google-Autos losfahren, muss Bern ja sagen: Der Vorschlag von Datenschützer Thür.

Bevor die Google-Autos losfahren, muss Bern ja sagen: Der Vorschlag von Datenschützer Thür.
Bild: Keystone

Ginge es nach dem Eidg. Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür, dürfte Google Street View keine sensiblen Daten wie Gesichter oder Autonummern zeigen. Google müsse die Unkenntlichkeit der Gesichter und Autonummern gewährleisten, sonst werde er weitere Massnahmen ergreifen, sagte der Datenschützer in der «Samstagsrundschau» auf Radio DRS1. Heute stünden dem Datenschutzbeauftragten bloss die Möglichkeit offen, nachträglich eine Klage einzureichen.

Thür verlangt daher eine entsprechende Gesetzesänderung. Bis heute verfüge er über kein verbindliches Mittel um einzugreifen, bevor solche Internet-Produkte lanciert würden, sagte der Datenschutzbeauftragte in der «Samstagsrundschau» auf Radio DRS 1.

Politik gefordert

Thür will nun der Rechtskommission ein Bewilligungsverfahren vorschlagen. Er sei der Meinung, dass Produkte, «die ein Potenzial einer beträchtlichen Persönlichkeitsgefährdung aufweisen», vorgängig ein Bewilligungsverfahren durchlaufen müssten.

Street View ist eine Erweiterung von Google Maps. Der Dienst wurde vor rund zwei Wochen in der Schweiz lanciert. Virtuell via Internet besucht werden können sieben Schweizer Städte. (cpm/sda)

Erstellt: 05.09.2009, 17:48 Uhr

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