Kultur
Die totale Bibliothek auf einen Klick
Von Martin Ebel. Aktualisiert am 06.05.2009 5 Kommentare
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Die Vorstellung ist bestechend: Alles, was je schriftlich niedergelegt und veröffentlicht wurde, soll der ganzen Menschheit zur Verfügung stehen. Die totale Bibliothek: Das ist der Traum der Aufklärung, Erziehung durch Wissen. Das Internet, diese Wundermaschine unserer Tage, könnte ihn erstmals Wirklichkeit werden lassen. Theoretisch geht das, denn im Netz lassen sich unendliche Datenmengen speichern, finden und abrufen: eine alles umfassende Sammlung, die jeder benutzen kann und die sich, da das Wissen explosionsartig wächst, ständig erweitert.
Nicht nur in der Theorie. Die Praxis ist schon in vollem Gang. Der Internetgigant Google hat vor fünf Jahren begonnen, Bücher einzuscannen. Grosse amerikanische Universitäten, die selbst nicht die Mittel zur kompletten Digitalisierung haben, stellten ihre Bestände zur Verfügung: die University of Michigan, die Bibliotheken von Harvard und Stanford und die New York Public Library.
Auch europäische Institutionen schlossen sich an, so die Bodleian Library in Oxford, aber auch die Bayerische Staatsbibliothek in München. Diese legt allerdings Wert darauf, dass nur rechtefreie Werke eingescannt und ins Netz gestellt werden dürfen – das sind solche, deren Autoren länger als 70 Jahre tot sind. Für diese muss nach dem Urheberrecht keine Erlaubnis mehr eingeholt und kein Nachkomme entschädigt werden.
Keinen Autor oder Verlag gefragt
In den amerikanischen Bibliotheken hat Google dagegen alles gegriffen, was ihm unter den Scanner kam: rechtefreie Werke, dazu vergriffene Bücher, deren Urheberrecht aber noch nicht erloschen ist, aber auch lieferbare und Copyright-geschützte Titel. Gegen dieses dreiste Vorgehen – Google hat keinen Autor oder Verlag um Erlaubnis gebeten – hatten die American Authors Guild und die Association of American Publishers Klage eingereicht. Nach langen und teuren Verhandlungen wurde im vergangenen Oktober vor dem zuständigen New Yorker Gericht ein Vergleich eingebracht. Dieser muss, bevor er rechtsgültig wird, noch gerichtlich bestätigt werden.
Der Vergleich umfasst im englischen Original 132 Seiten und ist auch für Juristen eine harte Nuss. Die Kernpunkte: Google darf mit dem Einscannen fortfahren (sieben Millionen Bücher sind bereits erfasst, 15 Millionen sollen es insgesamt werden). Bei nicht mehr lieferbaren, aber urheberrechtlich noch geschützten Werken darf das Unternehmen den digitalisierten Inhalt verkaufen; bei noch lieferbaren geschützten Werken nur dann, wenn der Rechteinhaber es ausdrücklich erlaubt. Google darf ausserdem bibliografische Angaben ins Netz stellen, kleine Auszüge zeigen («Snippets») und Werbung einblenden. Google hat sich bereit erklärt, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen, mit knapp 35 Millionen Dollar den Aufbau eines Buchrechteregisters zu finanzieren und die Autoren mit 63 Prozent an allen Einnahmen zu beteiligen, die Google mit ihren Büchern erzielt. Für das bereits geschehene ungefragte Einscannen bekommt jeder Autor ausserdem auf Antrag 60 Dollar überwiesen.
US-Sammelklage, globale Wirkung
Die amerikanischen Verbände feiern den Vergleich als grossen Erfolg. Er hat aber über die Vereinigten Staaten hinaus Wirkung. Die rechtliche Spezialität der amerikanischen «class action» – Sammelklage – bedeutet, dass sie für alle Mitglieder einer «class» gilt, also hier auch für europäische Autoren. Wird der Vergleich rechtskräftig, müssen auch sie sich mit Google auseinandersetzen. Sinnvoller als jede Einzelaktion ist es allerdings, die rechtliche Seite den Institutionen zu überlassen, die ohnehin schon damit befasst sind, individuelle Ansprüche kollektiv wahrzunehmen: den Urheberrechtsgesellschaften. In der Schweiz ist dies Pro Litteris, in Deutschland die VG Wort, in Österreich die Literar-Mechana.
Die VG Wort hat bereits entschieden, mit Unterstützung des Börsenvereins folgendermassen vorzugehen: die Rechte an den bereits eingescannten Büchern geltend machen und verlangen, dass sie aus dem Google-Verzeichnis herausgenommen werden, was laut Vergleich möglich ist («removal»); das Scannen weiterer urheberrechtlich geschützter Bücher untersagen; die 60 Dollar Entschädigung einziehen und an die Autoren verteilen. Die Pro Litteris will sich der VG Wort anschliessen.
