Kultur
Sexueller Missbrauch: Polanski will Verfahrenseinstellung
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Wie die «Los Angeles Times» am Dienstag berichtete, hat der 75-jährige Filmemacher einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht in Los Angeles eingereicht.
Polanskis Anwälte machen gelten, dass bei dem Prozess im Jahr 1977 Staatsanwälte und Richter Verfahrensfehler begangen hätten. Dies sei jüngst in einer Dokumentation des US-Senders HBO zum Vorschein gekommen. Polanski besitzt die französische Staatsbürgerschaft. Bei der Einreise in die USA droht ihm derzeit eine langjährige Haftstrafe.
Der Regisseur war 1977 wegen Sex mit einer 13-Jährigen angeklagt worden. Er hatte von dem Mädchen Aufnahmen für eine Modezeitschrift gemacht. Laut Anklageschrift gab er dem jungen Model Alkohol und vergewaltigte es. Nach Polanskis Darstellung stimmte das Mädchen der sexuellen Beziehung zu.
Samantha Geimer, das damalige 13-jährige Opfer, sagte neulich der Zeitschrift «Vanity Fair», man solle den Regisseur wieder in die USA einreisen lassen. «Ich finde, er hat für seine Tat genug gebüsst.»
Nach Europa abgesetzt
Die Anwälte beider Seiten einigen sich auf ein Schuldeingeständnis des Regisseurs im Gegenzug für eine geringere Strafe. Kurz vor der Verkündung des Strafmasses setzte sich der Filmemacher jedoch nach Frankreich ab. Das Verfahren konnte so nicht zum Abschluss gebracht werden.
Polanski ist seither nicht mehr in den USA gewesen. So blieb er 2003 auch der Oscar-Verleihung in Los Angeles fern, bei der er für das Holocaustdrama «Der Pianist» nominiert war und die Trophäe als bester Regisseur gewann. (mbr/sda)
Erstellt: 03.12.2008, 12:57 Uhr
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