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Tatort Facebook
Von Oliver Meiler. Aktualisiert am 05.10.2010 11 Kommentare
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Das ist die Geschichte eines jungen Franzosen, 19 Jahre alt, aus einer Ortschaft mit dem schönen Namen Loc-Maria-Plouzané in der Bretagne, der auf eigentümliche Art landesweit bekannt wurde.
An einem Samstag im letzten Januar ging er mit Freunden aus. Es muss ein feuchtfröhlicher Abend gewesen sein. Jedenfalls fuhr er auf dem Heimweg betrunken um einen Verkehrskreisel, was den Gendarmen wohl deshalb auffiel, weil er die Kurve nicht perfekt hinkriegte. Sie hielten den Wagen an und forderten alle Insassen auf, den Rest des Heimwegs zu Fuss zu machen. Das Auto mussten sie stehen lassen.
Am folgenden Tag dünkte es den arbeitslosen Mann, er müsse seinen vielen Freunden auf Facebook ( 31.91 -3.39%) nun einmal mitteilen, was er von den Gendarmen in seiner Region halte, mit denen er in seinem jungen, recht bewegten Leben schon oft zu tun hatte. Und das ist nicht viel: Er nannte sie (und die Ausdrücke sind hier aus protokollarischen Gründen unvermeidbar) «Hurensöhne» und verhiess, er werde sie alle «ficken». «Le Journal du Dimanche» schreibt, solche Entgleisungen höre man sonst in der Ausnüchterungszelle.
Urteil verschlafen
Der Bretone aber schrieb sie auf die «Wall» seiner Facebook-Seite, so etwas wie die öffentliche Pinnwand im sozialen Netzwerk, für jeden sichtbar. Das fiel lange niemandem auf – warum hätte es auch? Dort steht ja so viel. Im Sommer aber, als die Gendarmerie nach dem Mann fahndete, der ihr eine falsche Wohnadresse angegeben hatte, fand sie die Böswilligkeiten im Netz – beim Googeln wohlgemerkt: So recherchiert die Polizei neuerdings. Und sie zeigte ihn an.
Vor einigen Tagen wurde er nun wegen Beleidigung von Amtspersonen zu drei Monaten Haft und einer Busse von 1200 Euro verurteilt. Es ist dies eine Premiere in Frankreich. Internet sans Frontières, eine Vereinigung für die Promotion der Meinungsfreiheit im Netz, hält das Vorgehen der Polizei für fragwürdig und das Strafmass für völlig überzogen. Offenbar fiel die Strafe aber auch deshalb etwas höher aus, weil der junge Mann nicht zur Urteilsverkündung erschienen war. Seine Mutter erzählte den Medien, ihr Sohn habe den Termin wohl verschlafen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 05.10.2010, 19:19 Uhr
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11 Kommentare
Meinungsfreiheit ist nicht Beleidigungsfreiheit. Die Buße erscheint mir ganz legitim. Es ist nur schade, dass es bei der Buße verbleibt und die scheinbar nötige Erziehung wohl ausbleibt. Der Mann scheint ja ganz schön viel Frust mit sich herumzutragen, mit dem er nicht umzugehen weiss. Ein bisschen Rat wäre da schon sinnvoller als eine blanke Buße. Antworten
Das Problem (nein - das eigentliche Problem ist die jämmerliche Privacy Policy von Facebook!) ist wohl, dass der Junge seine Wall nicht so gesperrt hatte, dass nur Freunde seine Einträge sehen können. Was man über Google findet, ist wohl "öffentlich", auch wenns auf Facebook steht. Hätte ein Polizist über einen Freund des Mannes den Eintrag suchen müssen, sässe die Justiz wohl am kürzeren Hebel. Antworten
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.