Beim Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband, SBVV, stört man sich nicht an der Digitalisierung durch Google schlechthin – das Einscannen vergriffener Bücher gibt diesen ja ein neues Leben und deren Autoren möglicherweise neue Einnahmen –, sondern an dem «handstreichartigen Vorgehen» Googles (so SBVV-Geschäftsführer Dani Landolf). Der Justiziar des deutschen Börsenvereins, Christian Sprang, spricht gar von einer «kalten Enteignung». Man kann es auch Diebstahl nennen. Sich erst fremdes Gut aneignen und dann über eine Entschädigung verhandeln: Das hat schon einen hohen Unverschämtheitsfaktor.
Man kann es auch anders sehen. Autoren vergriffener Bücher hoffen auf eine neue Öffentlichkeit, Verlage auf neue Einnahmen für ihre Ladenhüter. Anderen mag es peinlich sein, dass ihre Jugendsünden plötzlich im Netz stehen. Auch der Verfasser gesteht ambivalente Gefühle ein, als seine längst verstaubte Dissertation von 1985 plötzlich bei Google auftauchte. Und dann gibt es noch die «Waisenkinder», die «Orphans»: Bücher, deren Rechteinhaber nicht bekannt sind. Auch die kommen dank Google digital wieder in den Umlauf.
Vom Massenscanning überrollt
Wohltäter Google? Dass das Unternehmen bei der ganzen Sache kein hochentwickeltes Unrechtsbewusstsein hat, liegt auch an unterschiedlichem Rechtsverständnis in den USA und Europa. So kennen die Amerikaner den Begriff des «fair use», nach dem die unautorisierte Nutzung von geschütztem Material möglich ist, wenn es der öffentlichen Bildung dient. Google beruft sich mit seiner digitalen Aneignung geistigen Eigentums kühn auf den «fair use». Zum andern verstehen Amerikaner das Copyright vor allem als Vorschrift zur Regelung kommerzieller Nutzung. In Europa betont das Urheberrecht viel stärker das Recht des Autors, über sein geistiges Eigentum selbst zu verfügen. Was Google getan hat, ist nach diesem Verständnis ein klarer Rechtsbruch. Und der soll auch noch im Nachhinein gerechtfertigt werden?
Die Verärgerung der Europäer rührt aber auch von dem Gefühl her, überrollt worden zu sein: sowohl von Googles Massenscanning als auch von dem Vergleich und der Erkenntnis, dass sie davon betroffen sind. Die Haltung hiesiger Urheber schwankt zwischen Empörung und Fatalismus; da man eh machtlos sei gegen Google, meinen viele, müsse man das Beste daraus machen.
Googeln heisst Wissen beschaffen
Ausserdem fällt es vielen schwer, ein Unternehmen als «Krake» zu dämonisieren, das man doch tagtäglich und gerne nutzt. Wer etwas sucht, bedient sich zuallererst der Google-Suchmaschine, so sehr, dass googeln schon zum Synonym für Wissensbeschaffung im Netz geworden ist. Das fleissige Heinzelmännchen im Rechner, das in Sekundenbruchteilen auf jede Frage tausend Antworten gibt – und das noch gratis –, könnte sich aber zum Monopolisten des Wissens aufschwingen, der die Buchschätze der Welt beherrscht und dann auch die Preise für ihre Nutzung diktiert.
Das fürchten sogar einige Amerikaner. Etwa die Mitglieder der New York Law School, die eine Vertagung des Gerichtsentscheids erreicht und das Kartellamt eingeschaltet haben. Ihr juristischer Feldzug wird ausgerechnet vom Konkurrenten Microsoft finanziert, der eigene Digitalisierungsanstrengungen im vergangenen Jahr aufgegeben hat. Auch Robert Darnton, den Leiter der Bibliotheken von Harvard, die selbst von Google gescannt werden, schreckt die Macht eines marktbeherrschenden Anbieters von Buchinformationen und -inhalten.
Freier Zugang wird Traum bleiben
Für den Nutzer wird die Aussicht auf den freien Zugang zu allem Gedruckten wohl ein Traum bleiben. Und das ist auch gut so. Denn was der Geist produziert, sollte zwar allen Menschen dienlich sein – aber daran verdienen soll erst einmal der, der es produziert hat. Dann der, dem er die Vervielfältigung und Verbreitung überlässt, also die Verlage und Buchhändler. Und dann gern auch ein Datenhändler wie Google – wobei der im Umgang mit Büchern kein Monopol bekommen darf (wie er es mit seiner Suchmaschine praktisch schon erreicht hat).
