Leben
Der Fall Bono, Teil II: Eine Anwältin verliert den Glauben an die Justiz
Von René Staubli. Aktualisiert am 22.02.2010 87 Kommentare
Interaktiv-Box
Stichworte
Serie
Der Fall Bono
Teil 1: Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte (18. Mai).
Heute Teil 2: Vor Gericht.
Teil 3: Das Schwarzpeterspiel der Versicherungen.
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von baz.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Zwei Wochen nach dem Unfall wird Caroline Bono in der Hirslandenklinik von einem Vertreter der Zürich-Versicherung befragt. Sie erzählt ihm, wie sie am 19. November 2002 mit ihrem Auto in einer Kolonne vor einem Rotlicht am Bürkliplatz stand und plötzlich einen «unheimlichen Knall» hörte, wie ihr schwarz vor Augen wurde, wie sie später ausstieg und die stark verbeulte und aufgeworfene Kühlerhaube des Autos sah, das ihren Wagen von hinten gerammt hatte, wie sie der Bitte der Unfallverursacherin nachgab, den Fall ohne Polizei und Unfallprotokoll zu regeln, weil ihr Kopf zu bersten drohte. Und wie sie nach Hause fahren wollte und schon nach wenigen Minuten anhalten musste, weil ihr übel wurde und der Nacken schmerzte.
«Ja, ich habe das Pedal leicht angetippt»
Vom Gespräch erstellt der Vertreter der Zürich ein Protokoll. Darin steht, Bono habe bestätigt, dass sich ihr Fahrzeug, ein Chrysler Voyager, nach dem Aufprall nicht einmal verschoben habe. Bono bestreitet das. Sie habe lediglich die Frage, ob sie ihren Fuss bei der Kollision auf dem Bremspedal gehabt habe, wie folgt beantwortet: «Ja, ich habe das Pedal leicht angetippt, damit mein Auto, ein Automat, nicht nach vorn rollen konnte.» Das Protokoll ist weder ihr noch ihrem Anwalt zur Unterschrift vorgelegt worden. Doch vor Gericht spielt es eine wichtige Rolle.
Die Zürich ist mehrfach in den Fall involviert: als Unfall- und Krankentaggeldversicherung von Caroline Bono sowie als Haftpflichtversicherung der fehlbaren Lenkerin. Im Mittelpunkt der Gerichtsverhandlungen steht das biomechanische Gutachten (Unfallanalyse), das die Zürich erstellt hat.
Es basiert auf Fotos, welche die Zürich 31 Tage nach dem Unfall gemacht hat. Die Bilder zeigen ein nur leicht beschädigtes Auto der Unfallverursacherin, welches bei der Zürich versichert ist und ihrem Lebenspartner gehört. Bono ist von Anfang an überzeugt davon, dass es sich bei diesem Wagen nicht um das Unfallauto handelt. Ihren Manipulationsverdacht kann sie indessen nicht beweisen.
Die Zürich stellt die Zahlung der Unfalltaggelder im September 2003 mit folgender Begründung ein: «Wir schauen Ihre Beschwerden angesichts der Unfallanalyse als nicht mehr unfallkausal an.» Die Versicherung bestreitet nicht, dass Bono seit dem Unfall höllische Qualen leidet und vollständig arbeitsunfähig ist. Sie ist aber der Meinung, dass nicht der Unfall schuld daran sei, sondern der familiäre und berufliche Druck, unter welchem Bono zum Zeitpunkt des Unfalls gestanden habe. Konkret: die Betreuung der vier Kinder, der Streit mit dem Ex-Mann um die Unterhaltszahlungen und die hohen Leistungserwartungen im Beruf. Dass sämtliche Ärzte, die Bono behandeln, den Fall anders sehen, fällt nicht ins Gewicht.
«Abenteuerlicher Verdacht»
Bono klagt. Doch das Zürcher Handelsgericht (im Haftpflichtprozess gegen die Zürich) wie das Sozialversicherungsgericht des Kantons (im Prozess gegen die Zürich als Unfallversicherer) schützen in den parallel laufenden Verfahren die Argumentation der Versicherung. Die Fotos des nur leicht beschädigten Autos zeigten, dass es sich um einen banalen Unfall handle, der keine derart gravierenden Beschwerden hervorrufen könne – folglich bestehe auch keine Schadenersatzpflicht. Bonos Manipulationsverdacht weist die Zürich als «abenteuerlich» zurück: «Entscheidend ist, dass die Versicherte selbst einräumt, ihr Fahrzeug habe sich durch den Heckaufprall nicht verschoben.»
Das Handelsgericht erteilt den Auftrag zur Erstellung eines unabhängigen biomechanischen Gutachtens. Allerdings basiert auch diese Expertise auf den Fotos des nur leicht beschädigten Autos. Der Gutachter kommt deshalb wenig erstaunlich zum selben Schluss wie die Zürich: «Aufgrund der tiefen Innenbelastung . . . können wir ausschliessen, dass der Zusammenstoss . . . zu den beschriebenen Beschwerden und Befunden geführt hat. Diese müssen somit einen anderen, nicht mit den Methoden der Biomechanik fassbaren Ursprung haben oder auf ein uns nicht bekanntes Ereignis zurückgehen.»
