«Sind Sie sich über den Ernst Ihrer Lage im Klaren?»
Von Anatol Heib. Aktualisiert am 11.09.2009 43 Kommentare
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Tipps gegen die Kostenfalle
- Nutzen Sie Programme, die vor solchen Seiten warnen. «Computerbild» bietet eine solche Software an.
- Achten Sie darauf, ob irgendwo links, rechts oder unten versteckt auf einer Internetseite von Preisen oder Kosten die Rede ist.
- Vorsicht bei Begriffen wie «kostenlos» - erst recht, wenn persönliche Angaben verlangt werden.
- Lassen Sie sich beraten, falls Sie in eine Abofalle getappt sind. Das Konsumentenforum (www.konsum.ch) hilft kostenlos und ist neutral. Rat erteilt auch die Stiftung für Konsumentenschutz (www.konsumentenschutz.ch)
Beispiele von Kostenfallen
- sudoku-welt.com
- opendownload.de
- fix-downloaden.com
- win-loads.net
- vorlagen-archiv.com
- grusskarten-versand.com
- basteln-heute.com
(Quelle: Deutsche Verbraucherzentrale)
S. T.* ahnt nichts Böses, als sie die kostenlose Bürosoftware Open Office auf ihren Laptop herunterlädt. Wenig später beginnt der Ärger: Die Proinkasso GmbH aus dem deutschen Hanau fordert sie in einer E-Mail auf, 173,21 Euro zu überweisen. S. T. hat die Software auf Fix-downloaden.com heruntergeladen - und ist in die Kostenfalle getappt. Beim Angebot handelt es sich um eine der typischen Kostenfallen-Websites, wo Nutzer beim Download plötzlich kostenpflichtige Abo-Verträge eingehen oder zu anderen Zahlungen verpflichtet werden. Die Betreiber werben auf Opendownload.de und unzähligen weiteren Sites mit vermeintlichen Gratis-Downloads von Software, Grusskarten, Backrezepten, Horoskopen und anderen Dingen. Hinter den Seiten, aufgelistet von der deutschen Verbraucherzentrale (siehe Link), stehen meist Unternehmen aus Grossbritannien und Deutschland.
Persönliche Angaben verlangt
Der Trick ist immer derselbe: Vor dem Herunterladen müssen Nutzer «nur» ein Formular mit ihren Angaben ausfüllen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Die AGB, in denen plötzlich von Kosten die Rede ist, werden oft klein gedruckt und unauffällig am Rand der Internetseite platziert, sind manchmal sogar nur über einen diskreten Link abrufbar. Dagegen wird mit Farben, Bildern oder Aussagen wie «gratis» oder «Jetzt downloaden» grossflächig für den Download geworben.
«Wir haben täglich mit solchen Fällen zu tun und erhalten pro Jahr mehrere Hundert Beschwerden», sagt Muriel Uebelhart, Geschäftsführerin, des Schweizer Konsumentenforums. Bei der Hälfte aller Anfragen ginge es nur um solche Angebote. Wie viele in die Falle tappen, zeigt das Beispiel Opendownload.de. Open Office wurde dort 114'180-mal heruntergeladen. Die deutsche Verbraucherzentrale schätzen, dass in den letzten Jahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz bereits Hunderttausende Konsumenten in die Kostenfalle getappt sind und plötzlich ein Abo gelöst haben. Weil die Seiten oft auch belanglose Inhalte anbieten, die im Netz zuhauf gratis erhältlich sind, denken viele Nutzer gar nicht daran, dass hier Kosten entstehen könnten.
Urkundenfälschung vorgeworfen
Die Betreiber der Seite scheuen keinen Aufwand, um ihre Geschäfte durchzuziehen: Haben sie genug Adressen für eine Mahn-Welle gesammelt, ändern sie manchmal sogar Details der Seite: Plötzlich sind dann deutliche Angaben zur Kostenpflicht zu sehen. «So meinen die Konsumenten, sie hätten es beim ersten Mal übersehen», sagt Uebelhart. Kaum jemand wisse später noch, wie er auf die Seite gelangt sei. Die dubiosen Angebote findet man via Google, sie sind im Web gut verlinkt und werden auch in Spam-Mails beworben.
