Kultur

Gary Moore: Auch bei Lionel Richie und Beethoven abgekupfert

Von Philippe Zweifel. Aktualisiert am 04.12.2008 3 Kommentare

Musikalisches Allgemeingut oder geistiges Eigentum? Im Plagiats-Fall «Still got the Blues» gehen die Experten-Meinungen auseinander. Urteilen Sie selbst.

Für seinen Hit «Still Got The Blues» als Plagiator verurteilt: Der irische Blues-Musiker Gary Moore.

Für seinen Hit «Still Got The Blues» als Plagiator verurteilt: Der irische Blues-Musiker Gary Moore.

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Die Songs im Vergleich

Jud's Gallerys «Nordrach» aus dem Jahr 1974:

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Gary Moores «Still got the Blues» (1990):

Der Schock für Kuschelrocker sitzt noch immer tief. Gestern kam aus, dass Gary Moores' «Still got the Blues» geklaut ist. Wie ein deutsches Gericht bestätigte, ist die Slow-Nummer vom deutschen Musiker Jürgen Winter und seiner Band Jud's Gallery kopiert.

Tatsächlich? Der Schweizer Musiker und Regisseur This Lüscher hat seine Zweifel: «Die Melodie von ‹Still got the Blues› ist sehr geläufig und kommt beispielsweise auch in Lionel Richies ‹Hello› vor». Wer sich in der Musikgeschichte auskenne, werde weiter erkennen, dass auch die Harmonieabfolge altbekannt sei. Lüscher wertet die Melodie als musikalisches Allgemeingut und bezeichnet das Urteil gegen Moore als «ein Witz».

Auch Anleihen bei Beethoven

Dem Argument des musikalischen Allgemeinguts wollte der renommierte Musikprofessor Hermann Rauhe in seinem Gutachten vor Gericht auch nicht widersprechen: «Das Melodiemodell selber weist eine Vielzahl von Parallelen zum Repertoire sentimentaler Liebeslieder auf. Dazu gehört vor allem der initiale Sextsprung. Er ist der Kern des Ohrwurmcharakters dieser Melodie und ist in «Ich liebe Dich so wie du mich» von Beethoven und Schlagern wie «Ramona» oder «Ich weiss, es wird einmal ein Wunder geschehen» vorhanden».

Doch weil sich die Übereinstimmung nicht nur auf die Melodieführung, sondern auch auf Tonart, Habitus der Gitarre, Phrasierung und Tempo erstreckt, kam der Gutachter zum Schluss, dass Moores Song abgekupfert ist: «Die Wahrscheinlichkeit, dass ein so hoher Übereinstimmungsgrad zwischen zwei Melodien auf Zufall beruht, muss als sehr gering eingeschätzt werden», so Rauhe.

Inzwischen haben die Anwälte von Gary Moore angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen. (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 04.12.2008, 13:28 Uhr

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3 Kommentare

Andy R

04.12.2008, 18:13 Uhr
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Der Schweizer Musiker und Regisseur This Lüscher hat seine Zweifel? Aha, wer ist das überhaupt? Wenn man das mal vergleicht ist doch ziemlich klar, dass hier nicht nur die Tonfolge, sondern Phrasierung etc. sehr genau "nachvollzogen" wurden. Wie schon der Gutachter sagt: "auf Zufall beruht, muss als sehr gering eingeschätzt werden". Ich würde eher sagen: praktisch null. Antworten


Horis Onoma

04.12.2008, 21:17 Uhr
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Die Aufnahme von "Nordrach" bei Youtube stammt aus dem Jahre 2007! Ist es nicht wahrscheinlich, dass fragliche Passage aus "Nordrach" in den letzten 28 Jahren von Gary Moores Welthit rückwirkend beeinflusst wurde? Vielleicht gab es ja schon bei der Urfassung eine gewisse Ähnlichkeit. Aber solange ich nicht die Originalfassung von 1974 gehört hab, ist für mich nicht klar, wer hier wen kopiert. Antworten




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