Wucht falsch eingeschätzt
Im Sommer 2007 ordnet Bonos Arzt eine Untersuchung mit einem neuartigen Röntgenverfahren an (FMRI). Dabei wird eine Verletzung am Kopfgelenk sichtbar, die vorher nie diagnostiziert wurde. Dazu kommen Risse an der Umfassung von drei Bandscheiben in der Halswirbelsäule. Ein weiteres Röntgenbild zeigt einen verschobenen Halswirbel. Einige der Verletzungen waren schon auf Aufnahmen, welche unmittelbar nach dem Unfall gemacht wurden, zu sehen, wurden aber nicht erkannt. Die ursprüngliche Diagnose der Rückenmarkquetschung bestätigt sich. Das Bild dieser schweren Verletzungen legt laut der Einschätzung des Arztes nahe, dass das Auto mit viel grösserer Wucht aufprallte, als von den Gutachtern angenommen.
Nun glaubt Bono, endlich den entscheidenden Beweis in den Händen zu halten. Denn der Arzt schreibt in seinem Bericht, die Art der Verletzungen deute «mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit» darauf hin, dass sie eine direkte Folge des erlittenen Unfalls seien. Bonos Anwalt reicht das Attest am Tag vor der Verhandlung beim Eidgenössischen Versicherungsgericht ein. Doch dieses lässt das neue Beweismittel nicht zu. Es sei zu spät; man habe es der Gegenpartei nicht mehr zustellen können.
Stichentscheid am Bundesgericht
Bei der Verhandlung, am 23. August 2007, argumentiert der Gerichtspräsident, es sei nicht auszuschliessen, dass solche Beschwerden eine Folge der Überlastung als berufstätige Mutter von vier Kindern sein könnten. Er fällt den Stichentscheid, das Gericht weist Bonos Beschwerde mit 2 zu 1 Stimmen ab. Es entscheidet ausserdem, die Zürich habe ihre Zahlungen ein Jahr nach dem Unfall zu Recht mit der Begründung eingestellt, es sei keine gesundheitliche Besserung mehr zu erwarten. Bono war damals zu 100 Prozent arbeitsunfähig, heute kann sie wieder 3 bis 4 Stunden pro Tag arbeiten. Es ist objektiv also eine Besserung eingetreten. Zu diesem Widerspruch, aber auch zu andern Fragen will die Zürich wegen des laufenden Haftpflichtprozesses nicht Stellung nehmen.
Am 16. Juni 2008 wird der Haftpflichtprozess erstinstanzlich entschieden. Auch das Handelsgericht kommt zum Schluss, es gebe keinen Zusammenhang zwischen den Beschwerden und dem Unfall – der Entscheid fällt wiederum auf der Basis des biomechanischen Gutachtens. Den FMRI-Bericht weist das Handelsgericht mit der Begründung zurück, man hätte schon früher röntgen können. Dafür findet es in den Akten den Hinweis auf einen Bänderriss am Fuss, welchen Bono 20 Jahre vor dem Unfall erlitten hatte. Die Richter werfen ihr vor, sie habe diese Verletzung in der Befragung verschwiegen.
Ebenso die früher gegenüber der Zürich gemachte Aussage, dass sie nach einem 16-Stunden-Tag am Computer ab und an unter Rückenverspannungen gelitten habe. «Beide Angaben wären zur Beurteilung des vorliegenden Falles wichtig gewesen», argumentiert das Gericht: «Das Verschweigen zeigt, dass die Klägerin die Ursache ihrer Beschwerden einzig im Ereignis vom 19. November 2002 sieht.» Allerdings hatte das Gericht, wie das Protokoll belegt, Bono nur gefragt, ob sie sich vor dem Unfall «grundsätzlich gesund» gefühlt habe, was sie bejahte.
Prozesskosten von rund 100'000
Bono werden die Prozesskosten von rund 100'000 Franken auferlegt. Am Urteil sind fünf Richter beteiligt, davon drei mit beruflicher Vergangenheit oder Gegenwart in der Versicherungsbranche.
Bono hat beim Kassationsgericht Beschwerde gegen dieses Urteil erhoben. Aber auch in diesem Verfahren ist der FMRI-Bericht nicht Gegenstand der Verhandlungen; die Erfolgschancen sind also gering. Zerschlagen haben sich auch die Hoffnungen, auf dem Weg einer Strafuntersuchung die vermutete Manipulation mit dem Unfallwagen zu beweisen. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen begründeten Anfangsverdacht für eine Ermittlung.
Die Verfahren haben das Vertrauen Bonos in die Justiz erschüttert. Sie schreibt in ihr Tagebuch: «Ich soll also am 19. November 2002 von einer Sekunde auf die andere Probleme mit dem linken Sprunggelenk bekommen haben, welches mir seit über 20 Jahren keine Beschwerden machte. Dadurch sollen, ebenfalls von einer Sekunde auf die andere, die fast unerträglichen Kopf-, Nacken- und Schulterschmerzen entstanden sein, welche mich für die nächsten drei Monate fast vollständig bettlägerig und lange Zeit arbeitsunfähig gemacht haben. Dass ich in jener Sekunde zufällig auch noch einen Autounfall hatte, kommt für das Gericht als Ursache für meine Beschwerden offenbar nicht in Frage.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 22.02.2010, 16:06 Uhr
Kommentar schreiben
87 Kommentare
Als "erfolgreiche Juristin" hat Caroline Bono in ihrer Ausbildung und später im Beruf eines nicht mitbekommen: im Gericht werden Urteile gefällt. Das mit der Gerechtigkeit überlassen wir den Spielfilmen. Als Anwältin ist sie Teil dieses Systemes. Ich kann ihr nur raten, alles vergessen, nach vorne schauen und aus dem Rest des Lebens noch etwas machen was die Lebensfreude zurückbringt. Antworten
Leben
Grandioses Berg-Erleben.
Weltberühmte Berge und 100 Jahre Jungfraubahn: Sommerurlaub vor der schönsten Kulisse der Welt!