Haben die Betreiber erst einmal die persönlichen Angaben der Nutzer, kommen die Inkassobüros ins Spiel - wie das bei Leserin S. T. der Fall war. Sie reagiert nicht auf die Forderung, die Eintreiber lassen nicht locker und verschicken regelmässig weitere Nachrichten. Der Ton wird immer aggressiver. «Sind Sie sich wirklich über die Ernsthaftigkeit Ihrer Lage im Klaren?», schreibt Proinkasso am 8. August in einer Mail an S. T., die baz.ch/Newsnetz vorliegt. Doch damit nicht genug: «Zuletzt erhielt ich sogar einen eingeschriebenen Brief», erzählt die Leserin. Doch auch davon liess sie sich nicht beeindrucken und drohte den Mahnern schliesslich mit dem Konsumentenschutz. Seitdem hat sie nichts mehr gehört.
Auf keinen Fall zahlen
Die wochenlange, teils monatelange Belästigung hat Methode: Die Leute werden damit eingeschüchtert und unter Druck gesetzt. Manchmal werde ihnen sogar Urkundenfälschung vorgeworfen, weil sie das Internetformular nicht korrekt ausgefüllt hätten. Auf keinen Fall solle man aber bezahlen, so Uebelhart. «Wer das tut, akzeptiert den Vertrag.»
Sie rät eher, gar nicht erst auf die Forderungen zu reagieren und allenfalls eine Konsumentenorganisation zu kontaktieren. Zwar erhalte man weiter Korrespondenz, aber irgendwann würden die Inkassobüros aufgeben. «Uns ist jedenfalls kein Fall bekannt, bei dem es dann auch wirklich zu einer Betreibung kam.» Für Konsumentenorganisationen ist klar, dass der Vertrag unter täuschenden Bedingungen zustande gekommen ist. Trotzdem wirkt die Drohkulisse: In der Schweiz bezahlen laut Uebelhart viele Konsumenten die Rechnung - aus Angst, dass es sonst noch schlimmer wird. Wie viele genau nachgeben, ist unklar.
Preis nicht in AGB verstecken
Nach Auskunft des Juristen beim Schweizer Konsumentenforum muss auf den Internetseiten der Preis gleich gross angeschrieben sein, wie der Text mit dem Anmeldebutton (auf dem steht, dass es gratis ist). Ebenso darf der Preis nicht ganz unten auf der Seite erscheinen und auch nicht in den AGB versteckt sein. Oft sei die Registrierung gratis, der Gebrauch der Dienstleistung aber nicht. Da werde absichtlich falsch formuliert.
Die Inkassobüros beschäftigen bereits Gerichte: In Deutschland verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe Anfang September eine Inkasso-Anwältin zu Schadenersatz. Sie verschickt im Auftrag eines Grusskarten-Anbieters Mahnbescheide. Der Vorwurf des Amtsgerichts: Beihilfe zum versuchten Betrug. Vor Gericht kam der Fall, weil ein Rechtsanwalt und seine Mandantin, eine Geschäftsfrau, gegen die die Inkasso-Anwältin klagten, die täglich bis zu 10'000 Euro eintrieb.
Die Richter urteilten auch, dass für die Aboseiten keine zivilrechtliche Forderung bestehe, da es für den normalen Verbraucher überhaupt nicht erkennbar gewesen sei, dass das Angebot etwas kosten soll. Ein solches Vorgehen von Internetseiten-Betreibern bezeichnet das Amtsgericht als Beihilfe zum versuchten Betrug.
