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Staatsanwalt schwächt Anklage gegen Web-Piraten ab

Aktualisiert am 18.02.2009

Im Prozess gegen die Betreiber der Internet-Tauschbörsen-Website The Pirate Bay hat die schwedische Staatsanwaltschaft nach Angaben der Verteidigung einen wichtigen Anklagepunkt fallengelassen.

Staatsanwalt Hakan Roswall werde heute mitteilen, dass der Vorwurf im Zusammenhang mit der Herstellung der Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material fallengelassen werde, erklärte am Dienstag der Anwalt Per Samuelsson.

Die Anklage werde sich stattdessen auf Beihilfe zur Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material konzentrieren, sagte Samuelsson. Das sei eine sensationelle Entscheidung. «Es ist so, als ob sich die Hälfte der Anklage in Rauch aufgelöst hat.»

Die vier Angeklagten müssen sich aber weiter wegen des Vorwurfs des Verstosses gegen das Urheberrecht verantworten. Ihnen drohen dabei bis zu zwei Jahre Haft und Schadenersatzforderungen der Musik- und Filmindustrie.

Die Angeklagten haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie verweisen darauf, dass Pirate Bay selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereithält. Die Website vermittelt den Nutzern Verbindungen zu einem Ort, an dem zum Beispiel ein Song zum Download bereitsteht. (AP)

Erstellt: 18.02.2009, 09:00 Uhr

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