Nur Konkurrenz sorgt für faire Preise; deshalb darf es keine Alleinverfügung über Teile des Wissensschatzes geben, wie Google das etwa für die «Orphan books» anstrebt. Es gibt Konkurrenzunternehmen zur Google-Datenbank wie die «Europeana» oder die deutsche «Libreka»; sie haben nur dann eine Chance, wenn Google nicht sowieso alle Bücher hat. Der Nutzer mag einen Monopolisten für die Suche praktisch finden; er sollte aber an die Folgen denken (und an seinen Geldbeutel).
Schreibzunft fürchtet um Erwerb
Dass alles Vorhandene verfügbar und kostenfrei sein muss: Diese Forderung haben schon die Internet-Pioniere erhoben. Immer mehr Menschen hängen ihr an, seit das Netz dies technisch möglich macht. In der akademischen Welt, beileibe kein Nebenschauplatz, hat diese Haltung zu einem heftigen Disput geführt.
Mehr als 1300 Autoren, Wissenschaftler und Verleger (von Ammann über Hürlimann und Kehlmann bis Naumann) protestieren in einem «Heidelberger Appell» nicht nur gegen den dreisten Google-Vorstoss, sondern auch gegen die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen. Diese hat gefordert, dass Forschungsergebnisse, die durch den Einsatz öffentlicher Mittel zustande kamen, der Öffentlichkeit unentgeltlich und digital zugänglich gemacht werden sollen («open access»). Damit, so die protestierenden Akademiker, würden sie als Urheber enteignet – und ganz nebenbei die mittelständischen Wissenschaftsverlage ihre Existenzgrundlage verlieren. Die Vertreter von «open access» argumentieren mit dem freien Austausch der Ideen, ohne den es keinen Fortschritt gebe – ein Urprinzip der Universität.
Hier liegt auch der Unterschied zum Google-Streit. Universitätsangestellte forschen mit öffentlichen Geldern zum Wohle der Öffentlichkeit; also, so könnte man argumentieren, gehören der Öffentlichkeit auch ihre Ergebnisse. Freie Autoren dagegen leben auf eigenes Risiko; ihr Geschäftsmodell beruht darauf, dass ihnen für die Frucht ihrer Fantasie ein angemessener Gegenwert gezahlt wird. Den sollen sie auch bekommen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 06.05.2009, 11:25 Uhr
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5 Kommentare
kommerzielles Wissensmonopol? Wie kann Google ein Monopol auf pubilc domain Literatur haben? Jeder kann doch von der Google-Books-Seite alles public domain kopieren und wiederveröffentlichen was gefällt. Was hier Google vorgeworfen wird, ist, dass sie Erfolg haben wo man selbst das Risiko gescheut hat. Und warum Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors? Warum die Urenkel finanzieren? Antworten
Die Universitäten, die ihren Schatz zur Verfügung stellen, sollten zur Bedingung machen, dass das Wissen wirklich "open access"-mässig verteilt wird, also kein Kuschen vor China oder andern Ländern, die (wie übrigens auch im Tagi heute aufgezählt) den Zugang zu Wissen blockieren und sogar (tödlich) strafbar machen. Leider ist Google geld- und machtgierig wie alle Giganten. Antworten
Viele regen sich über Microsoft und deren Monopol auf. Im Gegensatz zu google kann ich aber beim Office durchaus auf eine gute Alternative ausweichen. Seit gewarnt. Google is the new evil empire! Wenn wir wüsten, was google alles über jeden einzelnen von uns weiss... Antworten
Wir sehen hier ein weiteres kleines Signal, das uns die Potenz des Internez bezüglich Wissensverteilung zeigt, wahrscheinlich in Potenzen grösser als dies der Buchdruck von Guttenberg ermöglichte. Genau wie im Zahlungsverker, Briefverker und im CD Markt und anderen Funktionen stellt sich die harte Frage, wozu Braucen wir Verlage, wenn wir unser Werk direkt übers Internet verteilen können. Antworten








Christoph Stückelberger
Ein hilfreicher Artikel über die gegenwärtige harte Auseinandersetzung. Was anzufügen ist: Google hat durchaus Verdienste mit dem Scannen alter Werke. Aber es grenzt fast an imperialistische Allmachtsphantasien zu meinen, damit sei die ganze Welt erfasst. Grosse Teile der Wissensproduktion besonders aus dem globalen Süden (kleine Bibliotheken) wird davon weiterhin nicht erfasst. Antworten