Steiner verklagt die «Weltwoche» auf 30'000 Franken

Am Freitagabend hat der Regisseur Michael Steiner nach Angaben seiner Firma Klage auf Persönlichkeitsverletzung gegen Roger Köppel und einen Journalisten eingereicht.

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Lastet ein Fluch auf diesem Film? Bilder aus dem ersten Trailer von Michael Steiners abgedrehtem, aber noch nicht fertiggestellten Film «Sennentuntschi».

   

Steiner reagiert damit auf Vorwürfe, die in der Zeitschrift «Weltwoche» publiziert worden waren, wie seine Firma Kontraproduktion AG heute in einer Mitteilung schreibt. Das Rechtsbegehren verlangt demnach, die Weiterverbreitung des Artikels zu untersagen, den Artikel aus allen Archiven zu entfernen, das Urteil in der «Weltwoche» zu publizieren – und Steiner eine Genugtuung von 30‘000 Franken zu bezahlen.

Die Klage richtet sich laut der Mitteilung gegen Roger Köppel, Verleger und Chefredaktor, den Redaktor Philipp Gut und die Weltwoche AG – wegen Behauptungen, die angeblich nicht stimmen, und wegen Behauptungen, die – ungeachtet des Wahrheitgehalts – persönlichkeitsverletzende Behauptungen über Steiner enthalten haben sollen.

«Abrechnungen für einen Escort-Service, Kokain...»

In der Pressemitteilung sind dazu einige Beispiele aufgeführt, wie der folgende Auszug aus dem Artikel: «Abrechnungen für einen Escort-Service, Kokain und Falschaussagen zur Erlangung von Bundesgeldern: Wie Erfolgsregisseur Michael Steiner das Prestige-Filmprojekt ‹Sennentuntschi› in den Sand setzte. Die Verantwortung will er nicht übernehmen.»

Auch «Weltwoche»-Äusserungen zur Firmenpolitik sind Gegenstand der Klage: «Selber im Aufsichtsgremium der Kontraproduktion sitzend». so zitiert die Pressemitteilung, «machte er (Steiner) den Anwalt Dr. Bruno Seemann zum Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsidenten. Der eher zwielichtige Seemann, bereits vorgängig in Konkursverfahren verwickelt, erwies sich als doppelte Hypothek: Er hatte weder die Finanzen im Griff, noch verfügte er über ausreichend Erfahrungen als Produzent.»

Massive Vorwürfe gegen Steiners Firma

Und schliesslich richtet sich die Klage gegen folgende Sätze aus der «Weltwoche», wie Steiners Firma mitteilt: «In der Buchhaltung der Kontraproduktion AG herrschten chaotische Zustände. Gelder wurden verjubelt und zum Teil zweckentfremdet. Im Jahr 2007 nahm Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer Seemann die Dienste eines Escort-Service in Anspruch – bezahlt hatte er mit einer Firmenkreditkarte, so dass die frivole Buchung in den Abrechnungen der Kontra auftaucht. Insider, die Einblick in die Rechnungslegung hatten, behaupten gar, die AG habe seit zwei Jahren keinen ordentlichen Abschluss mehr vorgelegt. ‹Eine eigentliche Buchhaltung›, bilanziert ein Beteiligter, ‹gab es bei der Kontra nicht.› Steiners Firma war somit bereits in einem fragwürdigen Zustand, als sie für das Projekt "Sennentuntschi" öffentliche Fördergelder (...) beanspruchte.» (raa)

Erstellt: 05.09.2009, 17:52 Uhr

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