*Initialen von der Redaktion geändert (baz.ch/Newsnetz)
Erstellt: 11.09.2009, 11:53 Uhr
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43 KOMMENTARE
Laut Impressum: Stand 24.09.09... laut IHK bereits mitte 2006 wegen unlauterem Verhalten von der Inkasso Holding herausgenommen^^ Handelsregister Hanau HRB 7142 Ust-IdNr. DE217 317 845 Geschäftsführer: Stefan Straßburg Zum Inkasso zugelassen: Zulassungs-/Aufsichtsbehörde i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ist der Präsident des Oberlandesgeri
@R. Stöckli: Wenn Sie die CD selber verschlampen, sind Sie auch selber schuld. In einem Schuhladen erhalten Sie ja auch keinen Ersatz, wenn Ihr Hund den rechten Schuh zum Spielen missbraucht hat. Oder? Manche Konsumenten kennen echt die Grenze nicht: Für eigene Fehler sollen andere bezahlen!
habe auch schon solche schreiben erhalten. auch schon von ch-inkasso büros. kann beruhigt sagen, dass ihr diese schreiben einfach ignorieren könnt. wir haben hier gut funktionierende betreibungsbüros. wenn eine berechtigte forderung besteht, geht man zu dieser instanz. in diesen fällen bestand aber nichts und darum versuchen die alles andere!
......... und wie verhalte ich mich, wenn unsere Swisscom der Steigbügelhalter dieser Gauner ist?
Die Drohbriefe sind äusserst unangenehm und das ist natürlich gewollt. Auch ich habe nichts bezahlt; die einzigen Spesen waren für einen eingeschriebenen Brief in dem ich auf die aktuelle Gesetzeslage în der Schweiz hinwies. Seither ist Ruhe. Konsumentenvereinigungen in CH, D und A haben Formbriefe bereit. Anders verhält sich der Fall bei Raubkopien. Forderungen sind dann berechtigt!
Zur Info. Aktuell steht in Deutschland eine Anwältin deshalb wegen Betrugsversuchs vor Gericht. Da sie vermutlich verurteilt wird, wird sich das Problem relativ bald auflösen.
@Rolf Stöckli. Was erwarten Sie eigentlich? Haben Sie die CD verschlampt oder der Händler? Also muss dieser auch nicht für Ihre Unachtsamkeit aufkommen
Wer auch nur ein bisschen etwas von Recht versteht, weiss das in diesen Fällen (wie etwa Megadownloads) nie und nimmer ein rechtsgültiger Vertrag entstanden ist, weil die Angaben zur Kostenpflicht im Kleingeschriebenen praktisch nicht sichtbar sind. Das ist auch der Grund weshalb es noch nie zu einer Betreibung gekommen ist...die Abzocker wissen genau, dass kein Vertrag besteht...
Niemand, aber auch wirklich niemand, liest die AGB der verwendeten Software. Wer sie gelesen hätte, würde diese Programme nie verwenden. Es ist wie bei Medikamenten mit einer langen Liste von möglichen Nebenwirkungen! Das will man wirklich nicht wissen. - Was mich an der ganzen Sache stört, ist die Rolle der Internet-Provider, die derartige Inhalte zulassen und auch daran verdienen.
Schlimm an der ganzen Sache ist, bekommen Sie Ihr Geld nicht, bekommt man von der Intrum Justitia in Schwerzenbach plötzlich schreiben, mit Androhung einer Betreibung. Aus Geldgier, beteiligen sich hier auch Schweizer Inkasso Büros
- Schreiben an die Firma, dass man eine Zahlung ablehnt, auf Rechtsanwalt / Inkassoschreiben nicht reagiert, einem gerichtlichlichen Mahnbescheid widerspricht und die Sache gerichtlicht geklärt haben möchte - Einschalten der Staatsanwaltschaft - Bei der Bank der Firma eine Kontoschliessung wg. Betrug beantragen - Anonyme Anzeige gegen die Firma bei der Steuerbehörde wegen Steuerhinterziehung
Vorbeugen ist besser als heilen: Für Mozillas Firefox gibt es ein Add-on, das einem vor gefährlichen Webseiten warnt: WOT.
