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Richter akzeptieren Einigung mit Google

Google Street View: Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorläufige Einigung zwischen dem IT-Riesen und dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten abgesegnet.

Google darf weiterhin Kamerafahrten unternehmen, muss darüber aber mindestens eine Woche vorher informieren und darf die Bilder noch nicht verwenden.

Google darf weiterhin Kamerafahrten unternehmen, muss darüber aber mindestens eine Woche vorher informieren und darf die Bilder noch nicht verwenden.
Bild: Keystone

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Datenschützer Hanspeter Thür und das US-Internet-Unternehmen Google (GOOG 605.91 -0.91%) liegen im Streit über Google Street View. Google weigert sich, die vom Datenschützer im vergangenen September erhobenen Forderungen zu erfüllen. Er verlangt im Wesentlichen, dass in Street View gezeigte Personen und Autokennzeichen besser unkenntlich gemacht werden.

Präzisierung der Abmachung

Eine entsprechende Klage des Datenschützers ist vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Vor rund zwei Wochen hatten Thür und Google eine Vereinbarung über vorläufige Massnahmen erzielt, die bis zum Vorliegen des Gerichtsurteils gelten sollen.

Google wird demnach vorerst keine weiteren, in der Schweiz aufgenommenen Bilder bei Google Street View oder sonst im Internet aufschalten. Das Unternehmen darf zwar weiterhin Kamerafahrten unternehmen, muss darüber aber mindestens eine Woche vorher informieren und darf die Bilder noch nicht verwenden.

Die Richter in Bern haben nun mit einer Zwischenverfügung festgehalten, dass diese vorläufige Einigung nicht zu beanstanden ist. Präzisierend hält das Gericht fest, dass Google weitere Aufnahmen nur innerhalb der Google-Gruppe verwenden und auch lediglich in diesem Rahmen bearbeiten darf.

Datenschutzgesetz wohl anwendbar

Im Sinne einer prima-vista-Beurteilung hat das Gericht zudem grundsätzlich seine Zuständigkeit zur Beurteilung der Klage des Datenschützers bejaht. Das Schweizerische Datenschutzgesetz sei in sachlicher und räumlicher Hinsicht anwendbar. Das Gericht werde deshalb voraussichtlich auf die Klage eintreten können.

Mit dem dreidimensionalen Google Street View können Benutzer virtuell durch Städte surfen. Bei den Ansichten handelt es sich um 360-Grad-Panoramabilder, die mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen aufgenommen werden.

Mit den gesammelten Daten soll später in Google Earth auch eine räumliche Darstellung der Gebäude mit den Street-View-Daten ermöglicht werden. Google Street View ist umstritten: Während sich Computernutzer auf virtuelle Spaziergänge in fremden Städten freuen, sehen Kritiker «Big Brother» Wirklichkeit werden. (rek/sda/)

Erstellt: 28.12.2009, 17:29 Uhr

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