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Gamer als virtuelle Kriegsverbrecher
«Illusion schrankenloser Gewalt»: Computerspiele in der Kritik.
Bei Computerspielen wird das humanitäre Völkerrecht oft missachtet. Dies geht aus einer Untersuchung von Pro Juventute und der Schweizerischen Gesellschaft für Völkerstrafrecht (Trial) hervor, die 20 Spiele auf ihre Verträglichkeit mit universell anerkannten Regeln des Kriegsrechts überprüfte.
Das Ergebnis sei ebenso ernüchternd wie die Realität, schreiben die beiden Organisationen am Donnerstag zu ihrer Untersuchung. Die Regeln des humanitären Völkerrechts seien in vielen Fällen nicht Teil der Spielanlage.
Einzelne Spiele als Ausnahme
Zivilpersonen oder geschützte Objekte wie Kirchen und Moscheen könnten ungestraft angegriffen werden, in Verhörszenen seien sanktionslos Folter, unmenschliches oder erniedrigendes Verhalten möglich oder es würden aussergerichtliche Hinrichtungen simuliert.
Immerhin existierten einzelne Spiele, in welchen Tötungen von Zivilpersonen geahndet oder schonende Spielstrategien belohnt würden. Einzelne Beispiele zeigten, dass sich Regeln des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durchaus auch in Kriegsspiele einbauen liessen.
Eine verpasste Chance
Pro Juventute und Trial fordern die Spielhersteller auf, gerade in diesem Bereich ihre Kreativität und den durchaus vorhandenen Innovationsgeist einzusetzen. Es komme einer verpassten Chance gleich, wenn der virtuelle Raum die Illusion schrankenloser Gewalt vermittle. (rek/ap/)
Erstellt: 19.11.2009, 13:48 Uhr