Sollte man den Fehler begehen und sich Software von solchen Seiten downloaden, und zusätzlich im Anschluss ein solches Schreiben erhalten, so ist es am besten, darauf nicht zu reagieren. Denn selbst wenn aus juristischer Sicht eine Forderung seitens des Anbieters besteht, so dürfte dieser kaum die Kosten aufwenden, jemanden in der Schweiz zu betreiben.
Genau, das ist richtig. Auf keinen Fall bezahlen und auf keinen Fall mit diesen Firmen in Kontakt treten. Die Schreiben einfach ignorieren. Es wird im Normlfall kaum etwas passieren, vorallem, wenn man nicht in Deutschland wohnt. Zudem gibt es meistens zu diesen Inkasso-Firmen Websites, die klar machen, dass es hier um Abzockerei geht.
@Hr. Mayer, leider ist das mit den falschen Angaben in dem Formular nicht so einfach, da die IP-Adresse gespeichert werden. Aber ich empfinde diese Briefe sehr nett und antworte manchmal auch und erfreue mich sehr netter und amüsanter Post. Leider lassen sich doch viele Nutzer von den Mahnbüros einschüchter :(
Ich mach mir mittlerweile einen Spass daraus, mich auf solchen Seiten zu registrieren um anschliessend Briefe von den Inkassobüros zu erhalten. Das verusascht denen nur Kosten. Die Briefe landen dann sofort im Altpapier. Wenn das genug Leute machen, ist das nicht mehr lukrativ für diese Abzocker. Leider hab ich noch nie einen eingeschriebenen Brief erhalten. Aber ich gebe nicht auf.
Ich kann einfach nicht glauben das doch tatsächlich Leute für solche Downloads ihre wahren persönlichen Daten ins Internet schicken...Hallo?? Eine Fantasie-email Adresse bei Hotmail oder sonst einem anbieter aufsetzen und fertig! Warum wohl wird vor allem Kindern immer wieder gesagt niemals persönliche Daten ins Internet zu stellen, hm? Müssen sich wohl auch die Erwachsenen mal wieder sagen lassen
Was ich nicht verstehe, warum sich so viele Leute hier fast "freuen", diesen Quatsch mitgemacht zu haben. Wenn sie das Internet irgendwie verstehen würden, hätten sie für "Gratis-Software, Updates usw." a) nie Namen und Adresse angegeben und b) wenn schon, dann zuerst die AGB's durchgelesen. Es gibt genügend seriöse Seiten und/oder Softwareanbieter, bei denen man völlig anonym downloaden kann.
Man muss sich einfach bewusst sein, dass wenn man von einem Deutschen Gericht zur Zahlung verurteilt wurde, dass das Schweizer Betreibungsamt und die Schweizer Gerichte diese Urteile ohne erneut zu prüfen umsetzen. Ich hatte einmal die Illussion, es gelte in der Schweiz Schweizer Recht. Also trotzdem aufgepasst.
Die Masche lohnt sich wahrscheinlich durch den Anteil der Opfer, die dann doch bezahlen - eine Betreibung für so kleine Beträge würde sich wohl sowieso nicht lohnen. Aber solche Halunken machen den Internet-Markt kaputt, indem sie die Vertrausensbasis beschädigen. Gibt es denn keine Grundlage, die eine Bestrafung von Amtes wegen ermöglichen würde?
Gar nicht antworten ist wohl die erste "Antwort". Dann müsste seitens der Forderer eine Betreibung eröffnet werden, welche mit Rechtsvorschlag abgewehrt wird. Danach käme die Rechtsöffnung seitens des Betreibers zum Zuge um den Rechtsvorschlag zu beseitigen. Dann käme die gesamte Praxis der Anbieter wohl ziemlich ins Schleudern.
