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Street View: Japan viel härter als die Schweiz
Von Jan Knüsel. Aktualisiert am 08.09.2009 6 Kommentare
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In der Schweiz ist seit der Aufschaltung von Google Street View eine Kontroverse über die Rechtmässigkeit solcher Panoramabilder entfacht. Der eidgenössische Datenschutzbeauftrage Hanspeter Thür hat nach eine Unterredung mit Google gefordert, dass das Bundesgericht das Recht auf das eigene Bild zu klären habe.
Die Schweiz ist aber nicht das einzige Land, wo sich die Behörden mit Google Street View befassen. Auch in Japan wurden Klagen über den Missbrauch der Privatsphäre wegen unzureichender Zensur laut. Bereits im Mai dieses Jahres musste Google Japan zahlreiche Panoramabilder aus einer 40 Zentimeter tiefer angelegten Perspektive neu aufnehmen, da sich die Beschwerden über unfreiwillige Einblicke in Wohnungen gehäuft hatten.
Google Japan hat zwar von Anfang an den Leuten die Möglichkeit gegeben, Beschwerden und Aufforderung zur Löschung von Inhalten direkt abzulegen. Dies genügte dem japanischen Ministerium für Inneres und Kommunikation aber nicht. Im August hat es Google Japan aufgefordert, seine Bemühungen um den Schutz der Privatsphäre auszuweiten.
Vorankündigung von Aufnahmen nötig
So hat das Kommunikationsministerium verlangt, dass Google künftig öffentlich bekanntgeben muss, wo und wann der Aufnahmewagen für die Panoramabilder durchfahren wird. Über eine Informationsbroschüre müssen die lokalen Behörden und die betroffenen Einwohner vor einer Street-View-Aufnahme benachrichtigt werden.
In der Broschüre muss klar angegeben sein, wie sich die Bilder löschen lassen. Eine Telefonnummer von Google ist ebenfalls notwendig. Zudem müssen sie den Menschen, die keinen Internetanschluss haben, die Möglichkeit geben, ihre Beschwerden gegen eine unerlaubte Street-View-Aufnahme möglichst einfach deponieren zu können. Hierfür hat Google bereits ein Callcenter eingerichtet.
Die böswillige Zweitverwendung von Bildern
Die Aufregung um Street View hat sich in Japan jedoch immer noch nicht gelegt. Denn seit kurzem machen vermehrt Klagen über böswillige Zweitverwendungen von Street-View-Bildern auf Webseiten von Drittpersonen die Runde. Google musste auch hier Abhilfe versprechen.
Künftig können sich entsprechende Opfer direkt bei Google melden. Falls der Tatbestand der Ehrverletzung oder Belästigung gegeben ist, muss Google den Administrator der betroffenen Webseite auffordern, die Bilder sofort vom Netz zu nehmen. Weigert sich der Administrator, so wird die Webseite in der Google-Suche blockiert. Japan ist das erste von neun Street-View-Ländern, das sich der Problematik der Zweitverwendung angenommen hat.
Bedenken bleiben
Das Ministerium für Kommunikation hat die Verbesserungen von Google als «vorausschauend» gelobt. Trotzdem halten manche Japaner diese Massnahmen für nicht ausreichend. Opfer von böswilligen Zweitverwendungen von Street-View-Bildern müssen sich so immer noch direkt an Google wenden und nur Google alleine entscheidet, ob ein Bild tatsächlich potenziell schädigend oder illegal ist.
Eine unparteiliche Entscheidungsinstanz fehlt, das Opfer ist von der Kulanz des Internetgiganten abhängig. Und selbst wenn die Webseite von der Google-Suche blockiert würde, gäbe es für den Administrator immer noch die Möglichkeit, die schädigenden Street-View-Bilder auf einer neuen Webseite mit neuer Adresse zu publizieren.
Google reagiert auf staatlichen Druck
Google Schweiz hat nach einer Unterredung mit Hanspeter Thür ebenfalls gelobt, Verbesserungen in die Wege zu leiten. Noch fehlt der staatliche Druck wie in Japan. Denn erst die klaren Worte nach Verbesserungen durch das Kommunikationsministerium haben Google Japan zum Handeln bewogen.
Das Ministerium hat zu diesem Zweck diesen August 49 schädigende Street-View-Fälle von Menschenrechtsorganisationen, Anwälten, lokalen Behörden und Privatpersonen zusammengetragen und daraus konkrete Forderungen formuliert. (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 08.09.2009, 09:54 Uhr
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6 Kommentare
Ich habe in meinem Rechtsstudium gelernt,dass man Leute auf der Strasse frei fotografieren kann,dass dies aber im privaten Bereich verboten sei.Zum privaten Bereich gehört z.B.auch das Haus respektive alles innerhalb einer Umfriedung.Die Umfriedung braucht keine Hacke zu sein,sondern kann auch bloss Rasen etc.sein. Google verstösst klar gegen die Grenzen.Dies musss man juristisch nicht abklären. Antworten
Meines Erachtens genügt die blosse Verpixelung von Gesichtern nicht. Selbst wenn ein Gesicht zB. wie oben vor einem "Liebeshotel" unkenntlich gemacht wird, so erkennen nahestehende Dritte (zB. Arbeitgeber, Ehefrau etc.). die Person trotzdem anhand anderer Merkmale wie Kleidung, Körperhaltung etc. Die Persönlichkeitsrechte sowie die Rechte am eigenen Bild bleiben verletzt auch bei Verpixelung. Antworten
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