Leben

Das lange Warten auf Wiedereingliederung

Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 27.09.2010 3 Kommentare

Die IV bietet Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Bis es dazu kommt, kann es im Einzelfall Jahre dauern. Zum Leidwesen der Betroffenen.

Bild: Widmer

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Wie sich die Arbeitsfähigkeit bemisst

Versicherte müssen auch radikale Berufswechsel hinnehmen

Selbst die volle Arbeitsfähigkeit kann zu einer ganzen Rente führen. Wie sich die Arbeitsfähigkeit bemisst

Die Berichte der behandelnden Ärzte sind für die IV die Grundlage für eigenen Abklärungen. Ihr Entscheid muss sich aber nicht mit dem Befund der behandelnden Ärzte decken, wie die zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und IV zeigen.

Wenn immer möglich, lässt die IV das Patientendossier durch ihre Regionalärztlichen Dienste (RAD) überprüfen. Sind zusätzliche Abklärungen nötig, beauftragt sie eine aussenstehende medizinische Abklärungsstelle damit, ein Gutachten zu erstellen. Dieses gibt Antwort darauf, wie die Arbeitsfähigkeit und die Eingliederungsmöglichkeiten der versicherten Person konkret aussehen, welches ihre Belastbarkeit ist und wie der künftige Arbeitsplatz aussehen muss. Denn im Vordergrund steht die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Dazu bietet die IV den Versicherten sogenannte berufliche Massnahmen an; diese beinhalten Berufs- und Eingliederungsberatung und wenn nötig auch eine Umschulung.

Reintegration kann bedeuten, dass jemand zwar nicht mehr im angestammten Beruf tätig sein kann, in einem anderen aber trotzdem zu 100 Prozent arbeitsfähig ist. Dann ist dies aus Sicht der IV zumutbar, selbst wenn es einem radikalen beruflichen Abstieg gleichkommt.

Eine solche Herabstufung sei für die Betroffenen zwar demütigend, im Hinblick auf die Rente wirke sie sich aber zu deren Gunsten aus, sagt die Zürcher Rechtsanwältin Susanne Friedauer. Denn die Rente orientiert sich am Invaliditätsgrad und dieser wird bestimmt durch den prozentualen Einkommensverlust, den die Person durch die veränderte Arbeitsfähigkeit erleidet. Je grösser der Unterschied zwischen dem Lohn vor der Beeinträchtigung und dem künftigen theoretischen Lohn, desto grösser die Rente.

Angenommen jemand hat vor der Erkrankung 150'000 Franken verdient und kann danach nur noch ein Einkommen von 40'000 Franken erzielen, dann entspricht das einem Lohnverlust und Invaliditätsgrad von 73 Prozent und berechtigt zu einer vollen Rente. (afi)

Weitere Informationen

Karin Weck (Name geändert) ist ziemlich demoralisiert. Mehr als drei Jahre sind seit ihrer schweren Erkrankung vergangen, vor über zwei Jahren hat sie sich bei der IV angemeldet. Zahlreiche Versuche hat sie unternommen, um den Anschluss in die Arbeitswelt wieder zu finden. Ohne Erfolg. Und noch immer weiss sie nicht, wie es um ihre Erwerbsfähigkeit steht.

Im Mai 2007 bekam die heute 53-jährige Qualitätsingenieurin die Diagnose für eine besonders aggressive Form von Krebs mit schlechten langfristigen Prognosen. Noch im gleichen Monat musste sich Weck einer Operation unterziehen, danach folgten eine mehrmonatige Chemotherapie, der sich eine Antikörper-Therapie anschloss, wie es bei dieser Art von Erkrankung üblich sei.

Frühzeitige Anmeldung

Ihren Job verlor Weck schon nach der Operation, da sie krankgeschrieben war, blieb der Lohn für die folgenden zwei Jahre durch die Krankentaggeldversicherung gesichert. Diese verlangte bereits nach wenigen Monaten, dass Karin Weck sich bei der IV anmelde. Sie selbst schreckte anfänglich davor zurück, zumal sie ja gar keine Rente wollte.

Eine frühzeitige Anmeldung bei der IV sei jedoch unabdingbar, «auch wenn nach wenigen Monaten oft gar noch nicht abzusehen ist, wie es längerfristig mit der Arbeitsfähigkeit aussieht», sagt die Zürcher Anwältin und Sozialversicherungsrechtsexpertin, Susanne Friedauer. Zudem haben Versicherte erst nach einem Jahr Wartezeit Anspruch auf eine Rente.

