Kultur

Happige iPod-Steuer: Für die Künstler gibt's nur Brosamen

Von Rico Bandle. Aktualisiert am 23.08.2008

Eine Gebühr auf iPods soll Künstler für Kopien entschädigen. Die Konsumenten zahlen viel - die Musiker aber profitieren kaum.

Unterliegt der Leerträgervergütung: iPod Nano.

Unterliegt der Leerträgervergütung: iPod Nano. (Bild: Keystone)

Infobox

Verteilung Leerträgervergütung Audio

Suisa (nicht theatrale Musik) 58.7%
Swissperform (Interpreten) 25%
SuisseImage (audiovisuelle Werke) 9.78%
ProLitteris (Literatur, bild. Kunst) 4.37%
SSA (theatrale Werke) 2.15%


So viel erhält ein Urheber von der Suisa

Fiktives Beispiel: Ein Urheber schreibt für einen Interpreten einen Hit (Musik und Text). Dieser Song ist einer von 10 auf der CD des Interpreten, die 5000 Mal verkauft wird. Der Song ist 4 Minuten lang, das Werk wird 180 Mal auf einem SRG Sender gespielt.

Total Einnahmen aus Leerträgervergütung: CHF 129.42

Das Total von CHF 129.42 entspricht für den Urheber rund 7 Prozent der
Erträge aus Tonträgerlizenzierung und Sendungen der SRG.
(Quelle: Suisa)

Die iPod-Steuer oder Leerträgervergütung verteuert die Geräte massiv: Beim Kauf eines Geräts mit einer Kapazität von 32 Gigabyte zum Beispiel rund 42 Franken. Der Aufschlag soll als Entschädigung für die Künstler dienen, deren Werke auf das Gerät kopiert werden. Nur: wie kommt das Geld zu den Künstlern?

Eine Antwort zu finden ist nicht so einfach – der Suisa-Vertreter benötigte über eine Stunde, um dem Journalisten das System zu erklären. Und selbst der Fachmann hat nicht den gesamten Überblick. Denn: Fünf Gesellschaften sind an der Verteilung beteiligt; die Suisa, die für die «nicht-theatralische Musik» zuständig ist, verteilt bloss 58,7 Prozent der Leerträgervergütung. Nach welchen Kriterien die anderen Gesellschaften ihr Geld verteilen, ist nicht Sache der Suisa.

Verkäufe und Ausstrahlungen entscheidend

Vom Suisa-Anteil gehen nur 80 Prozent direkt an die Künstler (Urheber) beziehungsweise deren Labels. Die Suisa zweigt 10 Prozent für die Verwaltung ab und 10 Prozent für die Vorsorgestiftung und die «Suisa-Stiftung für Musik».

Die weitere Verteilung unterliegt einem Schlüssel, bei dem die Anzahl Ausstrahlungen im Radio und Fernsehen sowie die verkauften CDs relevant sind. «Es liegt nahe, dass vor allem kopiert wird, was aktuell im Umlauf ist, gespielt und verkauft wird», sagt Suisa-Sprecher Martin Wüthrich.

Überweisung teurer als Auszahlungsbetrag

Viel springt für die Künstler aber nicht heraus - um auf einen dreistelligen Betrag zu kommen, sind hohe Verkaufs- bzw. Abspielraten nötig (siehe Rechenbeispiel links). Viele Künstler Künstler sehen Ende Jahr überhaupt nichts: Von den 6700 Bezugsberechtigten wurden letztes Jahr ca. 2500 gar nicht ausbezahlt – die Überweisung wäre teurer gewesen als der zu überweisende Betrag.

«Von mir aus könnte man die Leerträgervergütung abschaffen, das meiste Geld fliesst ohnehin ins Ausland», sagt Manu Gehriger, der mit dem Schweizer Musik & Medienverband 300 Bands und Labels vertritt. Martin Wüthrich von der Suisa sieht das anders: «Viele Mitglieder machen fast keinen Umsatz und deshalb auch keine Leerträgervergütung. Für die Profis jedoch handelt es sich oft um mehrere Tausend Franken pro Jahr. Damit ist die Leerträgervergütung ein substantieller Beitrag an die Existenzsicherung dieser Musiker.» (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 23.08.2008, 23:28 Uhr


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