Leben

Was wäre eine gerechte Strafe?

Von Peter Schneider. Aktualisiert am 21.10.2009

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Immer wieder hört man die Klage, dass die Urteile gegen Raser, gewalttätige Jugendliche, Pädophile etc. zu milde ausfallen und dass es schärfere Gesetze und höhere Strafen brauche. Die höchste Strafe ist die Todesstrafe, die Gott sei Dank in vielen Staaten abgeschafft wurde, auch aus der Einsicht, dass sie potenzielle Täter nicht abschreckt. Wenn also die höchste Strafe nicht abschreckt, warum soll dann eine Erhöhung einer kleineren Strafe abschrecken? Weil ja wohl nicht denkbar ist, dass Strafen gänzlich abgeschafft werden, welches ist dann eine gerechte Strafe? D. K.

Lieber Herr K. Eine Strafe allein oder vor allem unter dem Gesichtspunkt der Abschreckung zu verhängen, läuft darauf hinaus, die Frage nach der individuellen Schuld des Täters gegenüber der Wirkung seiner Bestrafung auf andere systematisch zu vernachlässigen. Ein solches Strafregime, bei dem es in erster Linie darum ginge, auf möglichst spektakuläre Weise «Exempel zu statuieren», wäre seinerseits ein Symptom genau jener (tatsächlichen oder behaupteten) gesellschaftlichen Verrohung, als deren Therapie es sich aufspielen möchte. Gerecht jedenfalls wäre es gewiss nicht. Nicht zuletzt auch deshalb nicht, weil die Abschreckungswirkung drastischer Strafen gerade bei kleineren Delikten relativ hoch, bei Kapitalverbrechen jedoch eher gering sein dürfte.

Das A und O eines als gerecht und vernünftig empfundenen Strafsystems dürfte nicht das maximaler Abschreckung, sondern vielmehr das Prinzip der Verhältnismässigkeit sein. So ist bereits das unter der Formel «Auge um Auge» bekannte altorientalische Vergeltungsprinzip der Versuch, exzessive (Blut-)Rache zugunsten einer eng umschriebenen Schadenersatzleistung einzudämmen. Nun geht es im heutigen Strafrecht nicht um Schadenersatz, sondern um eine Sühne der Tat. Und mag diese Sühne auch ihre Wurzeln im Rachegedanken haben, ist sie doch nicht dasselbe wie Rache.

Nach seiner brutalen Entführung durch eine Erpresserbande hat Jan Philipp Reemtsma sich Gedanken darüber gemacht, was die Bestrafung des Täter eigentlich für das Opfer bedeutet: «Das Verbrechensopfer hat von der Bestrafung des Täters nichts, erlitte aber viel, wenn es zu ihr nicht käme.» Darüber hinaus hat die Strafe aber auch eine gesellschaftliche Funktion: Der «Sozialverband», so Reemtsma, «bringt mit der Schwere der angedrohten Strafe zum Ausdruck, für wie hochwertig er das verletzte Rechtsgut hält – anders ausgedrückt: für in welchem Grade ihre Mitglieder das Leben in einer Gesellschaft für unerträglich halten würden, in der die betreffende Norm nicht gelte». (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 21.10.2009, 09:55 Uhr


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