Leben vom Ersparten

Nach Auslaufen der Krankentaggelder meldete sich Weck bei der Arbeitslosenversicherung, wo sie aber wegen der langen Erkrankung lediglich Anspruch auf eine geringe Pauschale hatte. Diese wurde ihr zudem noch um die Hälfte gekürzt, weil Weck sich lediglich für eine 50-Prozent-Stelle bewarb. So blieben ihr im Monat gerade noch 1200 Franken; nur dank ihrem Erspartem habe sie über die Runden kommen können. Dass die Kürzung der Pauschale gar nicht zulässig ist, wenn gleichzeitig eine IV-Anmeldung läuft, erfuhr Karin Weck erst im Nachhinein durch den «Tages-Anzeiger». Nun ist es fraglich, ob sie das Geld rückwirkend noch einfordern kann, hätte sie doch den Entscheid der Arbeitslosenversicherung innert 90 Tagen anfechten müssen.

Sie habe sich in der Zeit bei der Arbeitslosenversicherung um alle möglichen Teilzeitstellen beworben. «Ich war sogar bereit, als Hobbyköchin zu arbeiten», sagt die ausgebildete Naturwissenschafterin. Doch letztlich habe man ihr auf der Regionalen Arbeitsvermittlung und der Berufsberatung auch nicht weiterhelfen können und sie an die IV verwiesen. Von dieser hat sie in den vergangenen Monaten aber auf Anfrage immer dieselbe Antwort erhalten: Man müsse erst die Arztberichte abwarten.

Die Ausnahme, nicht die Regel

Tatsächlich liege hierin der Hauptgrund, warum es zu Verzögerungen im IV-Verfahren komme, sagt Daniela Aloisi von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich. «Wenn die notwendigen Berichte der behandelnden Ärzte nicht oder nicht vollständig vorliegen, und diese angemahnt werden müssen, dann kann dies mehrere Monate dauern.» Verändert sich in dieser Zeit auch das Krankheitsbild der versicherten Person oder ist deren gesundheitliche Situation noch nicht stabil, sind zusätzliche Arztberichte abzuwarten, was das Verfahren weiter verlängert.

Aloisi räumt ein, dass es auch zu Wartezeiten bei der medizinischen Abklärung durch die IV kommen könne, betont aber, dass eine Verfahrensdauer von über zwei Jahren die Ausnahme sei und nicht die Regel. «Die Hälfte aller IV-Anmeldungen ist heute innerhalb eines Jahres, die andere Hälfte nach zwei Jahren abgeschlossen.» Bei Krebsdiagnosen gehe es noch schneller; da liege die Dauer des IV-Verfahrens bei durchschnittlich sechs Monaten.

Nachhaken beim Arzt

Die IV ist zwar an einer möglichst raschen Reintegration von kranken Personen interessiert, ohne die Berichte der behandelnden Ärzte kann sie nicht aktiv werden, auch wenn die Betroffenen arbeitswillig sind. Für diese ist das schwer nachzuvollziehen, zumal sie selbst kaum Einfluss auf die Verfahrensdauer nehmen können. Seit Februar 2010 informiert die IV zwar schneller, wenn es zu Verzögerungen bei den Arztberichten kommt, und fordert die Versicherten auf, selber beim betreffenden Mediziner nachzuhaken. Mehr können diese aber nicht tun.

Nun scheint die Sache für Karin Weck aber in Gang zu kommen. Vor kurzem erfolgte die medizinische Abklärung auf Geheiss der IV, welche ihr eine 50-prozentige Arbeitsfähigkeit bescheinigt habe, sagt Weck. Kurz darauf hat sie eine Vorladung erhalten, zwecks Abklärung von beruflichen Massnahmen. Sie selbst ist jedoch wenig zuversichtlich, da die lange Verfahrensdauer die Reintegration erschwere: «Ich habe mehr als drei Jahre nicht mehr gearbeitet. Wer wird schon eine Frau meines Alters einstellen, die so lange vom Arbeitsmarkt weg ist.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 26.09.2010, 20:08 Uhr

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3 Kommentare

Andrea Weck

27.09.2010, 11:32 Uhr
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Aus eigener Erfahurng muss ich leider sagen, dass die Vorgehensweise der IV absolut ineffizient und viel zu langwierig ist und teilweise für die Betroffenen wie ein bitterer Scherz wirkt. Und dann wird Geld hinausgeworfen (tausende von Franken pro Fall) für Abklärungen, wo die "Teilnehmer" einfach den ganzen Tag vor einem Bildschirm sitzen und nichts tun weil sie keine Arbeit bekommen. Toll... Antworten


Walter Koller

27.09.2010, 17:19 Uhr
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Dann bin ich also eine Ausnahme, denn ich wurde von der IV über 5 Jahre "betreut". Die Arztberichte lagen vor, aber der "IV-Berufsberater" riet von allem ab, was möglich war. Nach dem fünfjährigen IV-Theater und der fehlenden beruflichen Integration bin ich heute tatsächlich invalid (wertlos). Die IV hat mich zum Invaliden "geprügelt". Ein so entsorgtes Leben in Armut ist überhaupt nicht lustig. Antworten




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