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TV-Nutzer sollen Set-Top-Box frei wählen können

Der Bund will mit einer Gesetzesänderung sicherstellen, dass Fernsehzuschauer nicht mehr die Hardware ihres Kabelnetzanbieters benutzen müssen.

Digitales Fernsehen: Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es eine Set-Top-Box.

Digitales Fernsehen: Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es eine Set-Top-Box.

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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am Mittwoch eine Anhörung dazu eröffnet. Interessierte können ihre Stellungnahme bis zum 10. Mai beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) einreichen.

Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es eine Set-Top- Box, welche die digitalen Signale im Fernsehgerät sichtbar macht und verschlüsselte Programme entschlüsselt.

Programme für frei erhältliche Boxen

Wenn die Anbieter von digitalem Fernsehen nicht auf eine Verschlüsselung verzichten wollen, sollen sie neu verpflichtet werden, ihren Kundinnen und Kunden ein Grundangebot von mindestens 50 Fernsehprogrammen anzubieten, das sie auch mit frei erhältlichen Set-Top-Boxen konsumieren können.

Dies erfordert ein Zugangsberechtigungssystem, das über eine Steckkarte in die Set-Top-Box eingeführt werden kann, wie das Uvek festhält. Das System darf insgesamt nicht teurer sein als der Abonnementspreis für das Grundangebot mit eigener Set-Top-Box.

Befristete Ausnahmeregelung

Für Fernmeldedienstanbieter wie Swisscom, die ihre Programme über das Internet verbreiten, wird diese Verpflichtung für zwei Jahre ausgesetzt. Eine befristete Ausnahmeregelung rechtfertige sich aus technischen Gründen und wegen des noch fehlenden Set-Top-Boxen- Marktes, schreibt das UVEK.

Mit der Gesetzesänderung soll das Anliegen einer Motion von SP- Ständerätin Simonetta Sommaruga umgesetzt werden, die das Parlament mit abgeändertem Text an den Bundesrat überwiesen hat. In der Schweiz schauen 1,32 Millionen aller 3,33 Millionen Haushalte digitales Fernsehen, die meisten (600'000) über Kabelnetze und Satellit (360'000). (rek/sda)

Erstellt: 10.02.2010, 12:54 Uhr

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