Fall Lucie im «Club»: «Tat hätte sich vermeiden lassen»

Von Michèle Binswanger. Aktualisiert am 18.03.2009 8 Kommentare

Kompetent und zugleich etwas hilflos wirkte die Runde, die sich gestern zum «Club» traf, um die Frage zu diskutieren: Warum musste Lucie sterben? Man war sich einig: Es wurden Fehler gemacht. Aber der Mensch bleibt ein Risiko.

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Die Runde im Club diskutiert den Fall Daniel H.

   

Abscheuliche Taten wie jene von Daniel H. schrecken uns auf. Man sucht nach Ursachen, fragt sich, wo das System versagt hat und ob strengeren Massnahmen nicht mehr Sicherheit bringen würden. Das war im gestrigen Club nicht anders. Und tatsächlich gab es im Fall Lucie, der eigentlich ein Fall Daniel H. ist, vermeidbare Fehler, wie sich herausstellte.

Im ersten Drittel der Diskussion ging es um Daniel H.s Vorgeschichte. Risikoanalyst Frank Urbaniok, die Opfer-Anwältin Miriam Zwald und Josef Sachs, leitender Arzt forensische Psychiatrie Klinik Königsfelden waren sich einig, dass H.s Gewaltpotenzial eng mit seinem Drogenkonsum verknüpft war. Oder wie Sachs es so treffend wie unbefriedigend formulierte: «Es war eine Kombination von Umständen.»

Keine Gitter vor den Fenstern

Daniel H. wurde zu vier Jahren Arbeitserziehungsmassnahme verurteilt, die er im Massnahmezentrum Arxhof absolvierte. Direktor Renato Rossi erklärt, wie im Arxhof mit Tätern gearbeitet wird, erzählt auch über Täter Daniel H., der verschiedene Massnahmen durchlief und gute Reaktionen gezeigt haben soll. Moderator Koller aber interessiert sich mehr für die Sicherheitsaspekte in der Anstalt: «Der Arxhof ist drei mal teurer als der Strafvollzug. Da gibt es keine Gitter vor den Fenstern, richtig? Wie kommt man zu einem so grossen Mass an Vertrauen?»

Rossi entgegnet, dass es da zwar keine Gitter gäbe, dass aber Regeln und Menschen die Täter binden würden. Immer wieder benutzt er die Wendung «wie unsere Erfahrung zeigt». Vor dem Hintergrund des Mordes an Lucie Trezzini wirken diese «Erfahrungen» als reichlich schwache Basis für die Resozialisierung eines so labilen Täters. Viel naiver aber wäre es zu glauben, dass Gitter an den Fenstern solche Gewalttaten verhindern könnten.

Selbst Hardlinerin blieb ruhig

Tatsächlich, sagt Frank Urbaniok, Experte für Risikoanalysen bei Gewaltverbrechern, hätte es laut Schweizer Strafrecht die Möglichkeit gegeben, den neunzehnjährigen Daniel H. zu verwahren. Doch wäre das aufgrund seiner ersten Tat gerechtfertigt gewesen? Urbaniok macht zudem darauf aufmerksam, dass 99 Prozent aller Täter, Sexualstraftäter und Gewalttäter, irgendwann entlassen werden, eine Tatsache, der sich die Gesellschaft irgendwie stellen muss.

Urbaniok sieht die Lösung zum besseren Schutz dieser Gesellschaft in Risikoanalysen und in langfristigen, spezialisierten Therapien. Man mag dahinter Eigennutz wittern, aber Urbaniok spricht mit nüchternem Verstand die richtigen Punkte an. Das Strafrecht, meint er, sei traditionell auf Strafe ausgerichtet gewesen. Die Entwicklung hin zur Prävention, zum Schutz der Öffentlichkeit, sei relativ jung und könnte noch ausgebaut werden.

Erstaunlicherweise blieben die Rufe nach Verschärfung des Strafrechts aus. Selbst Hardlinerin Karin Keller-Sutter, Justizdirektorin Kanton St.Gallen, meinte: «Ein Blick auf Amerika zeigt, dass strengere Gesetze die Gewaltproblematik nicht unbedingt entschärfen.» Aber sie bemängelt die Neigung der Vollzugsexperten, sich an romantisierten Bildern zu orientieren.

Bewährungshilfe zu langsam?

Therapierte Täter, so Urbaniok, haben ein deutlich geringeres Rückfallrisiko. Doch gerade die Therapeuten scheinen dazu prädestiniert, das Wohl der Täter mehr zu gewichten, als jenes der potentiellen Opfer. Wenn Bewährungshelferin Pia Neuhaus schildert, wie man bei Verstössen gegen die Bewährungsauflagen vorzugehen pflegt, beschleichen einen Zweifel, ob hier mit der nötigen Strenge agiert wird: «Wir reden mit den Leuten, es gibt eine Mahnung, wir begegnen ihnen aber auch mit Verständnis. Und Sanktionen können wir gar keine ergreifen.»

Sachs bringt es auf den Punkt: «Man hätte die Tat verhindern können, wenn die Bewährungshilfe reagiert hätte. Auflagen sind Auflagen, und wenn sie nicht eingehalten werden, muss man schneller reagieren.» (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 18.03.2009, 12:57 Uhr

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8 Kommentare

John Falstaff

18.03.2009, 18:28 Uhr
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"Urbaniok sieht die Lösung zum besseren Schutz dieser Gesellschaft in Risikoanalysen und in langfristigen, spezialisierten Therapien". Für einen Vergewaltiger/Totschläger gibt man bis zu 500.-/Tag aus. Ein lebenslang hart arbeitender Rentner kommt auf knapp 2000.-/Mt. Rente. Moral an der Geschicht': Töte, und Vater Staat scheut keinen Aufwand für Dich. Komische Moral in unserer Zeit, oder nicht? Antworten


Sabine Loeffel

18.03.2009, 14:15 Uhr
Melden

Herr Alder hat absolut recht. Es gibt einige mit massiven Persönlichkeitsstörungen und mangelnder Impulskontrolle, die unter Drogen v.A. Kokain mit Alkohol und Sedativas zu Taten fähig sind wie D.H.. Sie haben dann auch kein Unrechtbewusstsein und sehen nichts Falsches in ihren Taten. Dies ist bekannt, auch den Therapeuten, aber solange eben "nichts" passiert, sind auch Anzeichen dazu nichts Wert. Antworten



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