Wenn man Bankdaten kaufen darf, darf man dann auch foltern?

Interview: Rico Bandle. Aktualisiert am 02.02.2010 193 Kommentare

Der Kauf von gestohlenen Bankdaten hat unter Juristen einen Streit ausgelöst. Doch was sagt der Philosoph? Ist der Datendieb ein moderner Robin Hood? Ein Gespräch mit Ethik-Professor Peter Schaber.

Für den Philosophen unethisches Verhalten: Angela Merkel rechtfertigt den Kauf gestohlener Bankdaten.

Für den Philosophen unethisches Verhalten: Angela Merkel rechtfertigt den Kauf gestohlener Bankdaten.
Bild: Reuters

Angela Merkel will Geld für Diebesgut bezahlen. Ist das ethisch haltbar?
Nein. Hier gilt der Grundsatz: Der gute Zweck heiligt nicht alle Mittel.

Weshalb nicht, schliesslich geht es – aus deutscher Sicht – immerhin um die Überführung von Kriminellen?
Wenn das schon reichen würde, um Rechtsverletzungen zu legitimieren, gäbe es noch viele andere Gründe. Denken Sie nur an die Folter bei der Terrorbekämpfung, um an Informationen zu gelangen. Ich denke, wie übrigens die meisten meiner Berufskollegen, dass dies nicht haltbar ist.

Die deutsche Regierung macht eine einfache Rechnung: Was kostet uns die Liste und was bringt sie uns.
Das ist absurd und verkürzt. Nicht zuletzt, weil es allein ökonomische Kosten berücksichtigt. Stellen Sie sich vor, was ein solches Denken für Konsequenzen hat.

Welche denn?
Dass man eine Person umbringen kann, um mit den Organen fünf Leben retten zu können. Das ist ein reines Horrorszenario. Wenn man solche Kalkulationen als Rechtfertigung akzeptiert, ist exakt das die Konsequenz.

Kommen wir zurück zum Datenklau. Wäre es nicht auch unmoralisch dem deutschen Steuerzahler gegenüber, die Daten einfach unberücksichtigt zu lassen?
Es geht nicht um Daten, die jemand beiläufig bzw. unbeabsichtigt mitbekommen hat, sondern um Diebesgut. Zudem will der Dieb mit der Weitergabe nicht Unrecht aufdecken, sondern Geld verdienen. Er hat keinerlei moralische Absichten, er will nicht dem deutschen Gemeinwesen helfen, sondern sich bereichern. Und der Staat ist offenbar bereit, diese Bereicherungsabsichten zu bedienen.

Wenn der Dieb kein Geld verlangt hätte, wäre dann sein Handeln ehrbar, ein moderner Robin Hood?
Es wäre in der Tat weniger verwerflich. Aber es bleibt ein Diebstahl. Das spricht gegen die Handlung. Selbst wenn keine Bereicherungsabsicht vorliegt, kann ich das nicht gutheissen. Unrecht darf nicht mit Unrecht bekämpft werden und es kann nicht schon durch die Verhinderung von Unrecht gerechtfertigt werden.

Gibt es nicht Fälle, in denen es legitim ist, Unrecht zu begehen um an Recht zu kommen?
Schon, man denke nur an das Hitler-Regime. Dort war es sicherlich legitim, geltendes Recht zu brechen, um Menschenleben zu retten. Aber wir diskutieren hier einen konkreten Fall, bei dem es um Bereicherung geht. Besonders stossend ist, dass sich ausgerechnet der Staat auf einen solch zweifelhaften Handel einlässt. Ein Rechtsstaat hat eine gewisse Sorgfaltspflicht, die hier klar gebrochen wird.

Was können die Konsequenzen sein, wenn ein Rechtsstaat Unrecht begeht?
Zuerst muss ich anmerken, dass die Steuerhinterziehung ein Ärgernis ist, das ich keinesfalls verteidigen möchte. Was mich am Handeln Deutschlands beunruhigt, ist nicht die mögliche Verstimmung zwischen den Staaten, die jetzt überall heraufbeschworen wird, sondern dass der Staat einen Anreiz bietet, illegale Handlungen zu begehen. 2,5 Millionen Euro sind nicht zu unterschätzen. Dass der Staat sagt, wir setzten auf Diebe, das ist, gelinde gesagt, einfach unschön.

In der Diskussion um den Datenklau werden von Deutscher Seite zurzeit verschiedene Analogien zitiert. Darf der Dieb mit einem Kronzeugen verglichen werden?
Beim Datenklau setzt der Staat quasi einen Anreiz zum Begehen von Unrecht. Das ist etwas ganz anderes als beim Kronzeugen, wo der Staat die Herausgabe von Informationen mit Strafminderung belohnt.

Und mit einem Whistleblower?
Wer auf Missstände hinweist, der begeht in der Regel kein Unrecht. Das ist etwas anderes als wenn jemand Diebstahl begeht – auch wenn mit diesem Diebesgut womöglich Unrecht aufgedeckt werden kann.

(baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 02.02.2010, 11:51 Uhr

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193 Kommentare

Engelhard Mazanke

02.02.2010, 14:11 Uhr
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Jetzt werden schon Philosophen gefragt! Aus deutscher Sicht ist die Sache ganz einfach: würden schweizer Banken nicht jedem, der offensichtlich Dreck am Stecken hat, gerne ein Konto eröffnen, und würden die Schweizer Regierung und ihre Behörden in Sachen Steuerbetrug so kooperieren wie sie es vor einem knappen Jahr versprochen haben, dann gäbe es das ganze Theater um geklaute Daten-CDs auch nicht. Antworten


Hubertus Klein

02.02.2010, 11:57 Uhr
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Lieber Professor Schaber, wenn Sie glauben, das es bei der Terrorbekämpfung ohne Drangsalierungen abgeht, dann sind Sie leider noch nicht im wahren Leben angekommen. Und wenn Sie tatsächlich für Ihre Kollegen sprechen, dann wird mir Angst und Bange um Ihren Lehrstuhl. Antworten



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