Mir wurden solche Mahnungen von einer "Anwaltskanzlei Schulze" für Dienstleistungen bezahlen müsse, die ich nie und nimmer in Anspruch genommen habe. Ironischerweise ist das Datum der Rechnung aus dem Jahr 1970. (!) Ich habe mal bei der deutschen Botschaft nachgefragt. Die meinten, ich soll mich bei der Anwaltskammer in Deutschland beschweren. Ist mir aber einfach zu blöd.
Ich freue mich immer über Post von solchen Inkassobüros. Mit jedem Schreiben, vor allem den eingeschriebenen, ziehe ICH denen (Porto)Kohle aus der Tasche. Denn bezahlen tue ich nichts, das mir mit Abzocke aufgedrängt wird. Schade dass es Leute gibt, die sich einschüchtern lassen ohne sich über die genaue Rechtslage zu erkundigen. Die bezahlen halt meine Freude mit. Sorry, das möchte ich nicht.
Seit ich auch in die Downloadfalle gelaufen bin (in meinem Fall Open Office), lese ich die AGB's sehr gründlich durch, bevor ich einen Haken setze - auch (oder gerade wenn) ich in Eile bin.
Ein kurzes "googeln" nach dem genannten Anbieter und schon ist man informiert. "Achtung Betrüger.. " usw. findet man sehr schnell raus.
Hatte da mal so ein Problemchen mit "Megadownloads" mit Sitz in Wien, mit eigenem Inkassobüro (praktisch). Als die mich anmahnten, antwortete ich, dass ich nichts bestellt hätte und nicht zahlen werde und im Falle einer Betreibung mir ene Klage wegen Kreditschädigung vorstellen könnte. Als Antwort meinenten die nur sie seien überzeugt dass ich zahlen werde, dann kam nichts mehr. Also nie zahlen.
Nicht nur Inkassounternehmen erlauben sich solche Interneteskapaden! Habe im Juni bei Aldi ein Navigerät der Firma Medion gekauft und leider die Daten-CD dazu verloren. Auf Anfrage ob mir eine Ersatz-CD geliefert werden kann, bekam ich eine Mail, in welcher mir mitgeteilt wurde, ich müsse eine solch für 72.00 Euro erwerben. WICHTIGER HINWEIS, diese Mail darf nicht weitergereicht werden! Gohts no!!
Mir ist ebenfalls mal ein derartiges Missgeschick passiert, als ich mir eine eigentlich Gratis-Software (DivX) herunterladen wollte. Einen Monat später bekam ich die erste Zahlungsaufforderung und war natürlich total in Panik, da man als Student nicht gerade das nötige Kleingeld hat um einen 2-Jahres-Vertrag. Mittlerweile habe ich mich aber an die ständigen Drohmails gewöhnt... :)
auch mich hat man so reingelegt,ich habe bis zuletzt nicht reagiert bis die aufgegeben haben.
Sicher - diese Abzockerei ist schlecht. Allerdings sind die Betroffenen nicht ganz unschuldig. Man gibt doch nicht einfach überall seine (richtigen) Daten an. Meine Daten gebe ich grundsätzlich nur an, wenn ich etwas kriegen möchte (per Post). Alle anderen brauchen grundsätzlich keine Daten. Wieso ist eine Postadresse für den Download eines DivX Players nötig? Ergo Daten nicht angeben.
Ich wurde 2-mal von verschiedenen Inkasso-Büros angegangen, nachdem ich mich vorab mit klaren Worten weigerte, zu zahlen - die Forderungen seien bei meinem Anwalt. Auf eine zweite Mahnung per E-Mail stieg ich nicht mehr ein. Dann kam das Inkassobüro mit einem nicht eingeschriebenen Brief. Ich zerriss ihn und ab in den Papierkorb. Das war vor mehr als einem Jahr. Habe nie mehr was gehört.
Es wird oft versucht. Wenn man versucht, an einen alten Treiber zu kommen (z.B. von einem Hersteller, den es nicht mehr gibt), so gerät man schnell an eine Seite, wo jemand alles mögliche von mir wissen will, nur weil er einen Treiber anbietet, den er nicht mal geschrieben hat. Sobald es auch nur heisst "um an den Treiber zu kommen, müssen Sie hier gratis registrieren", ist bei mir der Ofen aus.
