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Street View: Thür und Google bald vor Gericht?
Aktualisiert am 14.09.2009 8 Kommentare
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Wie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür in einer Pressemitteilung schreibt, seien seit der Aufschaltung des Online-Dienstes Google Street View Mitte August bei ihm zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung auf mangelhafte oder fehlende Unkenntlichmachung von Gesichtern oder Nummernschildern eingegangen.
Auch eigene Recherchen von Thür hätten «zahlreiche problematische und nicht genügend anonymisierte Bilder zu Tage gebracht». Dazu gehören laut Hanspeter Thür Bilder aus Privatstrassen oder Gärten, die für Passanten nicht einsehbar sind – für die Kamera auf den Google-Autos jedoch sehr wohl.
Die Forderungen des Datenschützers
Thür hält hält fest, dass es zum Schutz der Privatsphäre eine vollständige Anonymisierung von Gesichtern und Autokennzeichen brauche. Er fordert daher, dass Google
- eine verbesserte Lösung zur vollständigen Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen erarbeitet,
- der Anonymisierung im Umfeld heikler Einrichtungen wie z.B. Spitälern, Schulen oder Gefängnissen besondere Beachtung schenkt,
- Aufnahmen aus Privatstrassen löscht, wenn keine Einwilligung vorliegt,
- Aufnahmen von umfriedeten Orten (Höfe, Gärten) entfernt und künftig die Kamera entsprechend niedriger montiert,
- sowohl eine Woche vor den Aufnahmen als auch eine Woche vor deren Aufschaltung informiert, welche Städte und Dörfer betroffen sind, und dass Google
- keine neuen Bilder von Schweizer Strassen aufschaltet, bis die Rechtsfragen geklärt sind.
Google müsse dem Eidgenössischen Datenschützer nun innert 30 Tagen mitteilen, ob es die Empfehlung annimmt oder nicht. Lehne das Unternehmen diese ab oder befolgt es sie nicht, könne Thür ans Bundesverwaltungsgericht gelangen.
Google zeigt sich konsterniert
Google zeigt sich über diese Stellungnahme Thürs «sehr enttäuscht». Wie Peter Fleischer, Google Privacy Counsel, ausführt, habe sich das Unternehmen «sehr gefreut, von den Schweizer Datenschutzbehörden grünes Licht für die Veröffentlichung des Produkts zu bekommen». Diese Freude habe sich allerdings in Enttäuschung verwandelt, «als Herr Thür wenige Tage nach dem Launch seine Meinung änderte und sich dafür einsetzte, die Nutzer daran zu hindern, den Anblick der Schweizer Städte und Gemeinden in Street View zu geniessen».
Google hat laut Unternehmensangaben Hanspeter Thür unter anderem folgende Verbesserungsvorschläge unterbreitet.
- Verbesserte Verwischung von Nummernschildern: Es habe sich herausgestellt, dass die Schweizer Nummernschilder sehr ungewöhnlich seien, verglichen mit den Nachbarländern – sie seien kleiner und deswegen schwerer erkennbar.
- Verbesserte Verwischung von Gesichtern: Seit kurzem gibt es laut Peter Fleischer eine neue Version der Software zur Erkennung und Verwischung von Gesichtern. Google werde diese Aktualisierung schnellstmöglich in das Produkt integrieren.
- Überprüfung sensibler Orte: In einer Stadt gebe es bestimmte Gegenden, die heikler seien als andere. «Dort fotografiert zu werden, könnte einzelne Personen in Verlegenheit bringen. Dieses Thema werden wir berücksichtigen, um einen bestmöglichen Schutz der Privatsphäre der Menschen sicherzustellen», sagt Peter Fleischer.
- Information der Öffentlichkeit über Aufnahme-Fahrten. Google arbeite an einer Möglichkeit, genauere Informationen über die Einsatzorte unserer Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
Juristischer Streit vorprogrammiert
Dass Thür auf diese angebotenen Lösungen nicht eingehen will, hält Fleischer für bedauerlich. Er hält fest, dass das Unternehmen «jeglicher Klage energisch entgegentreten» werde.
Street View ist eine Erweiterung von Google Maps. Der Dienst wurde vor rund drei Wochen in der Schweiz lanciert. Virtuell via Internet besucht werden können sieben Schweizer Städte. (rek)
Erstellt: 14.09.2009, 15:34 Uhr
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