Ich fiel selber auf eine deutsch Internetseite herein, die zu Zwecken der Ahnenforschung vollständige Adress- und ander Angaben wollte. Was folgte, waren Rechnungen aus Deutschland und zuletzt immer dreistere Forderungen von einem Inkassobüro in Wien. Ich erhielt total rund 30 Schreiben mit immer frecheren Forderungen. Ich habe nie geantwortet und nie bezahlt. Nach rund 30 Briefen war dann Ruhe.
Hab schon öfter solche Post bekommen. Auf keinen Fall zahlen. Ein Kleber auf den Briefumschlag mit dem Aufdruck: "Refusé. Bitte Adresse streichen" und in den nächsten Postbriefkasten damit. Bin noch nie betrieben worden. Eigentlich schade, würde die Sache gern mal durchziehen. Aber diese Leute wissen schon, weshalb sie mich nicht betreiben.
Mir ist es ebenfalls gleich ergangen wie im Bericht erwähnt. Zweimal bekam ich eine Aufforderung zu bezahlen andernfalls werde die Betreibung eingeleitet. Wollte den Betrag auch schon begleich da habe ich einen Tip von der Bank erhalten, an welche ich den Betrag in Deutschland einzahlen sollte. Duch die Blume wurde ich darauf hingewiesen nicht zu bezahlen oder den Empfänger nochmals zu überprüfen
Gilt nicht nur bei den Inkasso-Trickster sondern ganz allgemein; nicht bei jedem Schnarr gleich zusammenzucken!
Ist mir auch schon passiert. Bei mir war's ein Anwalt aus Düsseldorf. Kurz seinen Namen gegoogelt und ca. 20'000 Hits mit dem Stichwort 'Betrüger', 'Achtung', usw. sowie ein vorgefertigtes Schreiben des dt. Verbraucherschutzes gefunden. Dieses mit einigen Anmerkungen in eigener Sache engänzt und per Mail versandt. Seither nichts mehr gehört.
Nicht nur rein Deutsche Inkassobüros haben diese Masche drauf. Die Intrum Justitia in 8603 Schwerzenbach, wollte von unserem 7 Jährigen Sohn CHF 198.- . Sie vertreten einen Gläubiger in Deutschland, behauptet die Intrum Justitia. Eine feine Gesellschaft, diese Leute von den Inkassobüros.
Ist mir auch schon passiert, weil ich eine "Gratisversion" des DivX-Filmkonverters runtergeladen hatte. 2 Wochen später erhielt ich eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros aus Köln. Den Wisch habe ich weggeworfen und seit dem nie mehr was gehört :)!
Ist mir auch schon passiert! Einfach nicht einschüchtern lassen und die Schreiben so ablegen wie es sich gehört (ins Altpapier!)! Dauert dann halt ein paar Monate mit regelmässigen Schreiben, aber es passiert nichts weiter, mein Wort drauf! Nie, nie nie auch nur einen Rappen bezahlen, auch wenn man das Bedürfnis hat, so die Sache schnell zu einem Ende zu bringen!
Ist mir auch passiert. Plötzlich erhielt ich ein Schreiben mit dem Titel "Letzte Mahnung". Anrufen kann man da nur kostenpflichtig. Da ich tags darauf in den Sommerurlaub gefahren bin, hab ich den Betrag halt überwiesen. Was mir nicht ganz klar ist, ob ich mein sogenanntes Abo im Nachhinein noch schriftlich kündigen muss, oder ob das von selbst ausläuft.
Ich habe auch schon so Schreiben gekriegt. NICHTS BEZAHLEN!! Sie geben irgendwann wie im Text beschrieben auf.
es sollte möglich sein, solche firmen umgehen zu schliessen und den stecker zu ziehen!
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